Pocket Bike Führerschein in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

Immer wieder werden Fahrzeugführer mit sogenannten Pocket-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr festgestellt. Doch was sind die rechtlichen Konsequenzen und was muss man beachten?

Was sind Pocket Bikes?

Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die bis zu 24 kg schwer und etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50 cm. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor, der zwischen 1,6 und 16 PS stark sein kann. In der Rennszene werden sie auch "Bonsai-Bike" oder "Chinakracher" genannt.

Laut Polizei gibt es im Verkehrsrecht keine eigene Kategorie für "motorisierte Fahrzeuge Kinder" oder Ähnliches. Welche Regeln und Vorschriften für das jeweilige Fahrzeug gelten, ergibt sich viel mehr aus dem Fahrzeug selbst - etwa aus Bauart und Höchstgeschwindigkeit.

Rechtliche Grundlagen

Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung handelt es sich bei Pocket-Bikes zweifelsohne um ein Kraftfahrzeug, so dass für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Grundsätzlich gelten bei Fahrzeugen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrszulassungsverordnung und der Fahrerlaubnisverordnung.

Fahrerlaubnis

Da das Pocket-Bike Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h erreicht, ist die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A erforderlich. Hier benötigst du mindestens die Führerscheinklasse A oder A1, damit dir beim Erwischtwerden neben dem Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz, zumindestens nicht das Fahren ohne Führerschein vorgeworfen werden kann.

Zulassung und Betriebserlaubnis

Weiterhin müssen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die im öffentlichen Verkehr geführt werden, zugelassen sein. Das Pocket-Bike ist als Kraftrad einzustufen und benötigte damit die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein amtliches Kennzeichen. Nach derzeitiger Rechtslage hat das Pocket-Bike keine Betriebserlaubnis und ist deshalb nicht zulassungsfähig.

Strafen bei Verstößen

Wer somit ein Pocket-Bike im öffentlichen Verkehrsraum führt, muss mit folgenden Strafen rechnen:

  • Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, A1) vorhanden ist.
  • Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung und Pflichtversicherung.
  • Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung.

Ein Verstoß gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und das ist quasi "Strafrecht light".

Und noch ein wichtiger Hinweis: für verursachte Schäden mit dem unversicherten Fahrzeug haftet der Eigentümer mit seinem Privatvermögen!

Sicherheitsbedenken

Die geringe Größe des Pocket-Bikes macht eine sichere bzw. gefahrlose Fahrweise unmöglich. Sie sind nicht mit Scheinwerfern und Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet, die Bremsen entsprechen nicht den gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten und ihre Reifen haben kein Profil. Die Polizei rät dringend vom Erwerb solcher Fahrzeuge abzusehen, denn neben den Unfallgefahren weisen die Pocket-Bikes gefährliche technische Mängel auf.

Ungeachtet der rechtlichen Konsequenzen, gefährden sich die Benutzer in völlig fahrlässiger Weise selbst. Bremswirkung sind völlig unzureichend. Aufgrund der Fahreigenschaften und ihrer Motorleistung unterliegen Pocketbikes folglich dem Fahrerlaubnisrecht. i.d.R. die Fahrerlaubnisklasse A verlangt.

Pocket Bikes und Kinder

In die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören die Pocket-Bikes nicht. Kinder, die unter 14 Jahre sind, sind nicht strafmündig. Das heißt, sie können nicht bestraft werden. Die Eltern, die es erlauben, machen sich nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Tatbestand umfasst auch das Fahren lassen von Verkehrsteilnehmern, die keine Fahrerlaubnis haben. Sind werden dann genauso bestraft, als wären sie selbst ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hinzu kommt, dass sich die Eltern unter Umständen auch nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar machen.

Alternativen: Pitbikes

Pitbikes sind kleine Motorräder die aufgrund ihrer Größe bestens dafür geeignet sind, auf Gokart Bahnen genutzt zu werden. Mit einem Pitbike darf jeder ab 14 Jahren fahren, der das Bike sicher beherrscht. Ein Motorrad Führerschein ist nicht zwingend erforderlich. Pitbikes eignen sich auch für Erwachsene bis 120 kg und 2 m Körpergröße.

Vorteile des Pitbike-Fahrens

  • Optimales Training für Fahrstil, Blickführung, Linienwahl und Schräglage
  • Verminderte Gefahr durch geringere Geschwindigkeit - trotzdem maximaler Fahrspaß
  • Perfekter Ausgleich zur Motorrad-Off-Saison im Winter
  • Vergleichsweiser günstiger Motorsport

SOL Motors Pocket Rocket

Das junge Unternehmen SOL Motors bringt mit der Pocket Rocket ein innovatives Elektro-Leichtkraftrad auf den Markt. Entwickelt und gefertigt in Böblingen bei Stuttgart, will das Modell mit seinem puristischen Design und moderner Technik eine neue Ära der urbanen Mobilität einläuten. Nach der vollständigen ECE-Zertifizierung Ende 2024 steht der Markteinführung 2025 nichts mehr im Weg.

Zwei Varianten

Die Pocket Rocket ist in zwei Versionen erhältlich:

  • L1e-Modell mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Pocket Rocket S in der L3e-Klasse, mit bis zu 85 km/h Höchstgeschwindigkeit

Für das L1e-Modell reicht ein Führerschein der Klasse AM, A1 oder B.

Öffentlicher Verkehrsraum

Der Begriff "öffentlicher Straßenverkehr" ist sehr eng gefasst. ist, zum öffentlichen Verkehrsraum, ebenso jeder Geh- oder Radweg, genauso Wald- oder Forstwege, die an sich durch Beschilderung für verschiedene Verkehrsarten gesperrt sind. Parkplätze, ein Tankstellengelände und in der Regel sogar Schulhöfe sind öffentlicher bzw.

Zusammenfassung

Pocket Bikes sind im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland illegal, wenn sie keine Betriebserlaubnis und Zulassung haben. Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis (A oder A1) kann zu erheblichen Strafen führen. Aufgrund der Sicherheitsmängel und des hohen Unfallrisikos rät die Polizei vom Erwerb und Gebrauch dieser Fahrzeuge ab. Eltern sollten besonders darauf achten, ihre Kinder nicht mit Pocket Bikes im öffentlichen Raum fahren zu lassen, da sie sich dadurch strafbar machen können.

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