Grundsätzlich gilt außerorts eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h für Anhänger, innerorts gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Schneller unterwegs als Gespann: In Deutschland gilt für das Fahren mit Anhänger grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Verkehrsbehörde eine 100er-Zulassung für Autobahnen und Kraftfahrstraßen erteilen.
Wer beispielsweise mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen, um mit bis zu 100 km/h über die Autobahn eilen zu können. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette.
Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung
Die Ausnahmeverordnung definiert eine ganze Reihe an technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese beziehen sich auf Anhänger und Zugfahrzeug sowie auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.
Anforderungen an den Anhänger
- Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als sechs Jahre. Berücksichtigen Sie dazu das Produktionsdatum „DOT“ auf den Reifen.
- Die Reifen sind für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h zugelassen. Dieser Wert entspricht dem Geschwindigkeitsindex L oder höher.
Anforderungen an die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger
In Bezug auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger sind bestimmte Masseverhältnisse einzuhalten. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert.
Wenn das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden. Achten Sie außerdem auf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein). Beladen Sie den Anhänger so, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird.
Die Tempo-100-Regelung verlangt ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug. Leergewicht des Zugfahrzeuges multipliziert wird. X = 1,2 gilt für andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung.
Die 100 km/h-Erlaubnis kann sowohl für PKW als auch für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. ein Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gelten. Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden.
Rechenbeispiele für die Masseverhältnisse
Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, wie Sie die Anforderungen der 100 km/h Zulassung ganz einfach prüfen können.
- Anhänger ungebremst: Faktor 0,3
Leergewicht Zugfahrzeug 1.304 kg x 0,3 = 391 kg
Ergebnis: Das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf maximal 391 kg betragen.
- Anhänger gebremst: Faktor 1,1
Leergewicht Zugfahrzeug 1.800 kg x 1,1 = 1.980 kg
Ergebnis: Das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf maximal 1.980 kg betragen.
Der im Beispiel genannte Anhänger besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.500 kg.
- Wohnanhänger gebremst: Faktor 1,0 (aufgrund Antischlingerkupplung)
Leergewicht Zugfahrzeug 1.800 kg x 1,0 = 1.800 kg
Ergebnis: Das maximal zulässige Gesamtgewicht vom Wohnanhänger darf 1.800 kg betragen. Diese Bedingung ist erfüllt.
Technische Ausrüstung des Anhängers
Leergewicht des Zugfahrzeugs * Faktor X -> maximale zGG des Anhängers.
| Technische Ausrüstung des Anhängers | Faktor X |
|---|---|
| ohne hydraulische Stoßdämpfer | 0,3 |
| mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | 0,8 bzw. 1,0* |
| Wohnwagen | 1,1 bzw. 1,2* |
| andere Anhänger | 1,1 bzw. 1,2* |
* abhängig von der Stabilisierungseinrichtung
Der Weg zur 100 km/h Plakette
Voraussetzung für die 100 km/h Zulassung ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC“ - Certificate of Conformity). Auf dieser ist unter der Nummer 52 (Anmerkungen) die 100 km/h Zulassung vermerkt. Wenn auf dem CoC-Dokument keine 100 km/h Zulassung unter Punkt 52 vermerkt ist, haben Sie die Möglichkeit, den Anhänger bei einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA vorzuführen. Der Sachverständige prüft, ob sich der Anhänger für die 100 km/h Zulassung eignet und stellt - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - ein Gutachten aus. Mit diesem Gutachten können die Fahrzeugpapier angepasst werden.
Um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen zu erhalten, lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem bzw. einer amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer oder Prüferin, oder einer technischen Prüforganisation prüfen und bestätigen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung in Form eines Prüfberichtes Zusammen mit den Fahrzeugpapieren des Anhängers bzw.
Die Eintragung der 100 km/h in die Fahrzeugpapiere ist von der Kfz-Zulassungsbehörde vorzunehmen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente vorliegen, erhalten Sie an der Zulassungsstelle die Tempo 100 Plakette für den Anhänger. Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass der gesiegelte Tempo 100 Aufkleber an der Rückseite des Anhängers anzubringen ist.
Die Kosten für die Eintragung der 100 km/h Zulassung kann je nach Kfz-Zulassungsbehörde variieren, üblicherweise liegen die Kosten bei etwa 12 bis 25 Euro. Die Kosten für eine 100er Zulassung fallen je nach Wohnwagen bzw. Anhänger unterschiedlich aus Liegt eine Herstellerbescheinigung vor, die bestätigt, dass der Wohnwagen bzw. der Anhänger die Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung erfüllt, fallen nur Gebühren für die amtliche Plakette und das Ändern der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle an Bei älteren Wohnwagen bzw.
Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung bereits ab Werk und müssen nicht geprüft werden. Sie müssen lediglich bei der Anmeldung bei der Zulassungsstelle die 100er-Plakette abholen und sich darum kümmern, dass auch das Zugfahrzeug die Bedingungen für die 100er-Zulassung erfüllt.
Wichtige Hinweise
Eine 100 km/h Plakette am Wohnwagen bzw. am Anhänger bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit Ihrer Fahrzeugkombination auch tatsächlich diese Geschwindigkeit fahren dürfen. Als fahrzeugführende Person sind Sie dafür verantwortlich, dass neben den technischen Voraussetzungen des Wohnwagens bzw. Anhängers überschreiten.
Zu beachten: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Wenn Sie mit dem Anhänger ins Ausland fahren, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich daher im Vorhinein über die geltenden Vorschriften. Die 100er Zulassung-Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Fahren Sie mit dem Anhänger ins Ausland, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich vor der Reise über die geltenden Vorschriften.
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