Gutes Licht ist für viele Motorradfahrer ein wichtiger Sicherheitsfaktor, weshalb viele Motorradfahrer und -fahrerinnen bei ihren Maschinen gerne die H4- oder H7-Lampen durch Nachrüst-LED ersetzen möchten. Auf dem freien Markt sind zwar schon seit geraumer Zeit Umrüst-Kits von Halogen- auf LED-Licht verfügbar - aber alle bislang ohne Zulassung. Wird eine solche LED-Beleuchtung nachgerüstet, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Mit Night Breaker LED Gen 2 H7 und Night Breaker H4 hat Osram legale Nachrüst-LED für Motorräder im Angebot, die vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt eine KBA-Genehmigung erhalten haben.
Besseres legales LED-Licht von Osram
Osram gibt an, dass die Night Breaker LED-Lampen bis zu dreimal heller leuchten als nach der gesetzlichen Mindestanforderung, eine große Reichweite und hohe Kontraste erreichen. Außerdem sei die Haltbarkeit gegenüber der einer gewöhnlichen Halogen-Lampe fünfmal höher, zusätzlich der Stromverbrauch geringer. Die Osram Night Breaker LED-Nachrüstlampen sind mit 19 Watt angegeben.
Mit der straßenzugelassenen NIGHT BREAKER H4-LED können Sie jetzt die Funktion des Abblend- und Fernlichts Ihres Motorrads auf modernste LED-Technologie umrüsten. Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H4-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin und beeindrucken mit bis zu 230% mehr Helligkeit, während die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die zulässigen Maximalwerte um bis zu 50% unterschreitet.
Im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal längeren Lebensdauer.
Osram LED-Umrüstung bisher nur für wenige Motorräder
Leider erfordert die Umrüstung für jedes Fahrzeug eine spezifische Freigabe. Diese allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) des Kraftfahrt-Bundesamts, die nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, aber EU-weit gilt, gibt es derzeit nur für wenige Motorradmodelle.
Wichtiger Hinweis: Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht gilt nur für die jeweiligen Länder mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen.
NIGHT BREAKER ® LED SPEED H7
Mit der neuen NIGHT BREAKER ® LED SPEED H7 können Sie jetzt die Funktion des Fern- und Abblendlichts Ihres Fahrzeugs auf modernste LED-Technik umrüsten. Diese LED- Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche Lampen und Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin, eine stabile Lumenleistung auch bei niedriger Batteriespannung und beeindrucken durch ihre überragende Helligkeit, während die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die zulässigen Höchstwerte um bis zu 50% unterschreitet. Im Vergleich zu Standardlampen, wie z.B. Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 60% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und dem speziell entwickelten vibrationsfesten Design mit einer bis zu 6-fach längeren.
Hinweis: Gültig nur für die in den ABG geforderten Fahrzeugmodelle (siehe www.osram.de/ledcheck). §22a StVZO ist Papierausdruck sowie mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABG) versehen.
So prüfen Sie die Kompatibilität und erhalten die Zulassung
- Zugelassenes Fahrzeug prüfen. Es muss sichergestellt sein, dass Ihr Fahrzeug kompatibel mit dem Produkt ist (osram.de/ledcheck). Bitte beachten Sie die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle.
- Identifizieren Sie die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer Ihres Fahrzeugs, um die Kompatibilität zu prüfen. Diese finden Sie im Fahrzeugschein sowie auf dem Scheinwerfer selbst.
- Zulassung (ABG) online über die OSRAM Trust-Seite herunterladen (osram.de/trust).
- Zulassung (ABG) ausdrucken und im Fahrzeug mitführen.
Information zum ABG Bestandschutz: Die ABG (=Allg. Betriebserlaubnis) genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, haben Sie einen generellen Bestandschutz und können das Produkt, auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist, weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen.
Verwandte Beiträge:
- Ultimative OSRAM NIGHT BREAKER LED Motorrad Kompatibilitätsliste – Finde Dein Bike Jetzt!
- OSRAM H4 LED Motorrad Kompatibilitätsliste – Entdecken Sie Mehr Sicherheit und Stil für Ihr Bike!
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Unvergessliche Fahrrad-Abenteuer auf Korsika: Top Reiseberichte & Routen, die du kennen musst!
- Motocross Whip Technik lernen: Ultimative Anleitung für spektakuläre Tricks!
Kommentar schreiben