Parkscheibe für Motorrad erlaubt: Was Sie wissen müssen

Mit steigendem Verkehrsaufkommen wird die Parkplatzsituation zunehmend angespannter. Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken.

Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden.

Parkscheibe und Parkticket: Pflichten für Motorradfahrer

Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend.

Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest.

Parkscheiben-Pflicht gilt auch für Motorräder und Roller

Die grundsätzliche Frage, ob eine Parkscheibenregelung auch für Motorräder und Roller gilt, haben wir hier bereits geklärt. Kurze Antwort: ja. Allerdings gibt es da bekanntlich einen wesentlichen Unterschied: Bei vierrädrigen Fahrzeugen kann eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe positioniert werden, geschützt gegen Regen und Diebstahl - bei zweirädrigen Fahrzeugen ist das bauartbedingt nicht möglich.

Demnach muss eine Parkscheibe blau sowie mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Start-up-Unternehmerin Katrin Derndinger hat bei der Entwicklung ihrer Motorrad-Parkscheibe die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. So passt das flache Park-P nicht nur in Rucksäcke und Tankrucksäcke oder unter die Roller-Sitzbank, sondern auch in etwas größere Jackentaschen.

Dementsprechend kreativ muss man sein, wenn man eine herkömmliche Parkscheibe an einem Motorrad oder an einem Roller befestigen möchte. Was in den allermeisten Fällen dazu führt, dass man es eben nicht macht. Je nach Toleranzschwelle der Behörden vor Ort wird das geahndet oder nicht. Wenn Knöllchen verteilt werden, dann kostet diese Ordnungswidrigkeit mindestens 20 Euro. Gestaffelt nach Parkdauer ohne Parkscheibe sind nach mehr als 3 Stunden bis zu 40 Euro fällig.

Wohin mit der Parkscheibe am Motorrad?

Eine Parkscheibe anzubringen, gestaltet sich am Motorrad, je nach Modell, recht schwierig. Dass sie weggeweht wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, sichern sein sollte sie trotzdem. Eventuell mit einem Schloss zwischen den Klemmen am Lenker oder an den Speichen.

Parken im Parkhaus

Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.

Wo ist das Parken mit dem Motorrad nicht erlaubt?

Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.

Parken auf dem Gehweg

Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter.

Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.

Sonderrechte beim Parken?

Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze.

Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen. Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen.

Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge.

Umfassende Motorradversicherung

Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Leider passiert es in unglücklichen Momenten, dass entweder Sie mit Ihrem Motorrad an einem Pkw oder einem anderen Kraftrad hängen bleiben oder jemand anderes einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Motorrad verursacht. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.

Bußgelder für Falschparker

Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Zusammenfassung der Parkregeln für Motorräder

  • Parkscheibe: In Zonen mit Parkscheibenpflicht ist auch für Motorräder eine Parkscheibe erforderlich.
  • Parkschein: In gebührenpflichtigen Parkzonen muss ein Parkschein gelöst und gut sichtbar am Motorrad angebracht werden.
  • Gehwegparken: Grundsätzlich verboten, außer durch Beschilderung (Verkehrszeichen 315) erlaubt.
  • Fahrradständer: Das Parken an Fahrradständern ist für Motorräder und Roller nicht erlaubt.
  • Parkhäuser: Motorräder dürfen in Parkhäusern parken, sofern der Betreiber dies nicht untersagt.

Bußgelder für Falschparken mit dem Motorrad

Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für verschiedene Parkverstöße mit dem Motorrad:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot (Monate)
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg 55
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 70 1
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 80 1
Unfall verursacht durch Falschparken 100 1

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