Schwingen Sie sich nach einigen Radlern aufs E-Bike oder Pedelec, kann es ein böses Erwachen geben. Werden Sie alkoholisiert mit dem Auto oder Fahrrad erwischt, können weitreichende Strafen drohen. Und auch auf dem E-Bike oder Pedelec sollten Sie die Promille-Grenzen kennen.
Unterscheidung Fahrrad vs. E-Bike/Pedelec
Ob Sie mit einem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind, spielt verkehrsrechtlich eine erhebliche Rolle. Beispielsweise liegt die Promille-Grenze, bis zu der Sie Fahrrad oder Auto fahren dürfen, unterschiedlich hoch. Sind Sie als Führer eines Kraftfahrzeugs in einen Unfall verwickelt, können Sie verschuldensunabhängig zumindest in Höhe der allgemeinen Betriebsgefahr haften. Eine solche Haftung sieht das Gesetz für Fahrradfahrer nicht vor.
Pedelecs
Pedelecs gelten als Fahrräder, solange sie mit einer elektrischen Trethilfe maximal 25 km/h erreichen können. Diese Pedelecs unterstützen lediglich mit einer Tretleistung von höchstens 250 Watt die Beinarbeit des Fahrers. Treten Sie nicht mehr in die Pedale, fährt das Fahrrad nicht selbsttätig mit dem eingebauten Elektromotor weiter. Mit solchen Pedelecs müssen Sie sich an der Alkoholgrenze von 1,6 Promille orientieren, dürfen Radwege benutzen und haften im Falle eines Unfalls nicht aus Betriebsgefahr. Seit Juni 2013 brauchen Sie auch für Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
S-Pedelecs und E-Bikes
Anders werden sogenannte S-Pedelecs oder E-Bikes beurteilt. Diese schnellen Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Motorleistung von vier Kilowatt haben, gelten als Kleinkraftrad. Gleiches gilt für E-Bikes, die bis zu 20 km/h ohne Tretunterstützung des Fahrers erreichen können und bis zu 500 Watt Motorleistung haben. Verstoßen Sie mit einem Pedelec gegen Verkehrsvorschriften, werden Bußgelder fällig, die auch für Fahrradfahrer angesetzt werden. Diese sind häufig günstiger als Bußgelder für Kraftfahrer.
Wie Sie sehen, ist die Unterscheidung nicht immer auf den ersten Blick leicht. Allerdings spielt sie eine erhebliche Rolle.
Promillegrenzen für Radfahrer
Fahren Sie betrunken Fahrrad, können Sie schnell zur Gefahr für sich und andere werden. Daher sollten Sie beim Alkoholkonsum auch dann maßhalten, wenn Sie nach Hause radeln wollen. Die Alkoholgrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille. Auf Fahrfehler kommt es dabei nicht an.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad.
Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer.
Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten.
Relative Fahruntüchtigkeit
Aber Achtung: Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.
Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafanzeige erfolgen, wenn Sie durch alkoholbedingte Fahrmanöver auffallen.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,6 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Werden Sie erwischt, droht Ihnen auch hier eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und die Anordnung des "Depperl-Tests" (MPU).
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU.
Bei einem Promillewert von 1,6 kann nicht jeder Fahrrad fahren. Deshalb gilt die Alkoholgrenze fürs Fahrrad in Deutschland nicht unter allen Umständen: Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige!
Wenn du einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdest und dabei mehr als 0,3 ‰ Alkohol im Blut hast, wird’s ernst. Dann drohen dir eine Strafanzeige, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Warum? Deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und dein Gleichgewicht sind bei diesem Wert stark beeinträchtigt, auch wenn du dich vielleicht anders fühlst.
Auswirkungen auf den Führerschein
Sind Sie Besitzer eines Führerscheins, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Bestehen Sie diese nicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.
Auch auf dem Fahrrad gilt: Ab 1,6 ‰ wird davon ausgegangen, dass du regelmäßig trinkst - und das bringt ernste Folgen mit sich. Die Behörden könnten dir zutrauen, dass du ebenfalls fahruntüchtig Auto fahren würdest.
Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen.
Ab 1,6 ‰ kann dir sogar verboten werden, überhaupt noch am Straßenverkehr mit dem Fahrrad teilzunehmen - es sei denn, du kannst nachweisen, dass du dafür geeignet bist.
Fährt man jedoch betrunken Fahrrad, kann man damit den Fahrerlaubnisentzug für Kraftfahrzeuge und somit für sein Auto riskieren!
Im Nachgang erfolgt bei Fahrten mit mehr als 1,6 Promille, egal ob der Führerschein unmittelbar eingezogen wurde oder nicht, eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete MPU. Darin müssen Sie Ihre grundsätzliche Fahreignung nachweisen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, muss damit gerechnet werden, dass die Kfz-Fahrerlaubnis entzogen wird.
Auch der Versuch, Widerspruch gegen die angeordnete MPU und den damit verbundenen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis einzulegen, bleibt in der Regel erfolglos, wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München zeigte. Die stark alkoholisierte Betroffene weigerte sich, die MPU durchzuführen und legte Einspruch ein. Da aber die Anordnung der MPU ab 1,6 Promille rechtmäßig ist, durfte auch die Kfz-Fahrerlaubnis eingezogen werden.
Besonderheiten in der Probezeit
Während Sie als Autofahrer während der Probezeit komplett auf Alkohol verzichten müssen, gibt es diese Regelungen für das Fahrradfahren nicht.
Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Promillegrenzen in anderen Ländern
Die Antworten variieren: Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
Tipps und Ratschläge
- Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte.
- Pro Stunde werden etwa 0,1 bis 0,15 Promille vom Körper abgebaut. Dies hängt jedoch ganz vom individuellen Trinkverhalten, dem Stoffwechsel und der körperlichen Statur ab.
- Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten.
- MPU verpasst? Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen.
Dienstfahrräder
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich heutzutage dafür, Fahrräder auch für dienstliche Zwecke einzusetzen. Arbeitgeber sollten beim Einsatz von Dienstfahrrädern jedoch darauf achten, dass die Mitarbeiter die für Fahrradfahrer geltenden Regeln kennen und somit Regelungen, wie die Promillegrenze am Fahrrad einhalten.
Um mögliche Konsequenzen aufgrund mangelnder Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu vermeiden, sollten die Nutzer regelmäßig im Umgang mit den eingesetzten Fahrzeugen unterwiesen werden. Die Fahrerunterweisung nach UVV ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Auch die Führerscheine der Dienstfahrzeugnutzer müssen regelmäßig geprüft werden, um den Halterpflichten im Fuhrpark nachzukommen. Dies gilt auch für die Nutzung von Dienstfahrrädern, sofern diese motorisiert sind und zu den Kraftfahrzeugen zählen (wie z. B. E-Bikes). Da beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ein Führerscheinentzug folgen kann, sollten jedoch auch Fahrer, die muskelangetriebene Fahrräder nutzen, regelmäßig kontrolliert werden. Dann sind Fuhrparkverantwortliche in Sachen Halterhaftung auf der sicheren Seite. Die Führerscheinkontrolle sollte mindestens zweimal jährlich wiederholt werden. Um möglichst wenig Aufwand damit zu haben, empfiehlt sich eine elektronische Lösung. Die Fahrer werden dann automatisch an die Führerscheinkontrolle erinnert, können diese sogar selbstständig durchführen und die Kontrolle wird rechtssicher dokumentiert.
Zusammenfassung
Auch auf dem Fahrrad spielt der Alkoholgehalt eine Rolle - aber es kommt auch darauf an, wie fit oder auch wie unauffällig du fährst. Als Fahrradfahrer:in gibt es 2 Promillegrenzen zu beachten: Ab 0,3 ‰ drohen Bußgelder bei auffälligem Fahren. Für E-Bikes und E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen.
Die Promillegrenzen auf dem Rad sind deutlich lockerer als beim Autofahren. Denn im Auto darf schon ab einem Wert von 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart bestraft wird.
Wer sich mit Freunden gerne auf ein paar Drinks verabredet, lässt das Auto lieber direkt stehen. Viele setzen deshalb aufs Fahrrad, denn damit gelten deutlich großzügigere Regeln.
ADFC-Vorschlag
Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Neue Statistiken zeigen, dass der Vorschlag des ADFC helfen kann, Alkoholunfälle zu verhindern.
ADFC-Gesetzesvorschlag
Der Gesetzesvorschlag des ADFC hat nicht das Ziel, dass mehr Radfahrende bestraft werden. Es geht darum, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen. Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.
2015 hat dieser Vorschlag beim 53. Verkehrsgerichtstag viel Zustimmung gefunden.
Was bedeuten diese Promillewerte?
Es geht hier nicht um ein Glas Wein zum Essen oder um Getränke an einem geselligen Abend. Das hängt von vielen Faktoren ab - Geschlecht, Alter, Körpergewicht …
FAQ
- Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad? Auf dem Rad gilt in Deutschland eine Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Fahrradfahrer, bei denen ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe oder höher gemessen wird, gelten als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar.
- Gilt die 0,0 Promillegrenze in der Probezeit auch auf dem Fahrrad? Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge.
- Was ist der Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit? Die relative Fahruntauglichkeit gilt bereits ab einem Promillewert von 0,3. Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrunfähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge. Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich.
- Gibt es ein Fahrverbot für Radfahrer? Ja, in Deutschland kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden.
- Welche Promillegrenzen gelten für E-Bikes und Pedelecs? Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6. E-Bikes können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden.
Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Unser Web-Angebot dient lediglich zur unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Verwandte Beiträge:
- Promillegrenze Radfahrer: Was gilt in Deutschland? Bußgelder & Konsequenzen
- Promillegrenze beim Fahrradfahren in Deutschland – Alles, was Sie wissen müssen!
- Promillegrenze beim Fahrradfahren in Deutschland: Die wichtigsten Fakten und Strafen
- Shimano Tourney Schaltung richtig einstellen – Die ultimative Schritt-für-Schritt-Anleitung für perfekte Gangwechsel!
- Shimano Scheibenbremse Bremsbeläge richtig einstellen – Ultimative Schritt-für-Schritt Anleitung!
Kommentar schreiben