Motorrad zulassen ohne Papiere: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Ein Motorrad ohne Papiere zuzulassen, kann eine Herausforderung sein, ist aber nicht unmöglich. Dieser Artikel erklärt die notwendigen Schritte und Voraussetzungen, um ein solches Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Gerade in Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Wir alle kennen „Scheunen- und Garagenfunde“: unter ein paar Heuballen wird plötzlich eine Rarität „freigelegt“, die dann in gute Hände abgegeben werden soll - wo sich aber die Papiere zum Fahrzeug befinden, lässt sich beim besten Willen nicht mehr sagen. Möglicherweise liegen sie irgendwo „begraben“, möglicherweise existieren sie auch gar nicht mehr.

Verfügungsberechtigung nachweisen

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch tatsächlich der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. „Verfügungsberechtigt“ ist nicht notwendig immer der Eigentümer - auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie Ihren Oldie zum Beispiel unter Eigentumsvorbehalt erworben, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen.

Was tun bei fehlenden Papieren?

Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Hilfreich bei so einem Antrag erweisen sich etwaige Zollpapiere, alte Kaufverträge, Originalrechnungen und ähnliche Dokumente, welche die "Identität" des Fahrzeugs belegen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 01. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird eine solche Anfrage wohl in aller Regel erfolgen.

Das Aufbietungsverfahren

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage.

Eidesstattliche Versicherung

Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Sollte später die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auftauchen, so muss sie natürlich unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden.

Nicht selten verlangt die Behörde zusätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere, um Missbrauch vorzubeugen. Tauchen die ursprünglichen Papiere wieder auf, sollte der brave Bürger diese unverzüglich bei der Zulassungsstelle abliefern, sonst droht ein Bußgeld.

Ich bin uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs [Hersteller Typ/Fahrgestellnummer/Motornummer/Rahmen-/Karrosserienummer etc.]. Dieses Eigentum ist durch Rechte Dritter nicht beschwert. Erklärung, was mit den Originalfahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II) geschehen ist? Ich versichere ausdrücklich und gewährleiste, dass das Fahrzeug nicht bei Dritten abhandengekommen bzw.

Was tun bei Ablehnung?

Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Empfehlungen beim Kauf ohne Papiere

Grundsätzlich sollte man ein Fahrzeug nie ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II kaufen. Beim Kauf des Scheunenfunds den Verkäufer im Kaufvertrag eine "Erklärung an Eides statt" unterschreiben lassen, "uneingeschränkter Eigentümer" des betreffenden Fahrzeugs zu sein. Sicher ist sicher.

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wann ist sie erforderlich?

Vor März 2007 benötigten Sie immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn der Kfz-Brief verloren gegangen war. Die Bescheinigung wurde damals vom KBA ausgestellt. Seit Inkrafttreten der FZV ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Heute brauchen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur noch, wenn die Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug abhanden gekommen ist oder Sie ein gebrauchtes Auto ohne Papiere aus einem Nicht-EU-Land importieren möchten.

Woher bekommen Sie die Bescheinigung?

Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug aktuell gemeldet ist, ausgestellt. Handelt es sich um ein importiertes Auto aus einem Nicht-EU-Land, stellt Ihnen der Zoll die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung in Deutschland aus.

Kosten

Die Gebühren für das Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde bewegen sich in der Regel zwischen 7 und 15 Euro.

Zusätzliche Hinweise

  • Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen, die die Identität des Fahrzeugs belegen (z. B. alte Kaufverträge, Originalrechnungen).
  • Bei Importfahrzeugen sollten die entsprechenden Papiere vorliegen (z. B. "Certificate of Title" bei US-Klassikern).
  • Lassen Sie eine Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme) durchführen.
  • Prüfen Sie die Fahrzeughistorie über Datenbanken wie "Carfax".

Internetbasierte Zulassung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine internetbasierte Zulassung möglich. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen.

Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf.

Kostenübersicht

Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeugs ohne Papiere setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Kostenpunkt Betrag (ungefähr)
Unbedenklichkeitsbescheinigung 7 - 15 EUR
Eidesstattliche Versicherung Gebührenpflichtig (variiert)
Aufbietungsverfahren im Verkehrsblatt Variiert
Internetbasierte Erstzulassung 13,10 EUR

Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Kosten zu informieren, da diese je nach Einzelfall variieren können.

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