Polizeiliche Fahrradversteigerungen: Termine und Informationen

Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden.

Versteigerungstermine und -orte

Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Der Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Termine der Präsenzversteigerungen werden 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht.

Online-Versteigerungen über Zoll-Auktion

Online-Versteigerungen finden über die Internet-Plattform "Zoll-Auktion" statt, der offiziellen Online-Plattform von Bund, Ländern und Gemeinden.

Aktuell versteigert das Fundbüro Chemnitz wieder verschiedene Fahrräder bei Zoll-Auktion, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und an denen keine Eigentumsansprüche geltend gemacht worden.

Auf www.zoll-auktion.de unter der Rubrik „Fahrräder & Zubehör“ finden Interessierte die Fahrräder. Die Nutzer können sich bequem zurücklehnen, die Fundfahrräder sichten und bei Bedarf ihr Glück versuchen - ganz ohne den Weg zu einer Auktion antreten zu müssen.

So nehmen Sie an einer Online-Versteigerung teil

  1. Bitte beachten Sie, dass Gegenstände nur ersteigert werden können, wenn Sie sich zuvor bei Zoll-Auktion registriert haben.
  2. Dafür gehen Sie auf den Button Registrieren (rechts oben).
  3. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie an der Versteigerung teilnehmen.

Angebotene Artikel

Kameras, Schmuck, Bekleidung, Brillen, Schirme, Spielwaren, Sportartikel, Haushalts- und Kosmetikartikel, Werkzeug, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Fahrräder und vieles mehr. Dabei sind unter anderem drei E-Bike, 27 Mountainbikes, sechs Citybikes, zwei Kinderfahrräder, drei Trekkingbikes, ein Kinderrennrad und ein Rennrad. Neuware können die Bieter nicht erwarten.

Die Fahrräder sind genau beschrieben, auf Makel wird explizit hingewiesen und es sind aussagekräftige Fotos dabei.

Wichtige Hinweise zu den Versteigerungsbedingungen

Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf Sie über.

Wie immer bei Fundsachenversteigerungen gilt: Ersteigert wird wie (auf Fotos) gesehen, eine Gewährleistung wird nicht gegeben, ein Umtausch ist nicht möglich.

Abholung ersteigerter Fahrräder

Die Abholung der ersteigerten Fahrräder kann ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Dazu nimmt das städtische Fundbüro nach Auktionsende Kontakt mit dem Höchstbietenden auf.

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