Viele Menschen verzichten nach einem Abend mit Freunden und Alkohol vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Aber gilt das auch für das Fahrrad? Wer nach einer Party oder einem geselligen Zusammensein mit Freunden noch mit dem Fahrrad nach Hause fahren möchte, stellt sich die Frage: Ist das legal? Darf man betrunken Fahrrad fahren?
Grundsätzlich gilt: Auch auf unmotorisierten Rädern gilt eine Promillegrenze. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer.
Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Die Alkoholgrenze fürs Fahrrad ist relativ hoch angesetzt. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad.
Allerdings gilt auch beim Fahrradfahren eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Diese gilt allerdings nur dann, wenn das Fahrverhalten unauffällig ist und kein Unfall verursacht wird.
Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad steht für absolute Fahruntauglichkeit und liegt bei 1,6 Promille. Beim Thema Promillegrenze Fahrrad gilt: Das Limit fürs absolute Fahrrad-Fahrverbot liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto mit 0,5 Promille. Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich.
Das Besondere ist, dass die 1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad einen großen Sprung markiert von Straffreiheit (bei nicht auffälliger Fahrweise) hin zu einer Straftat mit teilweise hohen Geldstrafen und negativen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Es war schon öfter im Gespräch, auch bei Radfahrern eine Art Zwischenstufe einzuführen, wie sie bei Autofahrern mit der 0,5-Promillegrenze besteht. Verbindliche Entscheidungen hierzu fielen jedoch noch nicht.
Ab wann drohen Sanktionen?
Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Wer als Radler betrunken in einen Unfall verwickelt wird, muss aber schon ab 0,3 Promille mit einer Anzeige rechnen und kann vor Gericht landen. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Das Fahrradfahren ab 0,3 Promille wird auch als "relative Fahruntauglichkeit" bezeichnet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Fahrverhalten unauffällig ist und kein Unfall verursacht wird. Beispiele dafür sind ein Hin- und Herschwanken auf dem Fahrrad, dass man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder dass man einen Unfall verursacht. Sobald die Polizei ein auffälliges Verhalten bemerkt, dürfen Polizeibeamte den Alkoholspiegel kontrollieren. Bei einem Wert von mindestens 0,3 Promille ist eine Strafanzeige möglich.
Bei einer auffälligen Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.
Welche Strafen drohen alkoholisierten Radfahrern?
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2025 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU.
Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Wer mit 1,6 Promille Rad fährt, begeht eine Straftat, so der ADAC, und muss mit einer Geldstrafe von rund 30 Tagessätzen rechnen, so der Automobilclub weiter.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.
Wird bei einer Fahrradfahrt die Alkoholgrenze von 1,6 Promille nicht eingehalten, droht neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser Untersuchung wird die Fahreignung in einer Reihe von Tests geprüft. Wird sie bestanden, bekommt man ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten, das einem die eigene Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Wird die MPU aber nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Das passiert auch dann, wenn das ursprüngliche Vergehen „nur“ Alkohol auf dem Fahrrad war. Die Kosten für die Untersuchung müssen selbst gezahlt werden.
Auch wenn Sie noch nie einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besessen haben: Werden Sie als Radler verkehrsauffällig, können Sie genauso Punkte und Bußgeldbescheide kassieren wie mit einer Fahrerlaubnis.
Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2025):
- mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
- mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
- mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
- beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
- beim zweiten Mal: 3 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
- beim dritten Mal: 3 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
Hinweis: In den meisten Fällen wird auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als Strafe verhängt. Sollte sie nicht erfolgreich bestanden werden, kann es auch zu einem Entzug des Führerscheins kommen. Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Strafen rechnen. So kann der Führerschein direkt eingezogen werden. Es kann sogar ein Fahrverbot für das Fahrrad ausgesprochen werden und höhere Geldstrafen geben. Es können außerdem auch Punkte in Flensburg vergeben werden, selbst wenn die betroffene Person gar keinen Führerschein hat.
Promillegrenze für E-Bikes
Auch für E-Bikes gelten bestimmte Promillegrenzen. Ein E-Bike unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.
Es gibt aber auch E-Bikes, mit denen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden können. Für diese gelten strafrechtlich die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Hier eine Übersicht über die Promillegrenzen und Konsequenzen für E-Bikes und Fahrräder:
| Fahrzeugtyp | Promillegrenze | Konsequenzen |
|---|---|---|
| Pedelec/Fahrrad | 0,3 Promille (bei auffälliger Fahrweise oder Unfall) | 3 Punkte, Geldstrafe, MPU |
| Pedelec/Fahrrad | 1,6 Promille | 3 Punkte, Geldstrafe, MPU |
| E-Bike/E-Scooter | 0,5 Promille | beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU |
| E-Bike/E-Scooter | über 1,1 Promille | Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, 3 Punkte |
Promillegrenzen in anderen Ländern
Anders als in Deutschland gelten in anderen Ländern in Europa deutlich strengere Regeln für betrunkene Fahrradfahrer. In anderen Ländern Europas ist die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer deutlich strenger angesetzt als die 1,6 Promille in Deutschland. Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten.
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