Dürfen Motorradfahrer im Stau überholen? Was erlaubt ist und was nicht

Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Das Durchschlängeln im Stau: Ein Überblick

Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt? Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion.

Grundsätzliches Verbot in Deutschland

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Überholvorgänge im Stau: Was ist erlaubt?

Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.

Rechts überholen

Beim Rechtsüberholen gelten auf dem Bike die gleichen Regeln wie für Autofahrende. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Links überholen

Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.

Die Rettungsgasse und der Seitenstreifen

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen.

Rettungsgasse

Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Die Rettungsgasse ist für Motoradfahrende tabu. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.Motorradfahren in der Rettungsgasse?

Seitenstreifen

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt. Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Standspur für Biker und Bikerinnen erlaubt?

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen.

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein.

Mitschuld bei Unfällen

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr. Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen.

Bußgelder im Überblick

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Hier eine Übersicht über mögliche Verstöße und die entsprechenden Bußgelder:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Tipps für Motorradfahrer im Stau

Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0