Viele Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt?
Rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Das sogenannte "Durchschlängeln" ist in Deutschland nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Auf den ersten Blick wirkt es harmlos, sich mit dem Motorrad durch den Stau zu schlängeln. Tatsächlich verstößt dieses Verhalten aber gegen mehrere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei um rechtswidriges Überholen - insbesondere dann, wenn der vorgeschriebene Seitenabstand nicht eingehalten werden kann. Und das ist im dichten Stau so gut wie nie möglich. Erlaubt ist in Deutschland nur das Überholen auf der linken Seite - ebenfalls nur unter Einhaltung des nötigen Seitenabstands. In der Praxis lässt sich das kaum umsetzen, weil der Platz in der Regel nicht ausreicht. Motorradfahrer dürfen auch nicht auf den Standstreifen ausweichen, um den Abstand herzustellen. Dort könnten sie andere Fahrzeuge behindern oder den Weg für Einsatzkräfte versperren. Damit bleibt das Durchfahren im Stau - selbst von links - in den meisten Fällen keine zulässige Option.
Auch die Rettungsgasse dürfen Motorradfahrer nicht nutzen - sie ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste reserviert. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. In Deutschland ist das Manöver also klar untersagt.
Mögliche Strafen bei Verstößen
Wer beim Durchschlängeln erwischt wird, muss hierzulande mit folgenden Strafen rechnen:
- Rechtswidriges Überholen: 100 Euro Bußgeld + 1 Punkt - bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 145 Euro fällig.
- Nutzung der Rettungsgasse: 240 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot - bei Behinderung anderer, müssen Sie bereits 280 Euro zahlen, Gefährdung anderer kostet Sie 300 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 320 Euro fällig.
- Fahren auf dem Seitenstreifen: 75 Euro Bußgeld + 1 Punkt - bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 90 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 110 Euro fällig.
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Alternativen und Verhalten im Stau
Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst. Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden. Lässt sich die Fahrt über Autobahnen nicht vermeiden, haben Motorradfahrer häufig den Vorteil, zwischen den Autos im Stau durchfahren zu können.
Wollen Sie im Stau auf der sicheren Seite sein, sollten Sie daher zusammen mit den anderen Fahrzeugen warten. Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.
Im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen. Wichtig ist es, in solchen Momenten ruhig zu bleiben und sich auf die Sicherheit zu konzentrieren, anstatt sich von negativen Gefühlen leiten zu lassen.
Tipps für Motorradfahrer im Stau:
- Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
- Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.
Diskussion um Sonderregelungen
Es gibt regelmäßig Forderungen, Motorradfahrern im Stau mehr Bewegungsfreiheit zuzugestehen - etwa auf dem Standstreifen oder in der Rettungsgasse. Der ADAC lehnt solche Vorschläge ab. Der Grund: Es besteht die Gefahr, dass sich Motorräder vor Unfallstellen sammeln und Rettungskräfte blockieren. Außerdem könnte das Verhalten Autofahrer dazu verleiten, es ihnen gleichzutun.
Blick ins Ausland
Anders sieht es beispielsweise in Frankreich aus. Hier ist das Durchschlängeln von Motorrädern im Stau seit Januar 2025 unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zulässig ist es nur auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung, bei denen die Fahrtrichtungen baulich voneinander getrennt sind - etwa auf Autobahnen oder Schnellstraßen. Motorradfahrer dürfen sich ausschließlich zwischen den beiden linken Fahrspuren hindurchbewegen.
Bei stehendem Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei langsamem Fließen des Verkehrs sind bis zu 50 km/h erlaubt. Erlaubt ist das Ganze nur für Zweiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter. Außerdem muss die Absicht zur Durchfahrt deutlich angekündigt werden, etwa durch Blinken. Sobald der Verkehr wieder flüssiger läuft und mindestens auf einer Spur 50 km/h erreicht werden, müssen sich Motorradfahrer wieder regulär einordnen. Die Regelung gilt landesweit und basiert auf einem Pilotprojekt, das zuvor in mehreren französischen Regionen getestet wurde.
Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen.
Verwandte Beiträge:
- Darf ich im Stau Motorradfahrer überholen? - Rechtliche Infos & Tipps
- Darf ich als Motorradfahrer im Stau überholen? Rechtliche Aspekte
- Darf ich mit dem Motorrad im Stau überholen? Gesetzliche Bestimmungen
- Motorradfahrer im Stau überholen: Erlaubt oder verboten?
- Unglaubliche Soundmodul Funktionen bei Elektrorollern, die du kennen musst!
- SRAM GX Eagle vs. Shimano: Der Ultimative Vergleich für Mountainbike-Enthusiasten!
Kommentar schreiben