E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken und erfreuen sich großer Beliebtheit, insbesondere für kurze Strecken in der Stadt. Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit der Versicherung
Laut den deutschen Verkehrsregeln dürfen Elektro-Scooter nur mit einer Straßenzulassung und einer Versicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass E-Scooter eine Versicherung benötigen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Vorschrift gilt zudem auch für die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge, die, weil der Fahrer keine eigene Kraft aufwenden muss, auch als Kraftfahrzeug gelten.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz).
Versicherungspflicht und ihre Bedeutung
Die Versicherungspflicht für E-Scooter dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß. Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben.
Was passiert, wenn man ohne Versicherung unterwegs ist?
Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Fehlt hingegen bei bestehender E-Scooter-Versicherung einzig der Aufkleber, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro.
Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.
Welche E-Scooter sind versicherungspflichtig?
Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten.
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen.
Nicht versichert werden können: Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden.
Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung
Die E-Scooter-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. bis zu 12 Mio. gezahlt.
Wichtiger Hinweis: Im Schadenfall unbedingt die Daten mit dem Unfallgegner austauschen.
Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter
- Schutz vor Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Deckungssummen von bis zu 100 Millionen Euro
- Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Optionale Teilkaskoversicherung
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug wie z. B. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch ein Diebstahl Ihres E-Scooters versichert.
Beispiel: Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Scooter ins Büro gefahren. Nach der Mittagspause stellen Sie fest, dass Ihr am Arbeitsplatz abgestelltes Fahrzeug gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen E-Scooters.
Wichtig: Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Schutz bei Diebstahl des E-Scooters
- Absicherung gegen Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Übernahme von Reparaturkosten nach Marderbiss
Das E-Scooter-Kennzeichen
Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Als Nachweis müssen Sie auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette anbringen.
Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.
Gültigkeit und Erneuerung des Kennzeichens
Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette. Als Fahrerin oder Fahrer eines E-Scooters müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern. Mit dem Neuabschluss erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres läuft.
Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig. Denken Sie als E-Scooter-Fahrerin oder -Fahrer deshalb daran, am 1. März ein neues Kennzeichen für Ihren Tretroller zu beantragen.
Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss
Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Wichtige Verkehrsregeln für E-Scooter in Deutschland
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Mindestalter
Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
Wo darf man fahren?
- auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
- wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
- Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Parken
E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Promillegrenze
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Bußgelder (Auswahl)
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung)
E-Scooter-Regeln in Europa
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es Regelungen für E-Scooter. Diese können sich jedoch stark von den deutschen Bestimmungen unterscheiden.
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger.
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Häufige Fragen zur E-Scooter-Versicherung
1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht.
2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten.
3. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?
Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken.
4. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
5. Besteht eine Helmpflicht?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.
6. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.
Zusammenfassung
Die E-Scooter-Versicherung ist in Deutschland Pflicht und dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Achten Sie auf die Einhaltung der Verkehrsregeln und wählen Sie den passenden Versicherungsschutz, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
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