Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht.
Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben:
Pedelec (Pedal Electric Cycle)
Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs.
E-Bike
„Echte“ E-Bikes fahren auch dann elektrisch, wenn Sie nicht selbst treten. E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht.
Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.
S-Pedelec
S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht. In der Regel reicht hier ein Fahrradhelm. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen aber, einen Motorradhelm zu tragen.
Gesetzliche Bestimmungen zur Versicherungspflicht
Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Als Halterin oder Halter eines E-Bikes müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer E-Bike-Versicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen.
Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahrs bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig. Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen. Ihre DEVK-Beraterin oder Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen bei Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis gerne weiter.
Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.
Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Bikes, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Empfehlungen zur Versicherung
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.
Der Versicherer kommt auf für:
- Personenschäden (Verletzung und Tod)
- Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
- Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)
Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.
Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.
Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.
Beispiele aus dem Alltag
Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen.
Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde.
Bußgelder
Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Alkohol am Steuer
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.
Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
E-Bike Tuning
Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Beiträge für E-Bikes ausgewählter Anbieter
| Anbieter | Lastenrad, 5.000 €, Berlin | Citybike, 1.900 €, Magdeburg | Lastenrad, 3.000 €, Fürth |
|---|---|---|---|
| Agencio natura fair | 115 € | 47 € | 52 € |
| Ammerländer Classic | 155 € | 72 € | 87 € |
| Hepster Beschädigung, Verschleiß & Diebstahl | 155 € | 64 € | 75 € |
Quelle: Eigene Recherche, Abfrage auf den Onlinerechnern der Anbieter (Stand: Mai/Juni 2025)
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