Viele Besitzer von alten Mopeds und Mofas stehen irgendwann vor dem gleichen Problem: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist nicht mehr auffindbar oder in einem desolaten Zustand, sodass man sie nicht mehr verwenden kann.
Betriebserlaubnis verloren - was tun?
Wenn Ihnen die Betriebserlaubnis für ein nicht zulassungs- und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug (Mofa, Roller) abhanden gekommen ist, muss Ihnen der Hersteller des Fahrzeuges ein Ersatzdokument ausstellen. Er wird dies nur tun, wenn Sie ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegen können.
Ging die alte Betriebserlaubnis verloren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor Sie eine neue ABE beantragen können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde, nachdem diese sich bei der Polizei versichert hat, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Woher bekomme ich eine Betriebserlaubnis?
Um eine Betriebserlaubnis zu beantragen, können Sie sich an den Fahrzeughersteller oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden. Möchten Sie z. B. für ein DDR-Moped oder -Mofa die Papiere beantragen, ist das KBA Ihr Ansprechpartner. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen. Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro.
Alternativen, wenn der Hersteller nicht mehr existiert
Sollte der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr existieren und gibt es auch kein Nachfolgeunternehmen, das die Angelegenheiten regelt, müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen zur Begutachtung nach § 21 StVZO vorführen. Auch beim TÜV kommt man an neue Fahrzeugpapiere, allerdings nur über eine Einzelabnahme. Aus diesem Grunde sollte man diesen Weg nur wählen, wenn man keinen Händler / Hersteller findet. Die Einzelabnahme kostet nämlich und dein Mofa wird dabei natürlich auch gründlich untersucht.
Was ist bei Veränderungen am Fahrzeug zu beachten?
Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Wurden allerdings inzwischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen - Reparaturen und der Austausch von Bauteilen zählen nicht dazu -, ist mitunter ein Gutachten erforderlich, das belegt, dass die durchgeführten Umbauten immer noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein solches Gutachten kann z. B. bei der DEKRA oder beim TÜV erstellt werden.
Typenschilder
Wir haben eine Simson mit Rahmennummer, aber leider ist kein Typenschild und keine Betriebserlaubnis mehr dabei. Gestohlen ist sie nicht. Nun haben wir bei der DEKRA gefragt. Er würde uns die Papiere machen, aber das Typenschild sollen wir vorher bei der Zulassungsstelle beantragen. Das kommt mir bisschen komisch vor. Ist das der Wertegang?
Die Typenschilder darf man selber anfertigen. Ich hatte das von einen Schilderdienst beschriften lassen. Ach ja, dass Schriftbild sollte schon dem orig. schon ähnlich sein. Die 7 & die 3 sahen auf dem DDR Typenschild etwas anders aus wie gewohnt.
Die Schilder bekommt man in jeden Simson Shop zu kaufen. Das Baujahr sollte man nur wissen.
Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen
Die Erlangung einer ABE war bis vor kurzem noch eine oftmals schwer zu überwindende Hürde die nur durch eine Einzelabnahme bei einer TÜV, Dekra oder GTÜ-Prüfstelle überwunden werden konnte.
Jetzt ist zumindest für ca. 90% der Fahrzeuge (Mofa u. Moped, sowie Kleinkraftrad) der Zweirad-Union (DKW und Victoria, Express) und Hercules, Schluss damit. DIE VERFÜGBARKEIT DER ZWEITSCHRIFTEN KÖNNEN SIE IN UNSEREM ANGEBOT WIEDERFINDEN: VERFÜGBARE ZWEITSCHRIFTEN (Sollte die ABE Ihres Fahrzeuges NICHT aufgeführt sein, so können Sie uns gerne eine Anfrage zusenden, VORRAUSSETZUNG KEIN FREMDFABRIKAT!) Wir können Ihnen diesen Service für 127,95 EURO anbieten.
Wir benötigen von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der örtlichen Zulassungsstelle bzw. Polizeidienststelle abgestempelt ist (Kosten je nach Bundesland/Ortschaft zwischen 0.-€ und 35.-€). Anhand dieser kann sichergestellt werden, dass Ihr Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Diese hat eine Gültigkeit von max. 4 Wochen. Die Daten der Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen explizit mit dem Fahrzeugdaten übereinstimmen - dafür haben Sie Sorge zu tragen.
Des Weiteren benötigen wir zusätzlich noch Bilder Ihres Fahrzeuges, Motors mit Motornummer und der Typenschilder, als Grundlage. Auf dem Bild der Typenschilder und des Motors müssen alle Daten gut erkennbar sein. Sollten Sie über keinen Scanner verfügen, können Sie uns die Unterlagen auch auf dem postalischen Weg zukommen lassen. ACHTUNG: Schicken Sie und NICHT einfach irgendwelche Unterlagen per Post ohne vorherige Bestellung im Shop.
Senden Sie uns die GÜLTIGEN Unterlagen VOLLSTÄNDIG nach Ihrer Bestellung unverzüglich zu:
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (max. 4 Wochen - Datum auf der Bescheinigung prüfen!)
- Bilder Ihres Fahrzeuges
- Bild des Typenschildes des Fahrzeuges mit Fahrgestellnummer (scharf u. lesbar!)
- Bild des Typenschildes des Motors mit Motornummer (scharf u.
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