Müssen Motorräder einen Parkschein lösen?

Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme. Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, riskiert eine Geldbuße.

Wo dürfen Motorräder geparkt werden?

Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden. Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand.

Spezielle Motorradparkplätze

Ob in der Innenstadt, auf Supermarktparkplätzen oder vor dem Kino - vielerorts finden sich spezielle Parkflächen nur für Motorräder oder ihre kleinen Geschwister, also Motorroller, Mopeds und Mofas. Sie sind kleiner als die üblichen Autoparkplätze und entsprechend markiert: Du erkennst sie üblicherweise an einem weißen Zusatzschild unter dem blauen Parkplatzschild, das ein Piktogramm eines Motorrads samt Fahrer zeigt.

Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein. Sind separate Motorradstellplätze vorhanden, müssen diese genutzt werden.

Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg parken?

In vielen Städten wird das Gehwegparken mit dem Motorrad geduldet, solange Fußgänger nicht dadurch behindert werden. Erlaubt ist es gemäß StVO aber eigentlich nicht. Wirst du dabei erwischt, wird es unter Umständen teuer: Für das ordnungswidrige Parken des Motorrads auf dem Gehweg kann nämlich eine Geldbuße von 55 Euro oder mehr anfallen, je nach Situation.

Gelegentlich machen Polizei und Ordnungsamt dabei eine Ausnahme. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird. Übrigens: Auch das Motorrad- oder Rollerparken am Fahrradständer ist verboten.

Parken auf dem Gehweg: Was sagt der ADAC?

Normalerweise wird es geduldet, wenn keine Rettungs- oder sonstige Zufahrten blockiert werden und auf dem Gehweg mindestens ein Meter Platz verbleibt, damit auch Rollstuhlfahrer problemlos passieren können. In Fußgängerzonen ist das Abstellen von Motorrädern grundsätzlich verboten.

Parkscheinpflicht für Motorräder

Da die StVO das Motorrad beim Parken und auch sonst als Kraftfahrzeug bezeichnet, sind Parkscheibe oder Parkticket immer dann notwendig, wenn dies auch für Autofahrer gilt. Das Ticket zu lösen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird von Ordnungsämtern nicht anerkannt.

Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst. Beim Motorrad-Parken ist etwas Kreativität gefragt.

Einige Motorräder sind an den Sitzen mit einem Parkscheinhalter ausgestattet, unter den das Ticket geklemmt werden kann. Bei Regen wird dieses allerdings trotzdem nass. Diverse Motorradausstatter bieten handliche Lösungen an, wenn Sie Ihr Motorrad parken und ein Ticket ziehen müssen.

Weit verbreitet ist der Irrglaube, es sei pro Parkplatz nur ein Parkschein nötig, ungeachtet dessen, wie viele Fahrzeuge dort stünden. Tatsächlich dürfen zwar mehrere Krafträder einen einzigen Pkw-Parkplatz belegen - und tatsächlich fällt das sogar nach § 12 Abs.

Parken im Parkhaus

Auch das Parken von Motorrädern in einem Parkhaus ist grundsätzlich erlaubt. Der Parkhausbetreiber hat jedoch das Recht, bestimmte Fahrzeugarten von der Benutzung auszuschließen und somit beispielsweise Motorradfahrern das Parken zu verbieten.

Bußgelder bei Falschparken

Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg droht in der Regel nur, wenn Fußgänger dadurch behindert werden. Für ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig abgestelltes Motorrad drohen zwischen 20 und 25 Euro Bußgeld.

Wie parke ich mein Motorrad richtig?

Motorräder haben gegenüber Autos einen klaren Vorteil: Sie nehmen wesentlich weniger Platz ein - beim Fahren sowie beim Parken. Durch ihre Größe können Motorräder nämlich auch abseits der Fahrbahn abgestellt werden, ohne dass der Verkehrsfluss dadurch beeinträchtigt wird. Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw.

Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt. Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Parken auf Gehwegen: Grundsätzlich verboten, aber in manchen Städten geduldet, wenn Fußgänger nicht behindert werden.
  • Parkscheinpflicht: Gilt auch für Motorräder, wenn sie auf einem Parkplatz stehen, der einen Parkschein erfordert.
  • Parkscheibe: Ebenfalls Pflicht, wenn auf dem Parkplatz eine Parkscheibenregelung gilt.
  • Spezielle Motorradparkplätze: Vorhandene Motorradparkplätze sind zu nutzen.
  • Parkhäuser: Motorräder dürfen in der Regel in Parkhäusern parken, es sei denn, der Betreiber verbietet dies.

Indem du diese Regeln beachtest, kannst du Ärger und unnötige Bußgelder vermeiden.

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