Motorroller ab 15 Jahren: Alle Informationen zum Führerschein

Seit dem 28. Juli 2021 ist es in ganz Deutschland erlaubt, bereits ab dem Alter von 15 Jahren einen Rollerführerschein zu machen. Der Bundestag hatte im Oktober 2019 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Diese bundesweite Regelung trat in Kraft, nachdem die einzelnen Bundesländer zuvor selbst entscheiden konnten, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren senken.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen

Konkret geht es um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Um diese Roller bzw. Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Diese Zweiräder sind in Deutschland zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungszeichen für den öffentlichen Straßenverkehr.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 Jahren erwirbt, erhält zusätzlich die Schlüsselziffer 195 im Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 Jahren verboten.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM dürfen folgende Fahrzeuge gefahren werden:

  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Dabei gilt: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer als 50 ccm sein; Elektromotoren dürfen eine Nenndauerleistung von 4 kW nicht überschreiten.

Die Ausbildung zum Rollerführerschein

Die Führerscheinausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Bereiche muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.

Theoretische Ausbildung

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden à 90 Minuten
  • Zusatzstoff (Klasse AM): 2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

Im Gegensatz zu anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Viele Fahrschulen führen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch, in der das Anfahren, Abbremsen, Slalomfahren und Ausweichen geübt werden.

Die Prüfungen

Um den Rollerführerschein zu erhalten, sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich. Beide Prüfungen dauern jeweils 45 Minuten.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Das Ergebnis wird direkt im Anschluss angezeigt.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Geprüft werden unter anderem das Anlassen des Fahrzeugs, das Anfahren sowie verschiedene Fahrmanöver. Dazu gehören:

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Ausweichen von Hindernissen
  • Vollbremsung
  • Slalomfahrt

Kosten für den Rollerführerschein

Die Kosten für einen Rollerführerschein variieren je nach Region, Fahrschule und individuellen Fähigkeiten. Hier eine Übersicht der ungefähren Kostenpunkte:

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 Euro
Übungsfahrt 30 - 48 Euro
Übungsmaterial ca. 30 Euro
Sehtest 6 - 9 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung ca. 60 Euro
Theorieprüfung (TÜV) ca. 22 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung ca. 190 Euro
Praktische Prüfung 90 - 100 Euro

Mobilität und Sicherheit

Die Herabsetzung des Mindestalters für den Rollerführerschein soll vor allem Jugendlichen auf dem Land zugutekommen, wo es oft an ausreichenden Bus- und Bahnverbindungen mangelt. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Gefahr von Unfällen steigen könnte, da Jugendliche ein späteres Reaktionsvermögen haben und risikobereiter sind.

Es ist wichtig, dass Eltern und Jugendliche sich der Verantwortung bewusst sind, die mit dem Fahren eines Rollers einhergeht. Eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des Jugendlichen sind entscheidend für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Mofa-Führerschein ab 15

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten. Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung.

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