Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. Eine Entwicklung die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Doch welche Regeln gelten eigentlich, wenn es um das Parken von motorisierten Zweirädern geht?
Wo dürfen Motorräder parken?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Grundsätzlich müssen Sie jedoch am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken.
Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn:
- gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
- platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein
Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken?
Es gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.
Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert.
Parkschein am Motorrad: Aber wie?
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.
Darf ein Motorrad Parkhäuser benutzen?
Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze.
Wo darf ich meinen Roller parken?
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn es ausdrücklich durch eine Beschilderung erlaubt ist.
Parkscheibe beim Motorrad: Ist sie vorgeschrieben?
Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.
Sobald Parkscheine oder Parkscheiben für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind, gilt das sowohl für Autos als auch für Motorräder. Nur wohin damit? Die Gefahr, dass ein Parkschein einfach weggeweht wird, ist groß. Tipp: Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein machen - um im Fall der Fälle einen Nachweis zu haben. Eine Parkscheibe anzubringen, gestaltet sich am Motorrad, je nach Modell, recht schwierig. Dass sie weggeweht wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, sichern sein sollte sie trotzdem. Eventuell mit einem Schloss zwischen den Klemmen am Lenker oder an den Speichen.
Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg
Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Sanktionen bei Parkverstößen:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | 55 | ||
| ... mit Behinderung | 70 | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 80 | 1 | |
| ... mit Unfall | 100 | 1 |
Verwandte Beiträge:
- Parkscheibe Motorrad: Pflicht oder nicht? Parkregeln erklärt
- Motorrad Parkscheibe Polo: Kaufberatung, Modelle & Preise
- Brauchen Motorräder eine Parkscheibe? - Die Rechtslage im Überblick
- Parkausweis für Motorräder: Brauche ich eine Parkscheibe?
- Kinderkraft Mini Laufrad Cutie Test – Das perfekte Laufrad für kleine Entdecker entdecken!
- Die besten Mountainbike-Schuhe für den Alpencross: Unser großer Test enthüllt die Top-Modelle!
Kommentar schreiben