Mountainbike Verkehrssicher Ausstatten: Was Sie Wissen Müssen

Viele Mountainbiker wollen auch auf den Wegen des Alltags nicht auf das lässig-robuste MTB-Feeling verzichten. Doch was braucht man alles, um sein Mountainbike (MTB) verkehrssicher zu machen? Und welche Gesetze schreiben vor, wie ein straßentaugliches Geländefahrrad ausgestattet sein muss?

Warum Sind Mountainbikes Häufig Nicht Verkehrssicher?

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sportgeräte. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.

Grundlagen der StVZO-Regeln für Fahrräder

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr. Für Fahrräder sind vor allem die Paragraphen 63 bis 67 relevant.

Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO, Stand 2023, sind wie folgt:

  • Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen oder stetig Lärm verursachende Signale wie Radlaufglocken sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
  • Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
  • Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
  • Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.

Was Muss Nachgerüstet Werden?

Damit ein Mountainbike den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie diverse Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren anbringen. Darüber hinaus ist eine Klingel vorgeschrieben.

Beleuchtung

Ob Tag oder Nacht - dein Fahrrad muss über eine Fahrrad Beleuchtung verfügen. Seit dem 1. Juni 2017 darfst du auch batteriebetriebene Lampen an deinem Fahrrad anbringen. Diese musst du nur noch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mitführen.

Zur Stromerzeugung ist neben Batterien oder einem Akku, der klassische Dynamo oder ein Nabendynamo zugelassen. Vorgeschrieben ist, dass die Leistung der Stromquelle mindestens 3 Watt beträgt, deren Nennspannung bei 6 Volt liegt. Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden.

Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden. Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop.

Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Der zusätzliche kleine Hinterradreflektor wurde mit der Überarbeitung am 1.6.2017 gestrichen. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.

Vorne braucht Ihr Mountainbike einen weißen Scheinwerfer, dessen Lichtkegel 5 Meter vor dem Rad maximal halb so hoch über dem Boden steht wie der Scheinwerfer selbst. Er muss also ein kleines Bisschen nach unten geneigt sein. Beide Scheinwerfer können von einer Lichtmaschine (auch „Dynamo“ genannt) mit Strom versorgt werden.

Reflektoren

Damit Ihr Mountainbike verkehrssicher wird, reicht Licht allein nicht aus. Es braucht zusätzlich vorne einen weißen und hinten mindestens einen roten Rückstrahler. Bei dem Reflektor muss es sich um einen Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung handeln.

In die Speichen von jedem straßentauglichen MTB gehören mindestens zwei gelbe Rückstrahler (auch „Katzenauge“ genannt), die im Abstand von 180 Grad zueinander angebracht werden und sich damit direkt gegenüberstehen. Auch die Pedale brauchen eigene Beleuchtungselemente, damit Ihr Mountainbike vollständig verkehrssicher wird. Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden.

Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht. Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest.

Klingel und Bremsen

§ 64a der StVZO schreibt für Fahrräder eine „helltönende Glocke“ als Schallzeichen vor, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Andere Geräuschgeber sind nicht zugelassen, beispielsweise Hupen oder Sturmklingeln.

Ein Fahrrad benötigt im Straßenverkehr mindestens zwei Bremsen, die unabhängig voneinander bedient werden können. § 65 der StVZO schreibt ferner vor, dass die Bremsen leicht zu bedienen sein müssen und das Gefährt wirksam abbremsen, ohne dass dabei die Fahrbahn beschädigt wird.

Weitere Sicherheitsmerkmale

Neben den gesetzlich vorgeschrieben Richtlinien zur Beleuchtung, Bremsen und einer Signalfunktion gibt es noch weitere Kriterien, die dein Fahrrad verkehrssicher machen.

Gepäckträger, Schutzbleche und Kettenschutz

Wenn du dein Fahrrad überwiegend im Straßenverkehr nutzt, sind ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder sehr sinnvoll. Ein Kettenschutz verhindert nicht nur, dass deine Kleidung mit Öl und Schmutz in Berührung kommt, sondern erhöht auch die Sicherheit. In der Fahrradkette kann schnell mal ein Hosenbein hängen bleiben und zu einem bösen Sturz führen. Daher empfiehlt es sich bei langen und weiten Hosen, zusätzlich eine Klammer anzubringen oder die Hose während der Fahrt einfach hochzukrempeln.

Körbe und Fahrradtaschen

Für die Aufbewahrung von Gepäck oder Einkäufen haben sich Körbe und Fahrradtaschen als sehr nützlich erwiesen. Hier kannst du nicht nur deine Utensilien vor Wasser und Schmutz sicher verstauen, sondern erhöhst deine Sicherheit, indem du die Hände und den Rücken während der Fahrt frei hast. Tüten und Taschen, die am Lenker baumeln, können sich in den Speichen verhaken und beeinflussen das Lenkverhalten negativ. Ist alles sicher verwahrt, kannst du noch besser auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren.

S-Pedelecs und E-Bikes

Bei Elektrobikes, auch E-Bikes genannt, handelt es sich nicht wie immer gedacht um typische Fahrräder. Auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, sind elektrobetriebene Zweiräder eigentlich Pedelecs bzw. S-Pedelecs, wenn sie schneller als 25 km/h fahren können. Daher gelten für diese Zweiräder auch andere Bestimmungen im Straßenverkehr, als für einfache Fahrräder, die nur durch Muskelkraft betrieben werden.

Anders verhält es sich mit S-Pedelecs. Sie gehören bereits zur Klasse der Kleinkrafträder. Auch wenn sie wie ein Pedelec funktionieren, unterstützt der Motor hier Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Derzeit liegt die erlaubte Maximalleistung der Motoren bei 4.000 Watt und die Geschwindigkeit des Fahrers darf höchstens vervierfacht werden.

Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.

All-Terrain-Bikes (ATB)

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich beim All-Terrain-Bike (ATB) um ein Fahrrad für jedes Gelände. Egal ob Landstraße, Stadtverkehr oder Offroad. Es eignet sich nicht nur für die Wochenendtour bei schönem Wetter, sondern auch für den täglichen Einsatz zum Beispiel für Pendler oder als Fahrrad für die alltäglichen Besorgungen. Dank fest installiertem Licht, Schutzblechen und einem stabilen Seitenständer, sind damit auch Schlechtwetter- oder Nachtfahrten kein Problem.

Welche Laufradgröße beim ATB?

Je größer das Laufrad, umso ruhiger läuft das Bike. Je kleiner, umso wendiger wird das ATB. Somit hängt die Größe vom Einsatzzweck ab. Wer gerne schnell unterwegs ist und Offroad Spurstabilität schätzt, sollte eher auf 29“ setzen. Wer wiederum lieber kurvige Trails befährt, ist mit dem 27,5“ oder gar einem 26er Rad besser bedient. Wer kleiner ist als 1,65 m, sollte besser auf 27,5“ oder 26“ setzen, da die Front bei 29ern meist zu hoch baut.

Größentabelle für ATB-Bikes

Körpergröße Empfohlene Rahmengröße
ca. 150 - 155 cm 32 - 36 cm
ca. 155 - 160 cm 36 - 38 cm
ca. 160 - 165 cm 38 - 40 cm
ca. 165 - 170 cm 40 - 43 cm
ca. 170 - 175 cm 42 - 45 cm
ca. 175 - 180 cm 44 - 47 cm
ca. 180 - 185 cm 46 - 49 cm
ca. 185 - 190 cm 49 - 52 cm
ca. > 190 cm ab 51 cm

Sanktionen Für Ein Nicht Verkehrssicheres Fahrrad

Fallen im Zuge einer Verkehrskontrolle Mängel auf, sieht der Bußgeldkatalog dafür Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro vor.

Fehlen wichtige Bauteile, welche Ihr Mountainbike verkehrssicher machen, kann dies im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld bzw. Verwarngeld nach sich ziehen. Verfügt Ihr Mountainbike über keine entsprechende Beleuchtung, sind dafür in der Regel 20,00 Euro fällig. Allerdings kann das Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder wenn ein Unfall die Folge war, auch auf 25,00 bzw. 35,00 Euro ansteigen.

Ist Ihr Mountainbike nicht verkehrssicher, kann dies aber auch einen Punkt nach sich ziehen. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der nicht vorschrifts­mäßigen Ausstattung die Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt wurde.

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