Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt.
Verbotszeichen im Überblick
Verbotszeichen verbieten die Durchfahrt. Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen.
Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst.
Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht.
Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren.
Das "Motorrad Verboten" Schild (Zeichen 260)
Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder. Es ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorrad (oben) und einem Auto (unten) in der Mitte. Beide sind durch einen Strich getrennt.
Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" verbietet Fahrern von zwei, oder mehrspurigen Fahrzeugen diese Straße zu befahren. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 260 entspricht der StVO und zählt zu den Vorschriftszeichen.
Das runde Schild hat einen weißen Grund und wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben. Oberhalb ist ein schwarzes Motorrad mit Fahrer zu sehen und unterhalb befindet sich ein schwarzes Auto. Beide werden durch einen waagerechten Strich, in der Mitte, voneinander getrennt.
Wo findet man dieses Schild?
Einsatzbereich: zur Pfosten- und Wandmontage geeignet. Artikel-Nr.
"Anlieger frei" - Was bedeutet das?
Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
Einbahnstraßenregelung
In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren.
Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.
Bußgelder bei Verstößen
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Wer eine Straße mit diesem Schild verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld.
Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp. Hier eine Übersicht über die Bußgelder bei Verstößen gegen das Durchfahrtverbot:
| Verstoß | Bußgeld in Euro |
|---|---|
| Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 |
| … mit einem Kfz mit Anhänger | 55 |
| … mit einem Bus | 55 |
| … mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 |
| Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet | 25 |
| ... mit Behinderung | 30 |
| ... mit Gefährdung | 35 |
| ... mit Unfallfolge | 40 |
| Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. Höhe, Breite, Gewicht) | Variiert je nach Überschreitung |
Besonderheiten und Gerichtsurteile
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers zugelassen, der sein Kraftrad in einer Straße mit Verkehrszeichen Nr. 260 geparkt hatte und ein Verwarngeld zahlen sollte. Die Begründung des OLG lautet, dass der ruhende Verkehr durch das Verkehrsschild 260 nicht erfasst wird.
Es ist nicht klar zu erkennen, ob ein Halten und Parken von Krafträdern durch das Schild verboten ist. Das Gericht wies zudem drauf hin, dass es für Halte- und Parkverbote schließlich eindeutige Verkehrszeichen gibt und dass die Behörde diese nutzen müsse, um Parkverbote auszuweisen.
Weitere Verbotszeichen für Motorräder
Das Verkehrszeichen 255 „Verbot für Krafträder“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. Einsatz: VZ 255 erteilt bestimmten Fahrzeugarten ein Verkehrsverbot, in diesem Fall Krafträdern.
Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Möglichkeiten, Verkehrsverbote zu verhängen, enthält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs.
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