Motorrad Parkplätze: Die Wichtigsten Vorschriften und Antworten

Für viele Menschen bedeutet eine Fahrt auf dem Motorrad Freiheit pur. Dabei genießen zahlreiche Zweirad-Fans nicht nur den Adrenalin-Kick, sondern auch die Flexibilität, die das kleinere Fahrzeug scheinbar gegenüber vierrädrigen Fahrzeugen bringt. Aufgrund der Kompaktheit zweirädriger Fahrzeuge und des vielerorts akuten Parkraummangels ist die Versuchung groß, deine Maschine beim Abstellen dazwischen zu mogeln. Doch Bikern drohen bei Park-Verstößen dieselben empfindlichen Strafen wie Autofahrern: Bußgelder bis zu 110 Euro und Punkte in Flensburg.

Der „Anzeigen-Hauptmeister“ hat sich in kürzester Zeit einen Namen gemacht: Mit Zollstock und Melde-App ausgestattet macht er im gesamten Bundesgebiet gnadenlos Jagd auf Falschparker. Dabei unterscheidet der junge Hilfssheriff nicht zwischen zwei und vier Rädern - unter den 4.000 vom Anzeigen-Hauptmeister gemeldeten Verkehrssündern finden sich garantiert auch etliche Biker. Sei also smart und fordere beim Parken nicht das wachsame Auge des Anzeigen-Hauptmeisters heraus!

Allgemeine Parkvorschriften für Motorräder

Ob Motorrad, Roller oder Pkw: Ähnlich wie der Anzeigen-Hauptmeister unterscheidet die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Ja, die entsprechenden Vorschriften gelten auch für Zweiräder. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze. Für dich als Biker gelten beim Parken somit dieselben Vorschriften und Regelungen wie für Autofahrer.

Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Allerdings sind Tiefgaragen und Parkhäuser in der Regel im Privateigentum eines Unternehmens. Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass Zweiräder nicht gestattet sind. In dem Fall ist dies normalerweise durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.

Wo darf man ein Motorrad parken?

Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Sofern in der unmittelbaren Umgebung keine gesonderten Motorrad-Parkplätze ausgewiesen sind, darfst du deine Maschine auf einem Pkw-Parkplatz abstellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.

Auch in der Tiefgarage ist es Motorradfahrern grundsätzlich erlaubt, ihr Zweirad abzustellen. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden.

In manchen Städten Deutschlands sind speziell ausgewiesene Motorradparkplätze vorhanden. Der Vorteil: Diese Parkplätze sind im Vergleich zu PKW-Parkplätzen nicht nur platzsparend aufgestellt, sondern in der Regel auch umsonst. Anders als bei vielen PKW-Parkplätzen fallen normalerweise keine Parkgebühren an. Die Parkplätze sind speziell für die Zweiräder aufgestellt worden und PKWs dürfen dort nicht abgestellt werden. Gleichzeitig müssen Motorradfahrer beachten, dass es PKW-Parkplätze gibt, auf denen Motorradfahrern das Parken ausdrücklich untersagt ist.

Parken auf Gehwegen und Bürgersteigen

So platzsparend die Zweiräder im Vergleich zu Autos auch sein mögen - eine Ausnahme besteht hier nicht. Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Das bedeutet, dass das Parken am Gehweg oder in einer Fußgängerzone auch Motorradfahrern untersagt ist. Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit.

Auf Bürgersteigen und Gehwegen gilt grundsätzlich ein Parkverbot - doch es gibt Ausnahmen. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt. Ansonsten wird das Parken auf dem Gehweg höchstens geduldet, und das auch nur, wenn Fußgängern und Rollstuhlfahrern ausreichend Platz bleibt. Du bist dann allerdings ganz vom guten Willen der Ordnungshüter abhängig, und selbst wo diese eventuell noch ein Auge zudrücken würden, versteht ein Anzeigen-Hauptmeister keinen Spaß.

Parkscheibe und Parkschein

Auch Motorradfahrer müssen jedoch die entsprechenden Parkgebühren zahlen. Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Wenn Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Handelt es sich um einen Parkplatz, der nur mit Parkscheibe benutzt werden darf, müssen Motorradfahrer die Parkscheibe gut sichtbar am Fahrzeug befestigen. Das gleiche gilt für das Parkticket. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest.

Für Biker gibt es speziell gelochte und wetterfeste Parkscheiben, die du z.B. mit Kabelbinder am Lenker anbringen kannst. Auch einen Parkschein musst du gut sichtbar an deiner Maschine hinterlegen, etwa mit einem Stück Klebeband. Wenn du dein abgestelltes Bike abdeckst, muss auch dein Kennzeichen jederzeit gut sichtbar bleiben. Fachanwalt.de-Tipp: Es empfiehlt sich immer, ein Foto von einer Parkscheibe oder einem Parkticket zu machen, falls sich der angeklebte Zettel doch mal vom Zweirad lösen sollte.

Besonderheiten beim Parken

Tatsächlich können sich sogar zwei Motorräder eine Parkbucht teilen. Es ist durchaus erlaubt, zwei Motorräder auf dem gleichen PKW-Parkplatz abzustellen. Teilen sich zwei Motorräder den gleichen Parkplatz, müssen dennoch beide Fahrer die entsprechenden Gebühren zahlen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine Parkuhr. Zu viele Räder sollten aus Sicherheitsgründen jedoch nicht auf einem Parkplatz abgestellt werden.

Bußgelder und Sanktionen

Das gleiche gilt für Motorradfahrer beim Parken auf ausgewiesenen PKW-Parkplätzen oder am Gehweg. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Achtung: Bußgeld! In der Regel fällt zunächst ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 55 € an. Ob und wie streng die örtliche Behörde die Regelung durchzieht, hängt vom Einzelfall ab. In manchen Orten sind die Behörden sehr streng und kontrollieren regelmäßig. In anderen Orten finden Kontrollen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nur selten statt und Bußgelder werden nicht streng verhängt.

Immer wieder kommt es zu Streitfällen im Rahmen von Verkehrstickets und Punkten in Flensburg. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, ein Ticket zu Unrecht erhalten zu haben. Sollte dies wirklich der Fall sein, empfiehlt es sich, zeitnah Rechtsberatung einzuholen. Auch erklärt er dem Mandanten, welche rechtlichen Schritte er einleiten kann, sofern er sich gegen eine behördliche Entscheidung wehren möchte. In manchen Fällen reicht ein Widerspruchsschreiben, um den Fehler zu beheben. In besonders strittigen Fällen wird der Gang vor Gericht möglicherweise notwendig.

Fachanwalt.de-Tipp: Gegen einen Strafzettel kann Einspruch eingelegt werden. In dem Fall ist es wichtig, die Kosten vorerst nicht zu bezahlen und schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Wird der Strafzettel bezahlt, kann er im Nachhinein nicht mehr angefochten werden. Nach einem Einspruch wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. In dem Fall kommen jedoch Verwaltungsgebühren auf die Kosten des Strafzettels hinzu.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Aspekte der Parkvorschriften für Motorräder zusammen:

Aspekt Regelung
Parken auf Gehwegen Grundsätzlich verboten, außer durch Verkehrszeichen erlaubt
Parken auf Pkw-Parkplätzen Erlaubt, sofern keine gesonderten Motorradparkplätze vorhanden
Parkscheibe/Parkschein Pflicht, wenn auf dem Parkplatz vorgeschrieben
Bußgelder Gleiche wie für Pkw bei Verstößen
Parkhäuser Grundsätzlich erlaubt, Nutzungsbedingungen beachten

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