Quad-Führerschein: Voraussetzungen und Informationen

Sie wollen sich aufs Moped oder den Motorroller schwingen? Dann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis: den AM-Führerschein. Der AM-Führerschein wird oft auch als „Rollerführerschein” oder „Mopedführerschein” bezeichnet. Tatsächlich aber berechtigt er Sie nicht nur zum Fahren mit Rollern und Mopeds.

Was ist der AM-Führerschein?

Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h verfügen. Der Hubraum beim Verbrennungsmotor darf dabei maximal 50 ccm und bei einem Dieselmotor maximal 500 ccm betragen.

Wollen Sie dreirädrige Kleinkrafträder - sogenannte Trikes - mit dem AM-Führerschein steuern, gelten auch in diesem Fall die Begrenzungen auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Nutzleistung von 4 kW und maximal 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor).

Nicht zuletzt können Sie mit der Führerscheinklasse AM auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - wie etwa ein Quad - führen. Die Fahrzeuge dürfen aber maximal über 2 Sitzplätze verfügen und sind auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.

Die Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine beträgt höchstens 6 kW und der Hubraum darf maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotor oder mit anderer Antriebsform betragen. Beachten Sie zudem, dass die Leermasse für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beim AM-Führerschein auf 425 kg begrenzt ist.

Voraussetzungen für den AM-Führerschein

Gemäß § 10 FeV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland. Daher dürfen Besitzer eines AM-Führerscheins bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren, nicht im Ausland. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Wenn Sie einen Pkw- oder Motorradführerschein erwerben, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM automatisch inbegriffen. Sie können den AM-Führerschein aber auch separat machen.

  • Mindestalter: 15 Jahre (nur in Deutschland)
  • Einverständnis eines Erziehungsberechtigten

Die Ausbildung zum AM-Führerschein

Die Fahrschulausbildung für den AM-Führerschein umfasst im Theorieteil 12 Doppelstunden Grundstoff sowie mindestens 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Im praktischen Teil gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden. Sie sollten hier so viele Stunden nehmen, wie Sie selbst (und Ihr Fahrlehrer) als nötig erachten. Sonderfahrten, wie sie für andere Fahrerlaubnisklassen vorgeschrieben sind, müssen nicht absolviert werden.

Die Autobahnfahrt ist natürlich ohnehin nicht möglich, da Sie nur mit Fahrzeugen auf die Autobahn dürfen, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können.

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis: Keine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden
  • Keine Sonderfahrten notwendig

Die theoretische und praktische Prüfung für den AM-Führerschein

Wenn Sie die theoretischen Fahrstunden absolviert haben, können Sie zur Theorieprüfung antreten. Für den AM-Führerschein müssen Sie 30 Fragen beantworten. Jede Frage ist eine bestimmte Anzahl Punkte wert. Beantworten Sie diese falsch, werden Ihnen diese als Fehlerpunkte angerechnet.

Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden und sich durch praktische Fahrstunden ausreichend vorbereitet, steht Ihnen die letzte Hürde bevor: die praktische Prüfung. Die beiden ersten Punkte sind obligatorisch und kommen somit in jedem Fall in der Prüfung ran. Bei den beiden letzten Punkten entscheidet der Prüfer, welche der möglichen Aufgaben jeweils absolviert werden sollen. Es kann also z. B. sein, dass Sie das Ausweichen ohne Abbremsen und eine Kreisfahrt demonstrieren müssen.

Wie teuer ist der Rollerführerschein?

Eine häufige Frage zum Thema Roller- bzw. Mopedführerschein betrifft die Kosten. Leider gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, denn jede Fahrschule kann ihre Preise selbst festlegen. Außerdem lernt jeder Führerscheinanwärter unterschiedlich schnell: Manche sind bereits nach 6 Fahrstunden fit für die Prüfung, andere erst nach 10.

Im Schnitt sollten Sie für die gesamte Ausbildung zum AM-Führerschein mit Kosten von mindestens 500 Euro rechnen. Vergessen Sie außerdem nicht, dass Sie für die Führerscheinklasse AM die Erste-Hilfe-Ausbildung und evtl. auch den Sehtest beim Optiker bezahlen müssen (wobei Letzterer bei vielen Anbietern kostenlos ist). Hinzukommen ggf. noch die Ausgaben für ein aktuelles biometrisches Foto, das Sie für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Das sind weitere Kosten von insgesamt ca. Eine häufige Frage zum Thema Roller- bzw. Mopedführerschein betrifft die Kosten. Leider gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, denn jede Fahrschule kann ihre Preise selbst festlegen. Außerdem lernt jeder Führerscheinanwärter unterschiedlich schnell: Manche sind bereits nach 6 Fahrstunden fit für die Prüfung, andere erst nach 10. Im Schnitt sollten Sie für die gesamte Ausbildung zum AM-Führerschein mit Kosten von mindestens 500 Euro rechnen. Vergessen Sie außerdem nicht, dass Sie für die Führerscheinklasse AM die Erste-Hilfe-Ausbildung und evtl. auch den Sehtest beim Optiker bezahlen müssen (wobei Letzterer bei vielen Anbietern kostenlos ist). Hinzukommen ggf. noch die Ausgaben für ein aktuelles biometrisches Foto, das Sie für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Das sind weitere Kosten von insgesamt ca.

Kostenfaktor Geschätzte Kosten
Fahrschule (Theorie & Praxis) 500 - 1200 Euro
Erste-Hilfe-Kurs Variabel
Sehtest Kostenlos oder geringe Gebühr
Biometrisches Foto Variabel

Gilt für den AM-Führerschein eine Probezeit wie beim Pkw-Führerschein?

Nein. Die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T werden nicht auf Probe erteilt. Erwerben Sie die AM-Klasse allerdings zeitgleich mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) oder einer der A-Klassen (Motorradführerschein), fällt für Sie natürlich trotzdem eine Probezeit an.

Wollen Sie sich hingegen aufs Mofa schwingen, ist kein AM-Führerschein erforderlich.

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