Motorrad Zulassen: Voraussetzungen und Dokumente

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Voraussetzungen für die Motorrad Zulassung

  • Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo.
  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
  • Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Benötigte Dokumente

Für die Antragstellung vor Ort benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung.
  • ggf. aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf.).
  • Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen.
  • Vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind.

Für die Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • Neuer Personalausweis mit eID-Onlinefunktion notwendig
  • Fahrzeugschein und -brief müssen verdeckte Sicherheitscodes haben
  • Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie zugehöriger PIN
  • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit einer kostenlosen Ausweis-App
  • Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Beim Teil I der Zulassungsbescheinigung ist das seit 2015 der Fall, beim Teil II seit 2018.

Ablauf der Motorrad Zulassung

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Zulassung vor Ort

  1. Stellen Sie den Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug).
  2. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen.
  3. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.
  4. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an.

Online-Zulassung

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, sparen Sie sich den Weg in die Zulassungsstelle. Stattdessen können Sie das Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, um- oder abmelden. Die Online-Zulassung ist neben den allgemeinen Kennzeichen auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen möglich.

  1. Identifikation: Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
  2. Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - den müssen Sie vorher freilegen.
  3. Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer.
  4. Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben.
  5. Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.
  6. Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere sowie ein Bogen (sog. Plakettenträger) mit zwei Zulassungsplaketten und einer HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt.
  7. Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können.

Wenn Sie den vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegen und den Bescheid über die Zulassung dabei haben, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plakettenträger von der Behörde erhalten.

Sobald Sie die Plakettenträger erhalten haben, müssen diese auf dem Kennzeichen angebracht werden.

Wunschkennzeichen

Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kenn­zeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buch­staben- oder Zahlen­abfolge, reservieren Sie Ihr Wunsch­kennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungs­behörde.

Wie lange Sie das Wunsch­kenn­zeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an. In der Regel beträgt die Reservierungs­dauer zehn bis 90 Tage, in Ausnahme­fällen auch länger. Teils lässt sich die Reservierung gebühren­pflichtig verlängern. Für Ihr Wunsch­kenn­zeichen zahlen Sie bundes­weit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reser­vierungs­gebühr.

Kosten der Motorrad Zulassung

Die Preise beziehungsweise Gebühren für die Online-Zulassung sind bundesweit einheitlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurden die Gebühren für die Online-Zulassung gesenkt. Die Zulassung oder Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle vor Ort kostet beispielsweise in den meisten Fällen 30 Euro. Online fallen hier nur 12,80 Euro an. Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Hier eine Übersicht der Kosten:

Leistung Kosten (ca.)
Zulassung vor Ort 30 Euro
Online-Zulassung 12,80 Euro
Internetbasierte Erstzulassung 13,10 EUR
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Online-Reservierungsgebühr (Wunschkennzeichen) 2,60 Euro

Wichtige Hinweise

  • Ohne amtliches Kenn­zeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungs­stelle noch auf anderen öffent­lichen Straßen fahren.
  • Ein Motorrad ohne gültige Haupt­unter­suchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungs­stelle nicht frei.
  • Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden.

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