Frankreich ist eines der beliebtesten Reiseziele überhaupt. Doch bevor du deine Motorradtour durch Frankreich startest, solltest du über einige wichtige Verkehrsregeln Bescheid wissen: Was gilt für Motorräder in Frankreich? Gibt es in Frankreich eine Pflicht zum Tragen eines Motorradhelms? Welche Besonderheiten sollte man beim Motorradfahren in Frankreich berücksichtigen? Bist du gerade mit der Planung deiner Motorradtour durch Frankreich beschäftigt?
Wichtige Verkehrsregeln und Besonderheiten
Vor einer Fahrt nach Frankreich mit dem Motorrad sollte man sich über Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren, die zum Beispiel für laute Motorräder gelten. In Frankreich gelten für Motorradfahrer:innen etwas andere Regeln als hierzulande.
Ausrüstung
- Motorradhandschuhe: In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
- Warnweste: Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
- Helmpflicht: Genau wie in Deutschland gibt es auch dort eine generelle Helmpflicht für Motorradfahrende. Abgesehen davon müssen Motorradhelme in Frankreich aber zusätzlich mit reflektierenden Aufklebern versehen sein. Zudem müssen sie entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen. Dies gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmende. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
Kinder als Beifahrer
- Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden.
- Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.
- Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Bei deinen Motorradtouren durch Frankreich solltest du auch die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten nicht unbeachtet lassen. Willst du mit einem Roller oder Kleinkraftrad fahren, darfst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Anderenfalls darfst du bis zu 90 km/h fahren. Autobahnen: Bis zu 130 km/h.
Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts 50 km/h
- außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
- auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
- auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Besondere Tempolimits für Fahranfänger
Achtung: Gesonderte Regeln gibt es für Fahranfänger:innen: Für diese, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. So dürfen diese auf Autobahnen generell höchstens 110 km/h fahren, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) | ab 45 € |
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) | ab 90 € |
| 20 - 50 km/h zu schnell | ab 90 € |
| über 50 km/h zu schnell | 1500 € |
Was gilt bei Stau?
Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.
Die Regelung, die seit 2021 zunächst in mehreren Departements getestet wurde, gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt. Erfahren Sie mehr zu dieser Neuregelung in Frankreich
Weitere wichtige Hinweise
- Sozius: Wichtig: Das Motorradfahren mit Beifahrer:in („Sozius“) ist in Frankreich nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. So muss dein Motorrad über eine entsprechende Sitzgelegenheit für den:die Motorrad-Beifahrer:in verfügen. Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.
- Autobahn: Bei deinen Motorradtouren durch Frankreich solltest du unbedingt folgendes bedenken: Die Benutzung von französischen Autobahnen ist für Kleinkrafträder strengstens verboten. Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.
- Warnweste: Dass das Mitführen einer Warnweste im Auto verpflichtend ist, ist vermutlich den meisten bekannt. Doch in Frankreich müssen auch Motorradfahrende stets eine Warnweste dabei haben. Diese Regelung wurde am 1. Januar 2016 gesetzlich festgelegt. Hältst du dich nicht daran, musst du auch als Tourist:in mit einer Geldstrafe rechnen.
- Handschuhe: Ebenso sind Motorradfahrer:innen in Frankreich seit dem 20. November 2016 dazu verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Diese müssen der vorgegebenen Norm entsprechen und mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein. Diese Regelung betrifft auch Motorradfahrende aus dem Ausland.
- Beiwagen: Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.
Fahrzeugtypen in Frankreich
Um welche Krafträder geht es? In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:
- Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 cm³ nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt
- Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Inspirationen für Motorradtouren
Planst du deine nächste Motorradtour durch Frankreich? Dann können dir die folgenden Ideen als Inspiration dienen.
- Wie wäre es mit einer Motorradtour durch Frankreich entlang der atemberaubenden Vulkanlandschaften im Zentralmassiv? Sie prägen das Bild der Auvergne und lassen deine Motorradtour zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Den Höhepunkt bilden dabei die vielen grünen Vulkanketten, ursprüngliche Dörfer und unzählige Schlösser.
- Was hältst du von einer mehrtägigen Motorradtour nach La Vendée? Oder möchtest du lieber direkt die Bretagne sehen?
- Bist du auf der Suche nach einer anspruchsvollen Motorradtour? Oder möchtest du einfach die kühlen Wintertage für einige Zeit hinter dir lassen?
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