Wer kennt es nicht? Man verbringt einen schönen Abend und trinkt das ein oder andere Glas Bier. Eigentlich fühlt man sich noch ganz fit und entscheidet sich dazu, die Heimfahrt mit dem Fahrrad anzutreten. Doch da täuschen Sie sich! Wenn Sie mit benebelten Sinnen durch den Straßenverkehr radeln, können Sie sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar schädigen. Aus diesem Grund wurde im Verkehrsrecht auch für Radfahrer eine Promillegrenze festgelegt.
Missachten Sie diese, könnte es zu einem Bußgeld kommen, in schweren Fällen müssen Sie evtl. Aber wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer nun? Darf ein Radfahrer mehr Promille im Blut haben als ein Autofahrer? Und was kann passieren, wenn Sie mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden als erlaubt?
Promillegrenzen für Fahrradfahrer in Deutschland
Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Diese ist allerdings deutlich höher angesetzt als für Kfz-Fahrer. Sie liegt bei 1,6. In Deutschland ist das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille bis 1,1 Promille auf dem Fahrrad nicht grundsätzlich verboten, doch es bringt spezifische rechtliche Risiken mit sich.
Radfahrer, die 0,3 Promille oder mehr im Blut haben und dabei alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten im Verkehr zeigen oder einen Unfall verursachen, können wegen ihrer sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit strafrechtlich belangt werden können. Erreicht oder überschreitet ein Fahrradfahrer diesen Wert, liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Es war schon öfter im Gespräch, auch bei Radfahrern eine Art Zwischenstufe einzuführen, wie sie bei Autofahrern mit der 0,5-Promillegrenze besteht. Verbindliche Entscheidungen hierzu fielen jedoch noch nicht.
Relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahruntauglichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Ab 0,3 Promille, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien, Unfall) vorliegen.
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab 1,6 Promille.
Fahrunfähigkeit tritt häufiger auf als man denkt. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum selbst in vermeintlich geringen Mengen das Fahrvermögen beeinträchtigen kann und somit ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt.
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer hat einen Sinn: Ab einer bestimmten Menge sorgt Alkohol dafür, dass die Sinne eingeschränkt werden („Tunnelblick“), sich die Reaktionszeit verlängert und der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird.
Die obere Promillegrenze ist beim Fahrradfahren höher angesetzt als beim Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, weil das Gefährdungspotenzial durch nicht motorisierten Zweiräder bei einem Unfall deutlich geringer ist als von Kraftfahrzeugen.
Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze
Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Führerscheinentzug reichen. Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet.
Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.
Auch wenn Sie noch nie einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besessen haben: Werden Sie als Radler verkehrsauffällig, können Sie genauso Punkte und Bußgeldbescheide kassieren wie mit einer Fahrerlaubnis.
Mit der Staatsanwaltschaft wird die Verteidigung dann über einen Strafbefehl („schriftliches Urteil“) reden.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Bei einer MPU wegen Alkohol am Lenker sind neben den hohen Kosten auch die Folgen für die Fahrberechtigung erheblich. Fällt der Radfahrer bei dieser Prüfung durch, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, selbst wenn es sich "nur" um das alkoholisierte Fahrradfahren handelt.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.
Auch ohne Fahrerlaubnis kann erstaunlicher Weise eine MPU verhängt werden. Die betroffenen Personen der Führerscheinstelle kein Gutachten vor, besteht die Gefahr, dass diese ein dauerhaftes Fahrverbot zum Fahrradfahren ausspricht.
Fahrverbot für Radfahrer
Ja, in Deutschland kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden. Es wird in der Regel von der zuständigen Verwaltungsbehörde oder vom Gericht verhängt.
Ein Fahrradfahrverbot bedeutet, dass die betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft von der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad ausgeschlossen ist.
Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs
Welche Promillegrenzen für E-Bikes gelten und ab wie viel Promille auf dem Fahrrad Strafen drohen.
E-Bikes und Pedelecs sind nach wie vor schwer in Mode. Auch wenn die Bezeichnungen umgangssprachlich in einen Topf geworfen werden. Die Unterscheidung ist hinsichtlich der Regeln im Straßenverkehr wichtig.
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten in die Pedale Unterstützung durch einen Elektromotor erhält. Die Hilfe endet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6.
Anders ist es bei E-Bikes. Diese sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer auch ohne Treten der Pedale unterstützt. Stattdessen wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker aktiviert. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden.
Gleiches gilt für E-Bikes, die vollständig durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs, mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h.
Entsprechend gelten für die langsameren Varianten des Pedelecs die Promille-Grenzen wie für Fahrradfahrer. Ab 1,6 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Werden Sie erwischt, droht Ihnen auch hier eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und die Anordnung des "Depperl-Tests" (MPU).
Die strengeren Grenzen für Kraftfahrer müssen Sie auf den schnellen E-Bikes und S-Pedelecs beachten. Ab 0,5 Promille müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Es folgen eine Geldstrafe, wiederum Punkte im Fahreignungsregister sowie unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
Zusammenfassend lassen sich die Promillegrenzen wie folgt darstellen:
| Fahrzeug | Relative Fahruntüchtigkeit | Absolute Fahruntüchtigkeit | Konsequenzen |
|---|---|---|---|
| Fahrrad/Pedelec | Ab 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen) | Ab 1,6 Promille | Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU, Fahrverbot |
| E-Bike/E-Scooter | Ab 0,5 Promille | Ab 1,1 Promille | Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, MPU, Führerscheinentzug |
Promillegrenze in der Probezeit
Wer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat, der darf während der Probezeit keinen Tropfen Alkohol im Blut haben und muss sich an die strikte 0,0 Promillegrenze halten. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Für Personen, die erst kürzlich ihren Führerschein gemacht haben, gelten besondere Regeln im Straßenverkehr. Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag müssen Fahranfänger eine 0,0 Promillegrenze beim Autofahren einhalten. Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge.
Für Fahrradfahrer gibt es keine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen in der Probezeit also betrunken Fahrrad fahren - theoretisch.
Verhalten bei einer Alkoholkontrolle
Wollen die Beamten vor Ort einen Atemalkoholtest vornehmen, können Sie diesen verweigern. Besteht ein begründeter Verdacht, dass Sie Alkohol oder andere Subtanzen konsumiert haben, kann die Polizei aber eine Blutentnahme veranlassen. Hierfür bedarf es im Falle der Trunkenheitsfahrt keiner richterlichen Anordnung mehr.
Promillegrenzen im europäischen Ausland
Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich.
Brauche ich einen Anwalt?
Die Regelungen zur Promillegrenze auf dem Fahrrad führen zu erheblichen Konsequenzen, wenn man als Radfahrer mit Alkohol im Blut erwischt wird. Die Notwendigkeit eines Anwalts wird besonders klar, wenn man die potenziellen rechtlichen Folgen betrachtet, die von Geldstrafen oder Punkten im Fahreignungsregister über die Anordnung einer MPU bis zum Radfahrverbot reichen können. Ein Anwalt kann Sie verteidigen und das Maximum für den Mandanten rausholen.
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