Mountainbike Reflektoren: Was ist in Deutschland Pflicht?

Reflektoren sind laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein Fahrrad zwingend vorgeschrieben. Sie dienen also der Verkehrssicherheit.

Wozu dienen Reflektoren?

Reflektoren werfen das Licht von Scheinwerfern zurück und erhöhen dadurch die Sichtbarkeit von Fahrrädern bei Dunkelheit.

Für einen Radfahrer ist Gesehenwerden ein sehr wichtiger Punkt bei der Teilnahme am Straßenverkehr, daher sollte immer auf die möglichst beste Sichtbarkeit Wert gelegt werden. Ganz ohne diese Sicherheitsmaßnahmen unterwegs zu sein, kann gefährlich werden und das Unfallrisiko deutlich erhöhen.

Welche Reflektoren sind am Fahrrad vorgeschrieben?

Wie bereits beschrieben, befindet sich ein Reflektor, je nach Aufgabe und Funktion, an verschiedenen Positionen am Rad. Daher gibt es am Fahrrad gelbe Speichenreflektoren, mindestens einen weißen Reflektor sowie auch rote Rückstrahler fürs Velo. Auch weitere gelbe Reflektoren sind zugelassen.

Für diese genannten Reflektoren und Rückstrahler besteht die Pflicht, diese zu montieren und so anzubringen, dass sie den Regelungen der StVZO entsprechen.

Die wichtigsten Reflektoren im Überblick:

  • Ein großer weißer Reflektor als Frontstrahler an der Vorderseite.
  • Ein Großflächen-Rückstrahler hinten (mit „Z“ markiert), der festverbaut auch tagsüber angebracht sein muss.
  • Gelbe Reflektoren an den Pedalen und Speichen.

Wie beschrieben, sind Rückstrahler am Fahrrad laut StVZO immer anzubringen. Das heißt, wird ein solcher Reflektor von den Scheinwerfern eines Fahrzeugs angestrahlt, wirft er das Licht in diese Richtung zurück.

Gängige Rückstrahler werden heute aus Kunststoff, meist Hartplastik oder Plexiglas, gefertigt. Um einen Autofahrer nicht zu blenden und das Licht nicht direkt in die Quelle zurückzuwerfen, wird ein solcher Reflektor so aufgebaut, dass eine Streuwirkung entsteht.

Bei einem Reflektor sind die strahlenden Flächen in jeweils drei Paaren als Winkel oder in Prismen angeordnet, sodass meist eine Pyramide entsteht. Deren Spitzen weisen von der Lichtquelle weg nach hinten, und werfen so das einfallende Licht zurück wobei es gleichzeitig auch gestreut wird.

Je nach Funktion ist ein Reflektor in der Farbe eingefärbt, in deren Licht er reflektieren soll.

Katzenaugen: Gelbe Speichenreflektoren

Als Katzenaugen werden gelbe Reflektoren an den Speichen eines Fahrrads bezeichnet. Eigentlich sind diese Reflektoren zylindrisch aufgebaut und besitzen innen eine verspiegelte Fläche. In Deutschland hat sich jedoch auch für einen großflächigen, abgewinkelten Reflektor der Begriff „Katzenauge“ eingebürgert.

Katzenaugen müssen am Fahrrad so angebracht sein, dass dieses, wenn es seitlich angestrahlt wird, deutlich erkennbar ist. Wie bereits erwähnt, muss ein Rad auch bei seitlichem Lichteinfall als solches erkennbar sein und benötigt dazu einen Reflektor, der dies gewährleistet. Durch diese neuen Möglichkeiten für einen seitlichen Reflektor sind Katzenaugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Ist ein Radfahrer ohne mindestens zwei Katzenaugen pro Laufrad, einem ringförmigen Reflektorstreifen oder den dünnen Speichenreflektoren unterwegs, kann das ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.

Mountainbikes und die StVZO

Für den Stadtverkehr haben Sie es eigentlich nicht gekauft: Ein geländegängiges Mountainbike, mit dem Sie auf den abenteuerlichsten Strecken hohe Berge hinunterrasen können. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Doch mittlerweile fänden Sie es praktisch, wenn Sie mit dem Gefährt auch im Straßenverkehr fahren könnten. Klar ist: So ganz ohne Beleuchtung und ohne Klingel dürfen Sie damit nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.

Was muss nachgerüstet werden?

Damit ein Mountainbike den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie diverse Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren anbringen. Darüber hinaus ist eine Klingel vorgeschrieben.

Sie können aber auch noch nachträglich ein verkehrssicheres Fahrrad aus einem Mountainbike machen. Wollen Sie Ihr Mountainbike gemäß der StVZO nachrüsten, müssen Sie vor allem eine geeignete Fahrradbeleuchtung besorgen.

Es braucht zusätzlich vorne einen weißen und hinten mindestens einen roten Rückstrahler. Bei dem Reflektor muss es sich um einen Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung handeln.

Auch die Pedale brauchen eigene Beleuchtungselemente, damit Ihr Mountainbike vollständig verkehrssicher wird. Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden.

Diese ganzen Beleuchtungseinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein, auch wenn Sie nur bei Tageslicht fahren.

Alternativen und Ergänzungen

Mittlerweile gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, Reflektoren am Fahrrad anzubringen, die StVZO-konform sind. Eine Weiterentwicklung sind kleine, relativ unauffällige Röhrchen, die um die Speichen gesteckt werden. Laut StVZO muss jede Speiche mit einem Röhrchen versehen sein, um konform zu sein.

Eine weitere Option ist das Anbringen von Felgenreflektoren. Diese werden direkt auf die Felge geklebt und bieten eine gute seitliche Reflexionsfläche. Bei Felgenbremsen muss die Felge hoch genug sein um diese bekleben zu können.

Laut § 67 Abs. 7 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind Reifen deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind StVO-Konform.

Ein flexibles Band, das mit einer reflektierenden Oberfläche ausgestattet ist, kann an vielen verschiedenen Punkten am Fahrrad befestigt werden.

Auch reflektierende Kleidung und Helme sind an allen Fahrrädern erlaubt.

StVZO-Regeln und Konsequenzen bei Verstößen

Fahrrad Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen oder in der Dunkelheit. Halte deine Reflektoren sauber und frei von Schmutz, da verschmutzte Reflektoren weniger effektiv sind. Obwohl Reflektoren die Sichtbarkeit erheblich verbessern, sollten sie nicht als einzige Sicherheitsmaßnahme betrachtet werden.

Entsprechen die lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrrad nicht den geltenden Vorschriften, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen. Fallen im Zuge einer Verkehrskontrolle Mängel auf, sieht der Bußgeldkatalog dafür Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro vor. Im Falle einer Gefährdung 25 Euro oder Unfall 35 Euro. Im Fall eines Unfalls drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen wie z.B. die Kürzung etwaiger Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen.

Bußgelder im Überblick

Verstoß Bußgeld
Fehlende oder mangelhafte Reflektoren 20-35 Euro
Gefährdung durch fehlende Reflektoren 25 Euro
Unfall durch fehlende Reflektoren 35 Euro + versicherungsrechtliche Konsequenzen

Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sind Reflektoren am Fahrrad Pflicht. Zuwiderhandlungen können ein Bußgeld von bis zu 35 Euro nach sich ziehen.

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