Neues Waldgesetz und Mountainbike: Was bedeutet das für Mountainbiker in Deutschland?

Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sorgt für Diskussionen, insbesondere in der Mountainbike-Szene. Das Bundeswaldgesetz soll reformiert werden und ein durchgesickerter Entwurf sorgte für Aufruhr in der Mountainbike-Szene.

Die Ausgangslage

Schon seit Jahren haben Wald und Natur im Urlaub und in der Freizeit Hochkonjunktur. Gut ein Drittel der Deutschen hat Interesse am Radfahren im Urlaub. Die stärksten Zuwächse in den letzten fünf Jahren verzeichnet die Urlaubsaktivität Mountainbiken. Von vielen unbemerkt, hat das Mountainbike schon lange sogar dem Fußball den Rang abgelaufen: Gut 16 Millionen Deutsche fahren gern auf naturnahen Wegen und Trails MTB - knapp drei Millionen mehr als Fußball spielen.

Das Bundeswaldgesetz und seine Auswirkungen

Das Bundeswaldgesetz setzt die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Wald. Laut aktueller Gesetzeslage darf auf Straßen und Wegen im Wald Rad gefahren werden. Die Bundesländer können weitere Einschränkungen vornehmen. In Baden-Württemberg beispielsweise ist das Radfahren derzeit nur auf Wegen von mindestens 2 m Breite gestattet, was de facto attraktives Mountainbiken und Graveln zum Bußgeldtatbestand macht.

Der Entwurf des neuen Waldgesetzes

Aktuell wird in Berlin das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Die bisher geltenden Regeln für die Waldnutzung stammen von 1975. Nun soll ein neues Gesetz den Wald stärker schützen.

Im Entwurf unter Paragraf 29 heißt es etwa: "Das Reiten, Fahren mit Kutschen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade." Übersetzt: Das Fahren auf manchen Trails im Wald könnte künftig illegal sein.

In der Mountainbike-Community diskutiert wird auch der Paragraf 33 zur Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald. In den Medien und Sozialen Netzwerken hat er schon den Beinamen "Komoot-Paragraf" erhalten. In ihm heißt es: "Das erstmalige (materielle) Anlegen oder Eröffnen von (vollständig) neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig."

Die Reaktion der Mountainbike-Verbände

Mountainbike-Verbände in Deutschland sehen den Entwurf kritisch. Burkhard Stork, Geschäftsführer des Zweirad Industrieverbandes, sprach sogar vom "Ende des Radfahrens im Wald, wie wir es kennen, wenn der aktuelle Entwurf von Landwirtschaftsminister Özdemir nicht an entscheidenden Punkten verändert wird."

Das besorgt auch Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB): "Das öffnet willkürlichen Betretungs- und Befahrungsverboten Tor und Tür. Ein Grundbesitzer müsste nicht mal mehr Gründe, wie Naturschutz, zu starkes Nutzeraufkommen oder auch Gefahrenstellen, anführen."

Der neue, entschärfte Entwurf

Mountainbiker dürfen aufatmen: das Waldgesetz, das Anfang des Jahres für Furore sorgte, ist in seiner alten Form Geschichte. Mountainbiken in deutschen Wäldern bleibt erlaubt, laut neuem Entwurf des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Ein früherer Entwurf drohte mit Einschränkungen, gegen die sich die DIMB erfolgreich wehrte.

Wichtig hierbei: Radfahren auf allen Waldwegen bleibt erlaubt, ohne zusätzliche Einschränkungen. Tracken von Routen wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten; die Gleichrangigkeit von Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung wird betont.

Die DIMB begrüßt in der Pressemitteilung die Betonung der Gleichrangigkeit von Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung im Wald. Allerdings erwartet die DIMB noch mögliche Diskussionen bei der endgültigen Gesetzesbegründung und bleibt daher weiterhin aktiv.

Die Position der Waldbesitzer

Waldbesitzer Bastian Träger aus Neustadt an der Waldnaab unterstützt die Änderungen im neuen Bundeswaldgesetz. Derzeit ist es nach dem Bundeswaldgesetz erlaubt, Fahrräder und Mountainbikes auf Wegen und Straßen im Wald zu nutzen. Kreuz und quer zu fahren ist auch bislang nicht erlaubt.

Relativ hilflos stehen die Grundeigentümer aber bisher einem neuen Trend der Digitalisierung gegenüber: Jeder, der mit einer Outdoor-App im Handy einen neuen verschwiegenen Pfad im Wald entdeckt hat, kann diesen mit wenigen Klicks aufzeichnen und der ganzen Welt zur Verfügung stellen.

Die juristische Sichtweise

Dem grenzenlosen Fahrspaß eines Mountainbikers hat das Oberlandesgericht Oldenburg deutliche Grenzen gesetzt. Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, zum Beispiel Wanderwege, nicht aber Trampelpfade oder Pirschsteige.

Art. 13 Abs. 3 Satz 1 BayWaldG sieht vor: „Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.“ Dreh- und Angelpunkt ist folglich die Frage, was geeignete Wege in der freien Natur sind. Zweifellos unzulässig ist m.E. der „Downhill“ über freies Wiesengelände und Almen (es sei denn, der Eigentümer der befahrenen Fläche erlaubt es ausdrücklich), von Wegen kann hier keine Rede sein.

Die Zukunft des Mountainbikens im Wald

Unbestritten ist jedoch, dass die Bejagung des Wildes bei hohem Besucherdruck schwieriger wird. Die Mountainbiker argumentieren damit, dass Sport und Erholung genauso wie sauberes Wasser oder die CO2-Speicherung zu den Ökosystemleistungen des Waldes gehören. Nach Angaben der Initiative Bike Nature Movement (BNM) begeistern sich über 16 Mio. Menschen in Deutschland für das Mountainbiken.

Anzahl der Sportler in Deutschland
Sportart Anzahl der Aktiven (Millionen)
Mountainbiken 3.82
Fußball 3.2

Das Ringen um die Abgrenzung, welche Wege für Radfahrer geeignet sind und welche nicht, wird noch eine Weile weitergehen. Die Radler ausnahmslos auf die breiten Forststraßen zu zwingen, kann eigentlich nur jemand fordern, der selber noch nie mit dem Fahrrad unterwegs war.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0