Ab dem 1. März beginnt wieder das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder aller Mofa und Roller und E-Bikes ab 26 km/h verlieren ihre Gültigkeit.
Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und bestimmten Elektrofahrrädern die alten blauen Kennzeichen abschrauben und die neuen grünen anbringen. Diese müssen neu versichert werden, um den Versicherungsschutz zu behalten.
Auch der Versicherungsschutz für die Segways und Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, muss zum 1. März erneuert werden.
Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen.
Das farbige Versicherungskennzeichen bei Rollern, Mopeds und Mofas gilt als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist.
Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Roller mit aktuellem Versicherungsschutz fährt.
Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Gültigkeit und Verkehrsjahr
Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar.
Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.
Nein, die Versicherung hierfür verlängert sich nicht automatisch.
Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
Wo erhalte ich das Kennzeichen?
Schon jetzt sind die neuen Kennzeichen und auch Plaketten über die Geschäftsstellen der Provinzial und Sparkassen erhältlich.
Bei Ihrem Versicherungsberater vor Ort können Sie das Kennzeichen für Ihren Roller sofort mitnehmen.
Oder Sie schließen den Vertrag gleich online ab.
Wir garantieren einen Versand aus unserem Haus am nächsten Werktag und versenden mit DHL.
Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen.
Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Versicherungsschutz
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug.
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer.
Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.
Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.
Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs.
D.h. die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio.
Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio.
Umweltschaden
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden.
Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
Schäden am Eigentum
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Mallorca-Police
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht.
Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio.
Teilkaskoversicherung
Die Provinzial Versicherung empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung.
Damit sind die Zweiräder nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert.
Eine Teilkaskoversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Ihr Moped / Roller.
Sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl inkl.
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen.
Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen.
Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes.
Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.
Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Elektro Kasko
Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B.
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.
Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse.
Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung.
Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Kosten
Den Haftpflichtschutz für E-Scooter gibt es ab 29 Euro, für Mopeds ab 63 Euro und für Segways ab 114 Euro.
Die Kosten für die Versicherung von Roller oder Moped variieren.
Sie hängen zum Beispiel vom Leistungsumfang ab.
Eine reine Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz ist günstiger als ein umfassenderer Schutz mit Teilkasko.
Zudem sinken die Kosten für das Versicherungskennzeichen, wenn dieses später im Jahr beantragt wird.
Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz.
Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.
Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.
Wichtige Hinweise
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.
Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.
Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben.
Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge
Elektro-Roller, im Allgemeinen meist E-Scooter genannt, und Segways dürfen ebenfalls im Straßenverkehr teilnehmen und fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFVO), die seit Juni 2019 gilt.
Verfügen diese Fahrzeuge über eine Betriebserlaubnis (ABE) oder Datenbestätigung, so müssen sie versichert werden.
Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen beziehungsweise Versicherungsplakette ist strafbar.
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B.
Hinweis: Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B.
Pedelecs und E-Bikes
E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung.
S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr.
Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten.
Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf.
Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung.
Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
Diebstahlschutz
gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden.
Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.
Geltungsbereich
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Beginn des Versicherungsschutzes
Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.
Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1.
Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
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