Parkscheibe für Motorräder in Deutschland: Was Fahrer wissen müssen

Da in den Großstädten der Platz knapp wird und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorräder, Motorroller, Mofas und Co. großer Beliebtheit. Schließlich ermöglicht das Motorrad das Parken auf dem Gehweg und erspart die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz.

Parken mit dem Motorrad: Welche Vorschriften gelten?

Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlich bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.

Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken?

In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt.

Parkscheibe und Parkschein für Motorräder

Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren.

Parkplätze, auf denen gebührenfrei, aber unter Verwendung einer Parkscheibe zeitlich begrenzt geparkt werden darf, stehen natürlich auch Motorrad- und Rollerfahrenden zur Verfügung. Doch während Pkw-Fahrerinnen und -fahrer die Scheibe einfach auf dem Armaturenbrett ablegen, stellt sich für die Zweiradfraktion die Frage: Wohin damit?

Auch Alternativlösungen (etwa eine Zettelnotiz mit der Ankunftszeit an den Lenker klemmen) scheitern allesamt daran, dass die Straßenverkehrsordnung hier keine Ausnahmeregelung für motorisierte Zweiräder vorsieht. Wer nicht extra eine Parkschein- und Parkscheibenhalterung beispielsweise zur Befestigung der Parkscheibe am Gabelholm kaufen möchte, kann sich mit einem Streifen Klebeband behelfen. Damit lässt sich die Scheibe zumindest gegen Wegfliegen sichern.

Parkschein am Motorrad: Aber wie?

Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.

Wohin mit der Parkscheibe?

Die grundsätzliche Frage, ob eine Parkscheibenregelung auch für Motorräder und Roller gilt, haben wir hier bereits geklärt. Kurze Antwort: ja. Allerdings gibt es da bekanntlich einen wesentlichen Unterschied: Bei vierrädrigen Fahrzeugen kann eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe positioniert werden, geschützt gegen Regen und Diebstahl - bei zweirädrigen Fahrzeugen ist das bauartbedingt nicht möglich.

Dementsprechend kreativ muss man sein, wenn man eine herkömmliche Parkscheibe an einem Motorrad oder an einem Roller befestigen möchte. Was in den allermeisten Fällen dazu führt, dass man es eben nicht macht. Je nach Toleranzschwelle der Behörden vor Ort wird das geahndet oder nicht. Wenn Knöllchen verteilt werden, dann kostet diese Ordnungswidrigkeit mindestens 20 Euro. Gestaffelt nach Parkdauer ohne Parkscheibe sind nach mehr als 3 Stunden bis zu 40 Euro fällig.

Alternativen zur Standard-Parkscheibe

Seit 2023 gibt es eine spezielle Parkscheibe für Motorräder und Roller, gestaltet von der Düsseldorfer Designerin Katrin Derndinger - in der naheliegend erscheinenden Form des Buchstaben P wie Parken. Dabei ist der Bogen des P prädestiniert, um die Motorrad-Parkscheibe daran aufzuhängen - am Lenker. Start-up-Unternehmerin Katrin Derndinger hat bei der Entwicklung ihrer Motorrad-Parkscheibe die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Demnach muss eine Parkscheibe blau sowie mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen. Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.

Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Überziehen Autofahrer die erlaubte Zeit um bis zu 30 Minuten, werden 20 Euro fällig, bei einer Überziehung bis zu einer Stunde 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro Strafe und bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro.

Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg

Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Tabelle: Bußgelder für Parkverstöße

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Parken auf dem Gehweg 55 Euro 0
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 Euro 1
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde 80 Euro 1
Überziehen der Parkzeit um bis zu 30 Minuten 20 Euro 0
Überziehen der Parkzeit um bis zu 1 Stunde 25 Euro 0
Überziehen der Parkzeit um bis zu 2 Stunden 30 Euro 0
Überziehen der Parkzeit um mehr als 3 Stunden 40 Euro 0

Wann dürfen Krafträder auf Gehwegabschnitten abgestellt werden, die direkt an Parkplätze angrenzen?

Auch wenn man es häufig sieht, erlaubt ist es nicht. „Gehwege sind ausschließlich Fußgängern vorbehalten“, erklärt Steffen Maier, Pressesprecher des Landratsamts Zollernalbkreis. Ein Mofa hat dort also nichts verloren. Ebenso wenig ein Moped oder Motorrad. Und auch Fahrradständer sind als Parkmöglichkeit für Krafträder rechtlich gesehen tabu.

Motorrad abstellen: Sind Parkscheibe bzw. Parkschein notwendig?

Parkplätze, auf denen gebührenfrei, aber unter Verwendung einer Parkscheibe zeitlich begrenzt geparkt werden darf, stehen natürlich auch Motorrad- und Rollerfahrenden zur Verfügung.

Motorrad und Parkhäuser

Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.

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