Mountainbike verkehrssicher nachrüsten: So geht's!

Ein Mountainbike (MTB) ist primär für das Gelände konzipiert. Um es im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, sind Nachrüstungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.

Warum ist ein Mountainbike nicht verkehrssicher?

Beim Kauf ist ein Mountainbike meist nicht verkehrssicher nach StVZO, da es sich eher um ein Sportgerät handelt. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Sie müssen daher nachrüsten.

Die StVZO-Regeln im Überblick

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr. Für Fahrräder sind vor allem die Paragraphen 63 bis 67 relevant. Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO:

  • Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen oder stetig Lärm verursachende Signale wie Radlaufglocken sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
  • Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
  • Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
  • Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.

MTB verkehrssicher machen: Dies ist notwendig!

Um Ihr Mountainbike verkehrssicher bzw. verkehrstauglich zu machen, müssen Sie daher mit weiteren Kosten und auch etwas Aufwand rechnen.

Beleuchtung

Eine gute Fahrradbeleuchtung ist im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Auch wenn Sie, insbesondere in der Stadt, von einer Vielzahl an Laternen flankiert werden, die Ihnen den Weg ausleuchten, besitzt die Fahrradbeleuchtung noch eine weitere Aufgabe: Sie werden deutlich besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Und das erhöht Ihre eigene Sicherheit.

Vorgeschrieben ist für die vordere Beleuchtung ein weißer, nicht blinkender, Scheinwerfer, der mit geeigneten Leuchtmitteln und per Dynamo, Akku oder Batterie betrieben wird. Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Auch für hinten sind blinkende Schlussleuchten verboten. Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend.

Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.

Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop.

Reflektoren

Hier ist ein großer Rückstrahler zwingend erforderlich. Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht. Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest.

Unterschätzen Sie auch nicht die seitliche Sichtbarkeit. Hier können Sie zum Beispiel die klassischen „Katzenaugen“ anbringen.

Klingel

Eine hell läutende Klingel dient zur Warnung vor Gefahren oder um zum Beispiel den Vordermann auf sich aufmerksam zu machen.

Bremsen

Ganz klar: Damit ein Fahrrad als straßentauglich gilt, muss es über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme verfügen. Das bedeutet, dass das Fahrrad mindestens eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse haben muss. Schließlich entfalten Scheibenbremsen im Gegensatz zu Felgenbremsen bei allen Bedingungen eine hohe Bremskraft.

Weitere sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale

Ein Schutzblech und ein Kettenschutz sind zwar keine zwingend erforderlichen Bauteile, erfüllen aber trotzdem einen wichtigen Zweck und sind preislich in der Anschaffung überschaubar. Die Montage gestaltet sich zudem in der Regel relativ einfach und kann gut selbst durchgeführt werden. Mit dem passenden Schutz bewahren Sie Ihre Kleidung vor aufspritzendem Wasser und Dreck.

Wenn du dein Fahrrad überwiegend im Straßenverkehr nutzt, sind ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder sehr sinnvoll. Ein Kettenschutz verhindert nicht nur, dass deine Kleidung mit Öl und Schmutz in Berührung kommt, sondern erhöht auch die Sicherheit. Daher empfiehlt es sich bei langen und weiten Hosen, zusätzlich eine Klammer anzubringen oder die Hose während der Fahrt einfach hochzukrempeln.

Sanktionen für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad bzw.

Fehlen wichtige Bauteile, welche Ihr Mountainbike verkehrssicher machen, kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld bzw. Verwarngeld nach sich ziehen.

Verfügt das Mountainbike über keine passende Beleuchtung kostet das laut Bußgeldkatalog schon 20 Euro. Verfügt Ihr Mountainbike über keine entsprechende Beleuchtung, sind dafür in der Regel 20,00 Euro fällig. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sich die Strafe sogar auf 25 oder 35 Euro erhöhen. Allerdings kann das Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder wenn ein Unfall die Folge war, auch auf 25,00 bzw.Ist durch die fehlende Verkehrssicherheit des Bikes die "Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt" kann das sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bedeuten.

Ist Ihr Mountainbike nicht verkehrssicher, kann dies aber auch einen Punkt nach sich ziehen. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der nicht vorschrifts­mäßigen Ausstattung die Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt wurde.

Verkehrssicherheit von E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs

Bei Elektrobikes, auch E-Bikes genannt, handelt es sich nicht wie immer gedacht um typische Fahrräder. Auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, sind elektrobetriebene Zweiräder eigentlich Pedelecs bzw. S-Pedelecs, wenn sie schneller als 25 km/h fahren können. Daher gelten für diese Zweiräder auch andere Bestimmungen im Straßenverkehr, als für einfache Fahrräder, die nur durch Muskelkraft betrieben werden.

Pedelecs

Ein Pedelec unterstützt laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes seinen Fahrer mit einem Elektromotor nur dann, wenn er auch in die Pedale tritt. Dies funktioniert bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h. Das Pedelec ist dem einfachen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Du benötigst also weder einen Führerschein, noch ein Versicherungskennzeichen. Ebenso besteht beim Fahren mit dem Pedelec keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

S-Pedelecs

Anders verhält es sich mit S-Pedelecs. Sie gehören bereits zur Klasse der Kleinkrafträder. Auch wenn sie wie ein Pedelec funktionieren, unterstützt der Motor hier Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.

E-Bikes

Fasst man die Definitionen sehr eng, dann handelt es sich bei klassischen E-Bikes um Zweiräder, die sich ohne Muskelkraft fortbewegen. Diese sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und fahren auch ohne, dass du in die Pedale trittst. Liegt die Motorleistung bei 1.000 Watt und die Maximalgeschwindigkeit bei 25 km/h, gelten diese Zweiräder als Kleinkraftrad. Damit sind auch hier ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und ein Helm vorgeschrieben.

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