Mountainbike: Das zulässige Gesamtgewicht berechnen

Das Thema rund um zulässiges Gesamtgewicht und Gewichtsfreigabe ist aktuell heiß diskutiert und wirft viele Fragen auf. Das zulässige Gesamtgewicht wird oftmals auch als Systemgewicht bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist die Zuladung, sprich das Maximalgewicht von Fahrer und Equipment. Rechtlich gesehen, liegt die unterste Grenze für das Systemgewicht bei normierten 120 kg. Wusstest du, dass, wenn dein Bike ein zulässiges Gesamtgewicht von 120 kg besitzt, du kaum mehr als 90 kg wiegen solltest? Alle von uns in diesem Jahr bislang getesteten E-Mountainbikes bewegen sich mit ihrem zGG im Bereich von 115 kg bis 156 kg.

Die Herausforderungen beim E-Mountainbike

Vor weniger als 10 Jahren kamen die ersten E-Mountainbikes auf den Markt und haben seither eine rasante Entwicklung hingelegt. Heute lassen sich mit den aktuellen E-Mountainbikes Trails fahren, sowohl bergauf als auch bergab, die vor Jahren guten Enduro Mountainbikes vorbehalten waren. Durch die Motorunterstützung steigt die Belastung der Komponenten, das zusätzliche Drehmoment und das höhere Gewicht der E-Bikes fordern ihren Tribut. Hinzu kommt der erhöhte Fahrspaß beim E-Mountainbiken, welcher häufig für deutlich höheres Nutzerverhalten und längere Fahrtstrecken sorgt. In der Summe steigt somit die Belastung für viele Komponenten durch mehr Kilometer, mehr Höhenmeter, mehr Gewicht und mehr Drehmoment deutlich an und vermindert die Langlebigkeit. Fakt ist: Das E-Mountainbike stellt nicht nur die Entwicklungs-Ingenieure vor neue Herausforderungen, sondern auch die bisher existierenden Prüfverfahren und -normen, die eine sicherheitstechnische Relevanz haben. Während die ersten E-Mountainbikes noch mit den üblichen Mountainbike-Komponenten bestückt wurden, finden immer mehr „E-Bike optimized“ bzw. speziell für die erhöhten Anforderungen des E-Mountainbikes konstruierte Komponenten den Weg ans Bike. Doch Achtung: Manche Komponenten sind nur aus Marketing-Gründen mit E-Bike-Labeln versehen, andere wurden tatsächlich auf die spezifischen Belastungen hin entwickelt.

Gesetzliche Bestimmungen und Normen

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. So gut wie alle Rahmen und Bike-Parts werden weltweit nach diesen Standards getestet und freigegeben. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben. Die ISO 4210 geht jedoch von einem max. Systemgewicht (Bike + Fahrer + Zuladung/Rucksack) von 100 kg aus. Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die die Europäische Norm 15194. Diese EN 15194 gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straße verwendet werden. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten, jedoch mit erhöhten Lasten und einem max. Systemgewicht von 120 kg, beschrieben. Im Klartext bedeutet dies, dass es keine Normen und damit auch keine normierten Tests speziell für E-Mountainbikes gibt. Die vorgeschriebenen normierten Tests nach EN15194 reichen für die speziellen Belastungen, denen ein E-Mountainbikes ausgesetzt ist, nicht aus. Dadurch entsteht diese Grauzone, die für Ungewissheit und Unklarheit im Markt sorgt. Als Resultat müssen die Bike-Hersteller eigene Tests durchführen, um guten Gewissens ein höheres Systemgewicht für ihre E-Mountainbikes zu erlauben.

E-Mountainbikes bzw. Pedelecs fallen unter die EU-Maschinenrichtlinie, weshalb der Hersteller eine entsprechende EG-Konformitätserklärung (EG steht für Europäische Gemeinschaft) abgeben muss. Es handelt sich hierbei um ein rechtsverbindliches Dokument für den E-Bike-Käufer, in dem der Hersteller die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bestätigt, welches durch ein CE-Zeichen auf dem Bike-Rahmen zusätzlich seinen Ausdruck findet. Dies bedeutet für den Hersteller eines E-Mountainbikes, dass er sein Bike härter testen muss, als es die Norm, ISO 4210 bzw. Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller unabhängig von jeder Norm dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist.

Hersteller Statements zum Systemgewicht

Wir haben für euch nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen und Normen zusammengetragen, sondern auch bei verschiedenen Herstellern um ein Statement zum Systemgewicht der E-Mountainbikes gebeten. Auch wenn, die Herausforderung klar ist, so sind die Herangehensweisen und Ansichten bzw. rechtlichen Auslegungen der Hersteller unterschiedlich.

  • Haibike: „Die durch ISO-Normen vorgeschriebenen Tests hinken leider der Realität vor allem beim E-Bike hinterher, weshalb wir bei Haibike seit fast 2 Jahren zusammen mit einem renommierten deutschen Prüflabor einen eigenen Test entwickeln, der in Zukunft Rahmen und Anbauteile bis zu einem Gesamtgewicht von 150 kg prüft, und das sogar in fünf Kategorien (von Asphalt bis Gravity). Rahmen und Teile sollen in Zukunft mehr und mehr nach diesen eigenen Tests zusätzlich geprüft werden. Wichtig: Um ein Bike für ein höheres Gewicht freizugeben, reicht es eben nicht, nur den Rahmen zu testen! Es müssen alle Teile, die sicherheitsrelevant sind (Rahmen, Gabel, Bremsen, Laufräder, Lenker, Vorbau, Sattelstütze, Sattel, Kurbeln, Pedale), entsprechend dieses höheren Gewichts erfolgreich getestet werden."
  • MERIDA: „Bei allen von Merida hergestellten E-Mountainbikes liegt aktuell das zulässige Gesamtgewicht bei 140 kg. Als Sicherheitspuffer muss das E-Bike aber immer mehr aushalten können, als die Freigabe erlaubt. Unser Ziel ist es natürlich, diesen Wert zu erhöhen, jedoch müssen dazu umfangreiche Tests, sowohl der einzelnen Komponenten als auch des gesamten E-Mountainbikes, durchgeführt werden. Bei Merida werden alle nicht von Merida hergestellten tragenden Komponenten nochmals, auch im Bereich des zu erwartenden Fehlgebrauchs, geprüft."
  • DT Swiss: „Bei DT Swiss hat man für den sportlichen E-Mountainbike-Einsatz bereits vor zwei Jahren mit den DT Swiss HYBRID-Laufrädern reagiert. Wir bei DT Swiss orientieren uns bei der Entwicklung am „Stand der Technik“ und übererfüllen die vorgeschriebenen Normen. Damit halten die HYBRID-Naben Drehmomenten bis zu 500 Nm stand, 25 % mehr als klassische Naben. Mit Ausnahme des Carbon-Felgensatzes konnten wir durch gezielte Anpassungen das Systemgewicht der DT Swiss HYBRID-Laufräder von 120 kg auf 150 kg erhöhen."
  • FOX Factory (Federgabeln): „Um den höheren Anforderungen der Federgabeln für E-Mountainbikes gerecht zu werden, haben wir spezielle E-Bike Chassis entwickelt, die mit sämtlichen Technologien, die man von den normalen Mountainbike-Gabeln kennt, erhältlich sind. Für die E-Bike-Federgabeln haben wir die Wandstärke des Steuerrohres und der Standrohre erhöht, die Gabelkrone ist aus Vollmaterial. Natürlich wurde auch die Abstimmung der Dämpfung an die E-Mountainbikes angepasst."
  • Reverse Components: „Bei Reverse Components haben wir für Anbauteile eine spezielle E-Serie für E-Mountainbikes entwickelt, die umfangreiche Tests im EFBE-Prüflabor bestehen mussten. Ein Lenker der E-Serie hat je nach Einsatzzweck, sprich „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“, ein unterschiedlich hohes zulässiges Systemgewicht."
  • MAXXIS (Reifen): „Jeder MAXXIS Mountainbike-Reifen ist für eine Belastung von 90 kg und damit auch zum E-Biken (Unterstützung bis 25 km/h) freigegeben. Um einen stabileren und durchschlagfesteren Reifen speziell für E-MTB zu erhalten, hat MAXXIS die bekannte EXO-Karkasse mit einer zusätzlichen Wulst-zu-Wulst Pannenschutzlage verstärkt. Mit dieser neuen Karkassentechnik „EXO+“ ist der Reifen nur zirka 10 % schwerer als mit EXO Karkasse."

Der "Bestimmungsgemäße Gebrauch"

In den Garantiebestimmungen der Hersteller taucht der Begriff „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ auf. Dieser Begriff schließt Garantieansprüche aus, sofern das Bike über seinen spezifischen Einsatzzweck, für den es gebaut und vorgesehen ist, hinaus benutzt wird. Die Hersteller definieren hierzu in der Regel fünf Kategorien (von Asphalt bis Gravity), die jedoch je nach Hersteller unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten zulassen. Ein Blick in die Bedienungsanleitung des Herstellers zeigt, ob das E-Mountainbike für einen Kinderanhänger bzw. die Anbringung eines Kindersitzes zugelassen ist. Das Gewicht des Anhängers mit Kind muss in das maximale Systemgewicht mit eingerechnet werden. Zu beachten ist jedoch, dass aus einem E-Mountainbike der Kategorie 4 bei Anhängerbetrieb ein Rad der Kategorie 2 wird, welches nicht mehr in grobem Gelände bzw.

Fahrräder für Übergewichtige

Neben den Fahrrädern für große Menschen, sind Fahrräder für übergewichtige Menschen ebenfalls unter besonderen Kriterien zu suchen. Mehr Gewicht heißt in der Regel auch mehr Belastung, dies gilt sowohl für das Fahrrad als auch für den Fahrradfahrer. Auch wenn Radfahren gelenkschonender als Joggen ist und man mit dem Fahrradfahren abnehmen kann, muss es jedoch nicht immer das Ziel sein, das Körpergewicht zu reduzieren. Das Ziel kann auch einfach der Weg zum Einkaufen oder eine erholsame Fahrradtour in der Freizeit darstellen. Ein wichtiger Indikator beim Kauf eines XXL-Fahrrades oder eines Fahrrades für große und schwere Menschen ist das angegebene zulässige Gesamtgewicht des Fahrrades. Darin enthalten ist bereits die Zuladung des Rades, zum Beispiel durch Packtaschen oder Trinkflaschen.

Gewichtsrechner - Fahrrad für Übergewichtige:

Mit diesem kleinen aber effektivem Rechner können Sie ausrechnen, ob Sie auf dem Wunschbike fahren können. Dazu geben Sie das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads ein, das Gewicht des Fahrrads selbst und Ihr eigenes Körpergewicht inklusive Kleidung. Ist das Ergebnis positiv, spricht nichts dagegen das Fahrrad zu kaufen. Unsere Empfehlung ist, dass Sie 5% bis 8% Puffer über behalten.

Merkmal Gewicht
Zulässiges Gesamtgewicht Fahrrad/E-Bike: kg (z. B. 170 kg)
Gewicht Fahrrad/E-Bike: kg (z. B. 23,5 kg)
Ihr eigenes Körpergewicht inkl. Kleidung: kg (z. B. 135 kg)
Zubehör (Schloss, Taschen, etc.): kg (z. B. 6 kg)

Beispiel: Zulässiges Gesamtgewicht Fahrrad (180 kg) - Gewicht Fahrrad (26 kg) - Körpergewicht inkl. Kleidung (142 kg) = 12 kg (positiv).

Oft wird auch das Wort „Systemgewicht“ genutzt, dies umfasst ebenfalls das Gewicht des Fahrradfahrers und des Fahrrads, sowie das Gewicht von Anbauteilen.

Weitere Aspekte und Empfehlungen

Besonders bei E-Bikes ist das zulässige Systemgewicht schnell überschritten, da auch der Akku und der Motor, welcher schon mal bis zu 9 kg wiegen kann, in die Berechnung mit einbezogen wird. Sie sollten Ihrem Fahrrad, welches extremen Belastungen ausgesetzt ist, daher eine besondere Pflege und Wartung (wir empfehlen 1 bis 2 x pro Jahr) zukommen lassen. Fragen Sie also beim nächsten Fahrradkauf nach dem zulässigen Systemgewicht und überlegen Sie, für welche Touren Sie Ihr Fahrrad hauptsächlich nutzen möchten.

Unabhängig von der rechtlichen Diskussion um das zulässige Gesamtgewicht, sollte man jedoch die Kirche im Dorf lassen und checken, welche Probleme in der Realität tatsächlich auftauchen - uns sind bis dato nur wenige Fälle bekannt! Die gute Nachricht: Da die Bike-Hersteller für ihr Produkt haften, kalkulieren mittlerweile viele einen größeren Puffer beim zulässigen Gesamtgewicht ein, um sich bestmöglich abzusichern.

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