Das Motorrad Zulassen: Ein Detaillierter Prozess

Das Gefühl, mit dem Motorrad durch die Landschaft zu fahren, ist unbeschreiblich. Doch bevor es losgeht, gibt es einige Schritte zu erledigen - vom Kauf des Motorrads über die Anmeldung bis hin zur ersten Fahrt. Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig.

Motorradkauf: Was zu beachten ist

Der Kauf eines Motorrads ist ein aufregender Moment, der jedoch gut überlegt sein will. Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, sollten Sie sich zunächst über Ihre Anforderungen im Klaren sein. Möchten Sie ein sportliches Motorrad, ein Chopper oder vielleicht doch lieber ein Tourenbike? Neben der Wahl des Modells sollten Sie auch den Zustand des Motorrads berücksichtigen.

Ein neues Motorrad hat natürlich den Vorteil der Garantie, während ein gebrauchtes Motorrad günstiger sein kann. Hier ist es wichtig, sich die Fahrzeughistorie anzusehen, insbesondere bei älteren Fahrzeugen. Achten Sie auf die Wartungshistorie, die Kilometerleistung und etwaige Unfälle. Beim Kauf eines Motorrads müssen Sie auf eine Reihe von Dokumenten achten. Dazu gehören der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und ein Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU). Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie vom Händler alle relevanten Unterlagen.

Die Richtige Versicherung

Die richtige Versicherung für Ihr Motorrad ist ebenfalls entscheidend. In Deutschland benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, um das Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Die sogenannte Versicherungs­doppelkarte gibt es seit März 2008 nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB) ersetzt. Hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Ihre eVB-Nummer.

Der Zulassungsprozess

Sobald Sie das Motorrad gekauft und versichert haben, steht die Anmeldung an. Dies erfolgt in der Regel bei einer Zulassungsstelle in Düsseldorf oder Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde. Die Anmeldung Ihres Motorrads erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Dies kann persönlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Hier müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen und die Gebühren entrichten.

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Benötigte Dokumente für die Zulassung

Sie müssen z. B. einen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen, wenn Sie Ihr Motorrad zulassen. Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.

Diese Unterlagen benötigen Sie generell für eine Kfz-Zulassung:

  • Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Die eVB-Nummer (Das ist die elektronische Versicherungs­bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung).
  • Die Zulassungs­bescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeug­brief genannt.
  • Eine Einzugs­ermächtigung (SEPA-Mandat) zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU/AU-Bericht)

Für Neuwagen benötigen Sie zusätzlich die folgenden Unter­lagen bei einer Zulassung:

  • Die COC-Papiere. COC bedeutet „Certificate of Conformity“ und ist eine EU-Übereinstimmungs­bescheinigung, die automatisch bei allen EU-Neu­wagen mit ausgeliefert wird. Sie enthält neben der EU-Typen­genehmigung die vom Her­steller eingetragenen fahrzeug­spezifischen Daten. Die Zulassungs­behörde stellt aufgrund der COC-Papiere die Zulassungs­bescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugvschein) aus.

Kosten der Zulassung

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.

Wunschkennzeichen

Ein wichtiger Punkt ist auch die Zulassung der Kennzeichen. Bei der Anmeldung können Sie entweder ein Wunschkennzeichen wählen oder ein zufälliges Kennzeichen zugewiesen bekommen. Wenn Sie sich für ein Wunschkennzeichen entscheiden, müssen Sie dies im Voraus bei der Zulassungsstelle beantragen.

Bei fast allen Zulassungs­stellen kann man vorab online prüfen, ob ein Wunsch­kennzeichen verfügbar ist. Im positiven Fall können Sie online das Nummern­schild reservieren. Die Vor­reservierung kostet 2,60 € plus 10,20 € für das Kennzeichen.

In der Regel befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungs­stelle, häufig sogar in den gleichen Räumlichkeiten, Schilder­hersteller. Zwei Nummernschilder (für vorne und hinten) kosten zwischen 20 und 30 €. Günstiger geht es, wenn man vorab im Internet Schilder bestellt.

Motorrad ohne Führerschein Zulassen

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Nach der Zulassung

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Plakette, die Sie bei der Zulassung erhalten. Diese bestätigt, dass Ihr Motorrad die Anforderungen für den Straßenverkehr erfüllt, einschließlich der technischen Überprüfung. Wenn Ihr Fahrzeug neu ist, müssen Sie sich keine Sorgen um die Hauptuntersuchung machen.

Nachdem Ihr Motorrad erfolgreich angemeldet wurde, können Sie endlich den Helm aufsetzen und die erste Fahrt antreten. Doch denken Sie daran, dass es wichtig ist, sich mit dem Motorrad vertraut zu machen und vorsichtig zu fahren, insbesondere in den ersten Wochen.

Saisonkennzeichen

Ein Fahrzeug mit einem Saison­kennzeichen darf nur in einem vom Halter fest­gelegten Zeit­raum gefahren werden. Besonders für Motor­räder, Wohn­mobile, Oldtimer und Cabrios - also Fahr­zeuge, die in der Regel nur bei gutem Wetter und nicht im Winter gefahren werden - kann man so Geld sparen.

Saison­kennzeichen erkennt man an den kleinen schwarzen Zahlen, die am rechten Rand stehen und die die Monate kennzeichnen, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf. Eine erneute An- und Abmeldung entfällt damit. Der Zulassungs­zeitraum kann acht Wochen bis elf Monate umfassen. Außerhalb des festgelegten Zeit­raums darf das Fahrzeug weder bewegt noch auf öffentlichem Grund geparkt werden.

Sie benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • COC-Papiere bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeuges
  • eVB-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums
  • TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über die gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • Prüfbericht über die gültige AU (Abgasuntersuchung)
  • Bisherige Kennzeichen oder die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens

Zulassung durch Vertreter

Kein Problem, Sie können einen Vertreter mit der Zulassung Ihres Autos beauftragen. In diesem Fall braucht es eine Voll­macht (meist online bei der jeweiligen Zulassungsstelle als Vordruck erhältlich) und den Personal­ausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner­meldeamtes) der zu vertretenden Person (also von Ihnen) sowie des Bevollmächtigten.

Ummeldung

Wenn ein schon angemeldetes Fahrzeug den Halter oder die Halterin wechselt und auf jemand Neuen zugelassen wird, spricht man von einer Besitzumschreibung. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung infolge eines Halterwechsels handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Folgende Dokumente sind hierfür immer notwendig:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei einem Halterwechsel benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief). Dasselbe gilt, wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt wird. Übrigens: Für die Ummeldung eines Motorrads gelten die gleichen Anforderungen.

Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro.

Das Ummelden muss unverzüglich - in der Regel innerhalb einer Woche - nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen.

Abmeldung

Wer ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Verkäufer sollten das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.

Unterlagen zum Abmelden eines Kfz:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief)
  • HU-Bericht
  • Kfz-Kennzeichen
  • Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner­meldeamtes)
  • bei Verschrottung den Nachweis des Fahrzeug­verwerters

Gut zu wissen: Die Versicherung endet am Tag der Abmeldung um 23.59 Uhr. Sie dürfen den Wagen also nach der Abmeldung (und mit wieder montierten Kenn­zeichen) noch zum Schrott­platz oder zum neuen Käufer fahren.

Aktion Ungefähre Kosten
Motorradzulassung 50 - 100 Euro
Wunschkennzeichen Reservierung 2,60 Euro
Wunschkennzeichen Gebühr 10,20 Euro
Nummernschilder (Paar) 20 - 30 Euro
Kurzzeitkennzeichen 13,10 Euro
Ummeldung (Kennzeichen behalten) ca. 17 Euro
Ummeldung (neues Kennzeichen) ca. 27 Euro

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