Die Lichtpflicht für Mopeds in Deutschland

Die Beleuchtung am Fahrzeug sorgt nicht nur dafür, dass die Fahrbahn gut ausgeleuchtet ist und der Fahrer trotzdem sieht, wo er hinfährt. Fahrzeuglicht macht Sie außerdem sichtbar im Straßenverkehr.

Bei Dunkelheit während der Nacht oder der Morgen- bzw. Abenddämmerung ist das Licht am Fahrzeug unverzichtbar. Und auch wenn es regnet oder schneit oder es neblig ist, muss die Beleuchtung eingeschaltet werden, damit Sie trotz der schlechten Sichtverhältnisse an Ihr Ziel kommen. Doch ist auch eine Beleuchtung am helllichten Tag nötig?

Normalerweise wird hier kein Licht benötigt, da bei strahlendem Sonnenschein alles gut zu sehen ist und Fahrzeuge zudem auch schon von Weitem zu erkennen sind.

Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist die Verwendung von Tagfahrlicht bei Krafträdern durch § 17 Abs. 2a StVO vorgeschrieben. Die Art des Kraftrades spielt hierbei keine Rolle. Egal ob Sie Motorrad, Motorroller, Moped oder Leichtkraftrad fahren - das Tagfahrlicht ist stets einzuschalten.

Was ist das Tagfahrlicht?

Bei dem Tagfahrlicht handelt es sich um eine Beleuchtung am Fahrzeug, die auch bei guten Sichtbedingungen am Tag eingeschaltet werden kann. Es wird automatisch mit der Zündung eingeschaltet und schaltet sich erst ab, wenn eine der Hauptbeleuchtungen aktiviert wird.

Tagfahrlichtpflicht in Deutschland und der EU

Seit 2011 müssen innerhalb der EU Neufahrzeuge (Pkw und Lkw) mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Es besteht keine Pflicht, bereits zugelassene Fahrzeuge mit Tagfahrlicht nachzurüsten.

Seit dem Jahr 2011 müssen alle Neuwagen (Pkw) in Deutschland mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Seit 2012 gilt dies im Übrigen auch für Lkw. Die Einführung der Lichtpflicht für Fahrten bei Tag wurde für sämtliche Mitgliedstaaten der EU beschlossen.

Das bedeutet, eine allgemeine Pflicht zur Benutzung des Tagfahrlichts besteht in Deutschland bislang noch nicht, nur die Ausstattung mit Tagfahrleuchten bei neu zugelassenen Fahrzeugen ist verpflichtend.

Alternativen zum Tagfahrlicht

Abblendlicht

Grundsätzlich können Sie auch das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings macht dies in der Regel wenig Sinn, da Tagfahrlicht zum einen viel sparsamer ist als Abblendlicht.

Das Abblendlicht muss mit eintretender Dunkelheit eingeschaltet werden oder wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird. Sie können Abblendlicht grundsätzlich auch als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Abblendlicht zwar heller ist als das Tagfahrlicht, jedoch wird hier auch mehr Energie verbraucht. Mit Tagfahrlicht zu fahren, ist daher viel sparsamer.

Nebelscheinwerfer

Hingegen sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt. Mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern darf am Tage nur gefahren werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Ist dies nicht der Fall, darf ein Fahrzeug sowohl bei Helligkeit als auch bei Dunkelheit nicht mit aktivierten Nebelscheinwerfern unterwegs sein.

Standlicht

Das Standlicht, oder auch Begrenzungslicht genannt, wird eingeschaltet, um ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten und dieses für andere Fahrzeuge kenntlich zu machen, wenn keine Außenbeleuchtung vorhanden ist (z. B. auf schlecht beleuchteten Straßen). Bei Dunkelheit darf mit dem Standlicht allein nicht gefahren werden und auch am Tag ist es untersagt, dieses als Tagfahrlicht zu benutzen.

Denn die Lichtstärke ist wesentlich geringer, weshalb die Verwendung des Standlichts bei Fahrten am Tag sowieso wenig Sinn macht.

Besonderheiten bei Krafträdern

Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist die Verwendung von Tagfahrlicht bei Krafträdern durch § 17 Abs. 2a StVO vorgeschrieben. Die Art des Kraftrades spielt hierbei keine Rolle. Egal ob Sie Motorrad, Motorroller, Moped oder Leichtkraftrad fahren - das Tagfahrlicht ist stets einzuschalten.

Mit dem Tagfahrlicht ist nur bei Helligkeit und bei guten Sichtbedingungen am Tag zu fahren. Bei Dunkelheit, also während der Nacht oder der Dämmerung oder bei schlechten Sichtbedingungen am Tage durch Nebel, Regen oder Schnee muss entweder das Abblendlicht oder das Fernlicht benutzt werden.

Das Einschalten des Fernlichts ist nur auf Straßen erlaubt, die nicht durchgehend oder nicht ausreichend beleuchtet sind.

Nachrüstung von Tagfahrleuchten

Sie können Ihr Fahrzeug grundsätzlich mit Tagfahrleuchten nachrüsten, sollten den Einbau aber in einer Kfz-Werkstatt vornehmen lassen.

Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.

Wichtige Leuchten am Motorrad:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben.

Gesetzliche Grundlagen

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiradfahrzeugen. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt.

Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen. Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. einhalten.

Die Bedeutung des Signalbildes

Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können.

Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer geblendet werden.

Zulässige Farben und Leuchten

Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.

Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird.

Begrenzungsleuchten

Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen.

Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten.

Bremsleuchten

Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern.

Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.

Blinker

Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern.

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.

Kennzeichenbeleuchtung

Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken.

Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.

Nebelscheinwerfer

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein.

Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.

Nebelschlussleuchte

Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter.

Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen.

Reflektoren

Die gesetzlichen Regelungen schreiben nicht nur eine aktive Motoradbeleuchtung vor, sondern auch eine passive mittels Reflektoren. So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein.

Frontscheinwerfer

Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert.

Schlussleuchte

Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades.

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Suchscheinwerfer

Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.

Warnblinkanlage

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.

Prüfzeichen und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt.

Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw. Anbauabnahme kann die Zulässigkeit solcher Bauteile sichergestellt werden.

LED-Licht am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.

Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Lichtpflicht im Ausland

Auto- und Motorradfahrer müssen in vielen europäischen Ländern ganzjährig - auch tagsüber und auf allen Straßen - das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten. Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Lichtpflicht am Tag bedeutet grundsätzlich das Fahren mit Abblendlicht. Zum Beispiel in den skandinavischen Ländern, der Schweiz, Kroatien, Italien und Rumänien dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden.

In Kroatien muss das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März und in Moldawien von November bis einschließlich März tagsüber auf allen Straßen eingeschaltet werden.

Lichtpflicht in verschiedenen Ländern:

Land Lichtpflicht
Skandinavien Abblendlicht oder Tagfahrleuchten
Schweiz Abblendlicht oder Tagfahrleuchten
Kroatien Abblendlicht (Oktober bis März) oder Tagfahrleuchten
Italien Abblendlicht oder Tagfahrleuchten
Rumänien Abblendlicht oder Tagfahrleuchten
Moldawien Abblendlicht (November bis März)

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