Muss man Elektroroller in Deutschland anmelden?

Du hast den perfekten Elektroroller für dich gefunden? Bevor du ihn durch den öffentlichen Straßenverkehr bewegst, musst du den E-Roller anmelden und gegebenenfalls zulassen. Was notwendig ist, hängt vom Typ ab, denn viele E-Roller darfst du ohne Zulassung fahren. Das klingt verwirrend? In diesem Artikel erläutern wir den Unterschied und erklären, wo du beispielsweise E-Scooter anmelden musst.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist Pflicht

Im Straßenverkehr ist auf jeden Fall die ABE notwendig: Eine bestimmte Art von Zulassung braucht jeder E-Roller, wenn du ihn im öffentlichen Straßenverkehr bewegst: die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Darum musst du dich aber in der Regel nicht kümmern - diese beantragt der Hersteller. Du erkennst solche Modelle an Vermerken wie „Nutzungsbereich innerhalb der StVZO“. Hat ein Roller keine ABE, steht in den Produktbeschreibungen beispielsweise „Nutzung nur außerhalb der StVZO“.

E-Roller: Anmeldung und Zulassung - der Unterschied

Mit „Anmeldung“ ist normalerweise die Anmeldung bei der Versicherung gemeint: Eine Haftpflichtversicherung ist für sämtliche E-Roller gesetzlich vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeit und Leistung spielen dabei keine Rolle. Bei der Versicherung einen E-Roller anzumelden, ist mit Kosten von etwa 20 Euro (kleine E-Scooter) bis zu 80 Euro (große E-Motorroller) verbunden. Diese fallen jährlich an.

Eine Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle ist nur bei E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h oder mehr als 4 kW Motorleistung erforderlich. Ab diesem Punkt gelten sie als Leichtkrafträder beziehungsweise Krafträder. Diese benötigen eine Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als „Fahrzeugschein“ bekannt.

Welche E-Roller brauchen keine Zulassung?

Sämtliche E-Roller, die ein bauartbedingtes Tempo von höchstens 45 km/h und eine Leistung von maximal 4 kW haben, brauchen keine amtliche Zulassung. Bei diesen handelt es sich um Kleinkrafträder beziehungsweise Elektrokleinstfahrzeuge. In bestimmten Fällen ist bei solchen E-Rollern aber eine freiwillige Zulassung lohnenswert: Durch eine Gesetzeslücke lassen sich dann sogenannte THG-Prämien kassieren. Von der Geschwindigkeit und der Leistung des Gefährts hängt zudem ab, ob du eine Fahrerlaubnis brauchst - und welche.

E-Roller-Kennzeichen: Brauche ich ein Nummernschild?

Bei einem Elektroroller ist ein Nummernschild immer notwendig: Du darfst auf öffentlichen Straßen und Wegen keinen E-Roller ohne Kennzeichen bewegen. Ist der E-Roller zulassungsfrei und du musst ihn nur bei der Haftpflichtversicherung anmelden? Dann erhältst du ein Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Ist bei deinem Elektroroller eine Zulassung vorgeschrieben, muss er ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses lässt du bei einem Schildermacher anfertigen. Solche Dienstleister sind in der Regel in der Nähe der Zulassungsstelle zu finden. Das Versicherungskennzeichen wird dir gratis von deiner Versicherung zugeschickt.

E-Scooter anmelden - so funktioniert es

Seit dem 15.06.2019 haben es die E-Scooter offiziell in unseren Alltag geschafft und dürfen nun auf den öffentlichen Straßen unterwegs sein. Aufgrund Ihres E-Antriebs und der kompakten Größe gelten sie einerseits als umweltfreundlichere und kostensparende Alternative zum Auto und andererseits als spannende, neue Art der Mobilität im Vergleich zu einem Roller oder Fahrrad.

Hast Du Dich für einen E-Scooter entschieden, gibt es einiges zu bedenken, bevor Du Dich auf das Trittbrett schwingst. Allen voran ist das E-Scooter Anmelden besonders wichtig. Nur wenn Du Deinen E-Roller anmeldest bzw. eine Versicherung abschließt, darfst Du mit diesem offiziell unterwegs sein, ohne Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zu kassieren.

Eins vorweg: Ein E-Scooter, wie bei unseren STREETBOOSTER Modellen selbstverständlich, sollte immer von Haus aus eine Allgemeine Betriebserlaubnis mitbringen. Endlich kommt Dein E-Scooter bei Dir an. Jetzt heißt es freie Fahrt, oder? Nicht ganz. Aber gehen wir noch einmal einen Schritt zurück. Die Grundlage, um seinen E-Roller überhaupt anmelden und fahren zu dürfen, ist eine Straßenzulassung, auch als Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bekannt.

Im Gegensatz zu einer Zulassung eines Autos musst Du zum E-Scooter Anmelden nicht extra zur Zulassungsstelle. Um einen E-Roller anzumelden, benötigst Du eine Versicherungsplakette und eine dazugehörige Versicherung. Als E-Roller Fahrer bis Du zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie stellt gleichsam das E-Scooter Anmelden dar. Dafür bekommst Du die selbstklebende Plakette, die Du hinten am E-Roller anbringst. Du benötigst für die Anmeldung und das Führen Deines E-Scooters keinen Führerschein wie bei anderen Fahrzeugen.

Als leidenschaftliche E-Roller Enthusiasten wissen wir natürlich, dass Du schnell Deinen neuen E-Roller in Gebrauch nehmen willst. Daher haben wir Dir das E-Scooter Anmelden besonders einfach gestaltet. Zu unserem umfassenden E-Scooter-Service gehört, dass im Lieferumfang unserer Modelle bereits ein Kennzeichen enthalten ist. Diese kannst Du direkt über unsere Seite freischalten, indem Du Deine Haftpflichtversicherung bei unserem Partner, der Bayerischen Versicherung, abschließt. Schon ab 2,07 € pro Monat kannst Du Deine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter abschließen und bist damit gut geschützt unterwegs. Die Versicherungssumme liegt, wenn es zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommt, bei 100 Mio. €.

Optional schließt Du eine vollumfängliche Teilkaskoversicherung ab. In dem Fall wäre Dein E-Scooter nach dem Anmelden auch bei Diebstahl von Fahrzeugteilen mit einer Selbstbeteiligung von 150 € abgesichert. Warum ist eine Haftpflichtversicherung für das E-Scooter Anmelden so wichtig? Eine hochwertige Absicherung springt finanziell für Dich ein, wenn Du einen Unfall mit Deinem E-Scooter verursachst und dabei eine dritte Person oder eine Sache zu Schaden kommt.

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen?

Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal. Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht. Blinker-Pflicht wird diskutiert. E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller.

Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards. Diese Neuregelungen sind geplantDie Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.

Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse. Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.

Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert. Hier finden Sie einen ADAC Test von acht E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung aus dem Jahr 2020.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Gibt es eine Promillegrenze?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Bußgelder bei Verstößen

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Bußgelder bei Verstößen im Zusammenhang mit E-Scootern:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten. Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten.

E-Scooter bis 25 km/h

Bereits 2018 wurden erste Pläne über eine Straßenzulassung für E-Scooter geäußert und im Juni 2019 war es dann tatsächlich auch soweit. Deutschland folgte damit dem Beispiel vieler anderer Staaten, in denen die elektrischen Tretroller bereits die Straßen der Großstädte erobert haben. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber im internationalen Vergleich für eine geringe Höchstgeschwindigkeit, die sich auf 20 km/h beschränkt.

Doch sind solche Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland überhaupt erlaubt? Lässt sich für E-Scooter bis 25 km/h eine Versicherung abschließen? Und können Sanktionen drohen, wenn zu schnelle E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen?

Ist es sinnvoll, einen E-Scooter bis 25 km/h zu kaufen?

Auch wenn entsprechende Modelle aktuell verhältnismäßig günstig sind, macht ein Kauf diese E-Tretroller wenig Sinn. Denn eine Verkehrsteilnahme ist höchstens mit einer Sondergenehmigung möglich. Diese ist allerdings schwer zu bekommen und mit hohen Kosten verbunden.

Wo darf ich mit einem E-Scooter, der über 25 km/h fährt, unterwegs sein?

Die Nutzung solcher E-Scooter ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt und daher nur auf Privatgeländen möglich. Was droht, wenn ich dennoch damit auf der Straße fahre? Da ein E-Scooter mit 25 km/h über keine Zulassung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis verfügt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro an. Unser Bußgeldrechner bietet hier einen Überblick zu den Sanktionen.

Darf ein E-Scooter mit Hund genutzt werden?

Damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese allerhand Vorschriften erfüllen. Allerdings entsprechen nicht alle Modelle, die auf dem Markt erhältlichen sind, den gesetzlichen Vorgaben. Ein Umstand, der spätestens bei einer Verkehrskontrolle für Probleme sorgt. Denn der Gesetzgeber schreibt für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis vor.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, um E-Scooter bis 25 km/h mit einer Straßenzulassung auszustatten. So können die Besitzer ggf. eine Einzelfallbetriebserlaubnis beantragen. Allerdings setzt diese ein kostenintensives Gutachten voraus, weshalb sich der Aufwand häufig nicht lohnt. Sie wollen einen E-Scooter kaufen? Der nachfolgende Bußgeldrechner bietet einen Überblick zu möglichen Bußgeldern, wenn der E-Scooter technische Mängel bzw.

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