Pop-up-Radwege: Definition und Umsetzung in Deutschland

Das englische Verb "to pop up" kann man mit "aus dem Boden schießen" ins Deutsche übersetzen. In der Vorstellung der meisten von uns geschieht hier also etwas sehr schnell. Seit der Coronapandemie ist auch beim Radfahren immer wieder von Pop-up die Rede - nämlich von Pop-up-Radwegen.

Was sind Pop-up-Radwege?

Pop-up-Radwege sind relativ schnell und mit geringem Aufwand eingerichtete temporäre Radfahrstreifen. Sie werden mit gelber Farbe auf der Fahrbahn abmarkiert und können in bestimmten Fällen zusätzlich durch rot-weiße Baken gekennzeichnet werden.

Zahlreiche Städte haben damit begonnen, entlang wichtiger Straßen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr durch temporäre Radfahrstreifen zu schaffen. Da diese mit geringem Aufwand vergleichsweise schnell umgesetzt werden können, hat sich hierfür der Begriff „Pop-Up-Bikelanes“ etabliert.

Pop-up-Radwege, das sind temporär eingerichtete Radwege, um einen kurzfristig höheren Bedarf an Fahrradinfrastruktur zu bedienen. Während der Covid-19-Pandemie waren Pop-up-Radwege die Reaktion auf zweierlei Dinge. Zum einen sollte Radfahrer*innen durch die breiteren Fahrradstreifen erleichtert werden, zwischenmenschliche Mindestabstände einzuhalten. Zum anderen stieg die Zahl der Radfahrenden in der Pandemie rapide an.

Nach einer repräsentativen Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben im Juli 2020 25 Prozent der Deutschen angegeben, häufiger Rad zu fahren, als im Vorjahreszeitraum. Für das Zweirad jedenfalls scheint die Corona-Pandemie ein Katalysator bester Güte zu sein. Was sich seit Jahren abzeichnet, nämlich dass die Deutschen immer mehr mit dem Rad fahren, hat seit Mitte 2020 eine grandiose Beschleunigung erfahren.

Ziele und Einsatzbereiche

Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.

Wo und warum können Pop-Up-Bikelanes, bzw. Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung eingerichtet werden? Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.

Mancherorts werden diese Anlagen jedoch auch als Vorgriff auf eine längerfristige Umverteilung des Straßenraums dort angeordnet, wo mittelfristig (geschützte) Radfahrstreifen angelegt werden sollen.

Planung und Umsetzung

Im Juli 2021 haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Osnabrücker Stadtrat beantragt, die Umsetzung eines „Pop-up-Radwegs als Verkehrsversuch an der Mindener Straße“ zu prüfen. Auf Initiative der CDU wurde dann erstmal beschlossen, die „Radwegsituation an der Mindener Straße zeitnah und unbefristet zu verbessern“.

Im November 2021 berichtete die Verwaltung (die diesen Abschnitt übrigens schon in ihrem Radverkehrsprogramm 2019 hatte) dann, dass man nicht alle Fahrspuren erhalten könne, wenn man dem Radverkehr ausreichend Platz zuschlagen wolle. Also schlug die Verwaltung Pop-up-Radwege in beide Richtungen vor, für die jeweils der rechte Fahrstreifen umgewandelt werden sollte. Der Beschluss im Ausschuss lautete: „Die Radnetzlücke an der Mindener Straße von jeweils ca. 630 m pro Richtung (…) wird durch Reduzierung der Fahrstreifenanzahl von vier auf zwei geschlossen, in dem jeweils zwei Fahrspuren und zwei Radverkehrsanlagen inkl.

Das sei auch schon mit ein paar „Markierungen und verkehrslenkenden Elementen“ getan, wie es schon damals in der Neuen Osnabrücker Zeitung stand. Pop up halt. Der Radweg, der aus dem Boden schießt. Zeitnah und schnell.

Es wird darauf geachtet, dem Radverkehr einen angemessenen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne die Kapazitäten des Kfz-Verkehrs über Gebühr zu beeinträchtigen. Busverkehr soll weiterhin in guter Qualität abgewickelt werden. Wo sinnvoll und möglich, sollen Lieferzonen und Parkplätze im Seitenraum weiterhin nutzbar bleiben.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für (temporäre) Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 2. Alt.

Im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sollte ein Rechtsgutachten nun klären, ob der Nachweis einer besonderen Gefährdung des Radverkehrs für die Anordnung von „Pop-up-Radwegen“ überhaupt erforderlich ist. Diese Frage ist schon deshalb von erheblicher Bedeutung, als für (endgültige) Radfahrstreifen rechtlich die gleichen Bedingungen gelten würden.

Das von Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Vorsitzender des juristischen Beirats des Deutschen Verkehrssicherheitsrats DVR, erstellte Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen. Für „Pop-up-Radwege“ ist kein Nachweis einer besonderen Gefahrenlage nach StVO §45 Abs.

Beispiele für Pop-up-Radwege

Im Jahr 2020 sind insbesondere in Berlin, aber auch in anderen deutschen Städten, sogenannte „Pop-up-Radwege“ entstanden. Diese sollten schnell mehr Platz für den Radverkehr schaffen.

Der Koalitionsvertrag nennt beispielhaft für die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes die folgenden Straßenzüge:

  • Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße
  • Beim Schlump - Hallerstraße zwischen Schröderstiftstraße und Rothenbaumchaussee (ohne Knoten Grindelallee)
  • Am Sandtorkai - Brooktorkai (Nordseite von Deichtorplatz bis Niederbaumbrücke)

Nachdem die Stadt im Jahr 2022 bereits einen Radfahrstreifen stadteinwärts auf der Reeperbahn getestet, evaluiert und eingerichtet hat, folgt nun die finale Einrichtung des Radfahrstreifens stadtauswärts. Im Oktober 2023 wurde dieser als Verkehrsversuch getestet und nun ebenfalls evaluiert. So stehen auf der Reeperbahn insgesamt rund 1,5 Kilometer Radwege zur Verfügung.

Herausforderungen und Kritik

Aber auch dann tat sich lange nichts. Nun ist fast Weihnachten und es sind inzwischen 17 Monate vergangen. Radfahrende finden an der Mindener Straße noch immer keine Wege vor. Personalknappheit sei weiter ein Problem und nun auch die Witterung. Es ist schlicht zu kalt, um Radwege abzumarkieren. Der wirklich schlechte und nie gut gewesene Hochbordradweg endet.

Kann man hier noch von einem Pop-up-Radweg reden? Ich hatte im Juli 2021 klare Vorstellungen vom weiteren Prozess - kurzfristig und schnell halt. Und wie die Verwaltung ja selbst geschrieben hatte, wäre es mit ein paar Markierungen getan. Und dann auch noch als Verkehrsversuch, wie es die Grünen ursprünglich beantragt hatten. Man hätte einfach mal machen und schauen können.

Es mag gute und nicht so gute Gründe für die lange Wartezeit geben. Aber ein Pop-up-Radweg entsteht an der Mindener Straße definitiv nicht. So weit lässt sich der Begriff nun wirklich nicht dehnen. Vielleicht lernt man aus diesem ersten Beispiel ja und überträgt die Erfahrungen auf anstehende Projekte.

Deutsche Fahrradinfrastruktur ist, so scheint es zumindest, immer nur aufgesetzt, niemals integraler Bestandteil der Verkehrsplanung gewesen und wurde erst dann behandelt, wenn die sonstige Infrastruktur schon fertig war.

In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurden die dort behandelten „Pop-up-Radwege“ als unzulässig erklärt, da unter anderem keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr nachgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat, nachdem durch die Senatsverwaltung Belege für die Gefahrenlage nachgereicht wurden, die Rechtmäßigkeit der „Pop-up-Radwege“ aber bestätigt.

Entwicklungsperspektiven

Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Straßenzüge wurde das Maßnahmenpaket „Pop-Up-Bikelanes“ abgeschlossen und in das Paket „Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung“ überführt. Anstatt temporären, gelb markierten Radwegen werden in Zukunft auf Straßenzügen, die unzureichende Radinfrastruktur aufweisen und wo eine Einrichtung von Radfahrstreifen ohne große Umbauten möglich ist, diese direkt in weiß markiert. So kann schnell die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für den Radverkehr auf diesen Straßenzügen erhöht werden.

Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.

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