Müssen Rennradfahrer den Radweg benutzen?

Autofahrer kennen es: Vor ihnen auf der Straße fährt jemand mit seinem Rennrad. Doch müssen Rennradfahrer eigentlich den Radweg benutzen oder dürfen sie auch auf der Straße unterwegs sein? Diese Frage beschäftigt viele Radsportler, die ihre Trainingseinheiten effizient und sicher gestalten wollen.

Die rechtliche Grundlage

Ob Radler auf dem Radweg fahren müssen oder nicht, ist klar geregelt. Polizeihauptkommissar Christian Lindstedt vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West sagt: „Sofern ein durch Zeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesener Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer diesen auch benutzen. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung, die nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem Jahr 2011 geändert wurde.

Damals hatte das Gericht entschieden, dass Radwege, die zum Beispiel durch Eis oder Löcher unbenutzbar sind, nicht benutzt werden müssen. Die Annahme aus diesem Urteil gilt heute nicht mehr als aktuell: Heute leitet sich die Radwegbenutzungspflicht aus der Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240, 241 ab, erklärt Lindstedt.

Denn die Straßenverkehrsordnung wurde nach dem Urteilsspruch novelliert und gelte daher aktuell. Die StVO macht keine Unterschiede zwischen Radtypen. Das heißt: Alle Wege, die von Trekking-Räder oder Mountainbikes befahren werden müssen, weil blaue Radwegschilder dies anordnen, sind auch für Rennradfahrer benutzungspflichtig. Gibt es kein Schild, ist die Benutzung des Weges für alle Radfahrer freiwillig.

Die Verkehrsschilder

Drei Verkehrsschilder zeigen an, dass auch Rennradfahrer auf dem Radweg fahren müssen.

  • Ein weißes Rad auf blauem Grund (Zeichen 237) zeigt einen ausgewiesenen Radweg an. Wo dieses Schild steht, müssen Radler den Radweg benutzen.
  • Ein weißes Fußgängersymbol über einem weißen Rad auf blauem Grund, getrennt von einem Querbalken (Verkehrszeichen 240). Dieses Schild zeigt an, dass Fahrradfahrer den Weg zusammen mit Fußgängern nutzen müssen.
  • Sind ein weißes Fußgängersymbol und ein weißes Rad von einem senkrechten Balken getrennt (Verkehrszeichen 241), müssen Radler ebenfalls auf dem Radweg fahren. Radler und Fußgänger nutzen diesen Weg ebenfalls gemeinsam, allerdings gibt es beim Zeichen 241 eine deutliche Trennung vom Fuß- und Radweg.

Diese Schilder dürfen nur aufgestellt werden, wenn auf der Straße eine Gefahrenlage besteht.

Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht:

  1. Fahren in Gruppen: Laut §27 Abs. 1 StVO dürfen mehr als 15 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden und dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
  2. Links abbiegen: Wenn Sie links abbiegen möchten, dürfen Sie den Radweg verlassen. Sie müssen Verkehr, der die Kreuzung gerade überquert, durchfahren lassen, um sich auf der Fahrbahn links einzuordnen oder einen eigenen Linksabbiegestreifen zu nutzen.
  3. Unzumutbarkeit des Radwegs: Wenn der Radweg faktisch unbenutzbar ist, das heißt, dass eine gefahrlose Teilnahme am Verkehr aufgrund der Radwegbeschaffenheit nicht mehr möglich ist, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren - das Ausweichen auf den Gehweg ist verboten.

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt jedoch das Ausweichen auf die Fahrbahn, wenn Radwege ungeeignet oder nicht befahrbar sind.

Ist erkennbar, dass die Befahrung aufgrund des schlechten Zustands des Weges Sachschaden oder Personenschaden verursachen könnte, müssen Sie Ihre Fahrweise in jedem Fall anpassen - auch als Rennradfahrer. Beachten Sie, dass Ihre Entscheidung, nicht auf dem Radweg zu fahren, im Falle eines Rechtsstreits individuell vor Gericht bewertet werden muss. Der Ausgang ist dabei nicht vorhersehbar - teilweise werten Gerichte es als zumutbar, mit Schrittgeschwindigkeit weiter auf dem Radweg zu fahren.

Wo dürfen Radfahrer fahren?

„Grundsätzlich dürfen Radfahrer auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kreis- und Landstraßen fahren“, sagt Polizeihauptkommissar Lindstedt. Ist ein separater Radweg vorhanden, sollten Radfahrer ihn benutzen. Ein weißes Auto auf blauem Grund zeigt an, dass eine Kraftfahrstraße beginnt. Dieses Schild zeigt den Beginn einer Autobahn an. Radfahren ist hier, genau wie auf Kraftfahrstraßen, verboten.

Nebeneinander fahren

Fahrradfahrer dürfen laut §2 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nebeneinander fahren, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern, erklärt Lindstedt weiter. „In blau kennzeichneten Fahrradstraße dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren“, so Lindstedt weiter.

Regeln für Kinder

Polizeihauptkommissar Lindstedt erklärt die Regeln, die für Kinder gelten: „Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg mitbenutzen. Wenn ein separater Radweg vorhanden ist, dürfen sie diesen benutzen.

Bußgelder bei Nichtbeachtung

Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist.

Welche Bußgelder drohen bei Nichtbefolgung der StVO für Rennradfahrer?

  • Beschilderten Radweg nicht benutzt: 20 Euro
  • mit Behinderung: 25 Euro
  • mit Gefährdung: 30 Euro
  • mit Unfall oder Sachbeschädigung: 35 Euro
  • Radfahren auf dem Gehweg: 10 Euro
  • mit Behinderung: 15 Euro
  • mit Gefährdung: 20 Euro
  • mit Unfallfolge: 25 Euro
  • Fahren über eine rote Ampel: 60 Euro und 1 Punkt
  • mit Gefährdung: 100 Euro und 1 Punkt
  • mit Unfall: 120 Euro und 1 Punkt
  • Fahren über eine rote Ampel, die länger als eine Sekunde rot war: 100 Euro und 1 Punkt
  • mit Gefährdung: 160 Euro und 1 Punkt
  • mit Unfall: 180 Euro und 1 Punkt.

Punkte in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrbundesamtes können Kinder ab 12 Jahren sammeln. Ein eingetragener Punkt, zum Beispiel nach einer Rotlichtfahrt, verjährt nach 2,5 Jahren. Wenn Sie acht Punkte gesammelt haben, wird der Füherschein entzogen. Haben Sie keinen Führerschein, aber “Punkte in Flensburg”, kann es schwieriger werden, eine Fahrerlaubnis für KFZ erteilt zu bekommen.

Tipps für Rennradfahrer

Für Rennradfahrer, die den Radweg meiden möchten, gibt es viele Möglichkeiten. Abgelegene, wenig befahrene Landstraßen sind eine gute Alternative zu viel befahrenen Straßen. Darüber hinaus gibt es spezielle Radwege und ausgeschilderte Rennradstrecken, die für den schnellen Radverkehr ausgelegt sind. Diese Strecken sind oft landschaftlich reizvoll und bieten ein ungestörtes Fahrerlebnis. Außerdem ist es sinnvoll, sich vor dem Training über die Bedingungen auf der gewählten Strecke zu informieren.

Rechts fahren bedeutet laut dem Bayerischen Verkehrsministerium, dass Radler der Situation angemessen weit rechts fahren. Einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos oder Bordsteinen diene daher der eigenen Sicherheit.

Als Rennradfahrer tragen Sie eine besondere Verantwortung. Insbesondere Kinder, alte oder körperlich eingeschränkte Personen können Ihre Geschwindigkeit möglicherweise nicht richtig einschätzen.

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