Pkw-Führerschein und Motorrad Kombination: Alle Infos

Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen.

  • B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger
  • C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
  • A-Klassen: Für Zweiräder aller Art

Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Führerscheinklasse B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklasse B196

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.

Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden.

Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.

Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen.

Motorradführerscheine: Die A-Klassen

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu?

Führerscheinklasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Führerscheinklasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren.

Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden.

Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.

Führerscheinklasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen.

Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren.

Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.

Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.

Führerscheinklasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen.

Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Die Erweiterung B196: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich.

Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren.

Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einer 125er unterwegs sein will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren.

Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.

Ziel der Einführung der B196-Erweiterung für den Führerschein Klasse B war es, "mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium.

Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab:

Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren.

Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e).

Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben.

Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.

Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren.

Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung.

Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

Erfolg der B196-Regelung

Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen.

In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab.

Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung.

Im Ländervergleich stockten in Baden-Württemberg mit 589 pro 100.000 Personen die meisten ihren Klasse-B-Führerschein auf, darauf folgen Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Eintragungen pro 100.000 Einwohner:innen.

In Bremen und den östlichen Bundesländern wurde nur unterdurchschnittlich oft von der Regelung zum 125er-Fahren Gebrauch gemacht.

Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum.

Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an.

In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.

Kritik & Zustimmung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung.

Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen.

"Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND).

Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen.

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik.

125er könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme.

Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend.

Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich.

"Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin.

Die Schulung sei "völlig unzureichend".

Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM).

"Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP).

Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler.

Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen.

Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich.

Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind.

Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll.

Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Werden Auto- und Motorradführerschein im direkten zeitlichen Zusammenhang erworben, ergibt sich daraus grundsätzlich immer eine Kostenersparnis.

Der Umfang ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter, bereits vorhandenem Führerschein oder angestrebter Fahrzeugklasse des Motorrads.

Wer den Motorradführerschein gleich zusammen mit dem Autoführerschein macht, kann viel Geld sparen.

Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen.

Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen.

Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.

Beispielhafte Kostenaufstellung:

  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
  • Übungsfahrten (z. B.
  • Theorieprüfung (z. B.
  • Gesamt: ca.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Weitere Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Neben den A- und B-Klassen gibt es noch weitere Führerscheinklassen, die für spezielle Fahrzeuge benötigt werden:

C-Klassen: Für Lkw

C1 steht für kleine Lkw mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. In der Kombination mit dem Buchstaben E darf man auch Anhänger über 750 kg ziehen.

  • C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • C1E: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
  • C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
  • CE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis.

Es gilt Besitzstandsschutz in Deutschland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden.

Da diese Regelung nicht dem Europäischen Recht entspricht, kann bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilt wurden, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beanstandungen der dortigen Behörden kommt.

Folgende Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Das gilt auch bei einem Gespann der Klasse C1E oder CE.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1, C1E, C oder CE - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren.

D-Klassen: Für Busse

Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.

  • D1: Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • D1E: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • D: Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • DE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, braucht man - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - mindestens die Klasse D1.

L- und T-Klassen: Für Traktoren

Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen.

Diese braucht man zum Beispiel, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und man keinen passende Lkw-Führerschein hat.

  • L: Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
  • T: Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

unter 18 Jahre max.

Mindestalter und Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt.

Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren.

Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden.

Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt.

Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen.

Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren.

Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.

Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen.

Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben.

Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads.

Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben.

Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren.

Kombi-Ausbildung: Auto- und Motorradführerschein zusammen

Zwei Führerscheine in einem Aufwasch: Unsere Kombi-Ausbildung kann so einiges!

Du kannst die Ausbildung schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen und sogar die Prüfungen schon vorher ablegen.

Das heißt pünktlich zum Geburtstag hast Du Deinen Motorrad- und den Auto-Führerschein zusammen in der Hand.

Klasse, oder?

Du kannst verschiedene Motorrad-Klassen mit dem Auto-Führerschein kombinieren, zum Beispiel A1 + Begleitetes Fahren ab 17 oder A2 + B.

Die Kombi zahlt sich aus.

Voraussetzungen für die Kombination

  • Führerschein Klasse A1 + B
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzungen: Vorbesitz mind.
  • Führerschein Klasse A2 + B
  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Voraussetzungen: Vorbesitz mind.

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Für E-Scooter braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Um einen Elektro-Tretroller zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Bei allen Fahrerlaubnisklassen geht es um die Berechtigung, das konkrete Fahrzeug oder Gespann fahren zu dürfen. Wer entgeltlich oder geschäftlich fährt - zum Beispiel als Berufskraft-, Bus- oder Taxifahrer - muss zusätzliche Regeln beachten. Gegebenenfalls braucht man einen Personenbeförderungsschein oder die Berufskraftfahrerqualifikation.
  • Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
  • Wenn beide Fahrerlaubnisse gleichzeitig absolviert werden, lässt sich während des Führerscheinerwerbs an einigen Stellen sparen. Die Beispielpreise dienen nur zur Veranschaulichung. Die Anzahl der Übungsfahrten ist geschätzt und eher im unteren Bereich. Die Sonderfahrten sind vorgeschrieben.
  • Wenn Du schon mit 16 die Fahrerlaubnis A1 erworben hast, kannst Du beim späteren Autoführerschein immerhin sechs der vorgeschriebenen zwölf Doppelstunden Theoriegrundausbildung einsparen.
  • Ist Dein Budget ausreichend für einen Kombiführerschein, sparst Du effektiv mehr Geld ein, als die Beispielrechnung zeigt. Zu der allgemeinen Preissteigerung kommt in naher Zukunft die CO2-Gebühr. Es ist zu erwarten, dass die Fahrschulen ihre Preise entsprechend anpassen werden.

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