Preisvergleich Versicherungskennzeichen Moped

Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Als stolzer Besitzer eines Mopeds möchten Sie natürlich nicht auf den Schutz einer Versicherung verzichten. Doch welche Mopedversicherung ist die beste für Sie? Um die beste Mopedversicherung zu finden, sollten Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen und den Service des Anbieters.

Eine Mopedversicherung ist unverzichtbar für jeden Mopedfahrer. Eine gute Mopedversicherung sollte ausreichend Schutz bieten und gleichzeitig erschwinglich sein. Eine Mopedversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für alle Mopedfahrer in Deutschland verpflichtend ist.

Leistungen der Mopedversicherung

Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Ab 3. Februar 2025 können die Mopedkennzeichen bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.

Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt.

Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie z.B.:

  • Diebstahl inkl. Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem)
  • Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs
  • Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss
  • Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen
  • Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro

Elektro Kasko deckt Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb ab. Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw. Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.

Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.

Zusatzleistungen

Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).

Wichtige Hinweise und Tipps

Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt. Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Der Versicherungsschutz gilt in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.

Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.

Verschiedene Fahrzeugtypen und ihre Versicherungspflicht

Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig. S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.

Hinweis: Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B. E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist eine Mopedversicherung gesetzlich vorgeschrieben? Ja, eine Mopedversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung? Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.
  • Ist die Mopedversicherung auch im Ausland gültig? Ja, die Mopedversicherung gilt in der Regel auch im Ausland.
  • Was ist eine Mallorca-Police für Mopeds? Eine Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung, die den Versicherungsschutz im Ausland erweitert.
  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert zu sein.
  • Kann ich meine Mopedversicherung kündigen? Ja, Sie können Ihre Mopedversicherung kündigen.
  • Was passiert im Falle eines Unfalls? Im Falle eines Unfalls sollten Sie umgehend Ihren Versicherer informieren und eine Schadensmeldung einreichen.

Die Leistungen der VHV Moped-Versicherung im Vergleich

Abdeckung Haftpflicht Haftpflicht + Teilkasko
Deckungssumme Bis zu 100 Mio. € Bis zu 100 Mio. €

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