Der Wald spielt eine zunehmend größere Rolle für Sport, Erholung und die Gesundheit der Menschen. Daraus ergeben sich aber auch Zielkonflikte der Erholungssuchenden und Sporttreibenden untereinander wie auch mit denjenigen, denen der Wald gehört und ihn bewirtschaften, wie auch mit Naturschützern und Jägern. Diesen Zielkonflikten wollen wir mit respektvollem Verhalten begegnen.
Um diesem gerecht zu werden und ein konfliktarmes Miteinander aller Waldnutzenden unterschiedlichster Beweggründe zu ermöglichen, gibt es klar definierte Regeln für alle Waldbesuchenden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg § 37 Abs. festgeschrieben.
Gesetzliche Regelungen zum Radfahren im Wald
Viele Regelungen fürs Radfahren und Mountainbiken sind in den Waldgesetzen der einzelnen Ländern festgeschrieben. Denn tatsächlich gibt es innerhalb Deutschlands starke Unterschiede, wer wo und auf welchen Wegen fahren darf. Für ausführliche Informationen aber bitte die jeweiligen Gesetze komplett durchlesen.
Baden-Württemberg legt in seinen Gesetzen wesentlich genauer fest, wer wo wie fahren darf: "[...] Das Radfahren [...] [ist] nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet [ist][...] das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite [...] und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt".
Die Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt laut Landeswaldgesetz (LWaldG § 37) die „2-Meter-Regel“: Wege im Wald unter 2 m Breite sind Fußgängern vorbehalten - es sei denn, sie sind als MTB-Wege oder Trails gekennzeichnet. Die „2-Meter-Regel“ ist umstritten.
Der Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes regelt das Betreten und Befahren des Waldes und sieht unter anderem vor, dass das Radfahren in baden-württembergischen Wäldern grundsätzlich auf allen Wegen gestattet ist, die breiter als zwei Meter sind. Damit sind über 85.000 Kilometer Waldwege für Radfahrer ohne Einschränkungen befahrbar.
Die Landesregierung will deshalb die "Zwei-Meter-Regel" so mit Leben füllen, dass so weit wie möglich vor Ort entschieden werden kann, wie ein gutes Miteinander von Wanderern, Radfahrern, Waldbesitzern, Forstarbeitern, etc. verwirklicht werden kann.
Die Zwei-Meter-Regel hat einen fachlichen Bezug zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die vorsieht, dass gemeinsame Fuß- und Radwege außerorts mindestens 2,0 Meter breit sein sollen.
Baden-Württemberg ist das einzige Land, das die Formulierung „zwei Meter“ ausdrücklich im Landeswaldgesetz stehen hat - sehr ähnliche gesetzliche Regelungen wie in Baden-Württemberg bestehen jedoch auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Argumente für und gegen die Zwei-Meter-Regel
Für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel sprechen sich die überwiegende Zahl der Interessenverbände aus. Breite Waldwege bieten ausreichend Raum zum Ausweichen und sind zudem in der Regel übersichtlicher. Damit wird die Unfallgefahr reduziert.
Auch die Verbände, die an der Zwei-Meter-Regel festhalten wollen, befürworten die Einrichtung von speziellen Singletrails für Mountainbiker.
Die Deutsche Initiative Mountainbike betont, dass die Befürchtungen der Landesregierung, die zur Zwei-Meter-Regel geführt hatten, weder wissenschaftlich untersucht worden seien noch sich bestätigt hätten. Sie legt im Gegenzug Studien vor, die das Gegenteil bewiesen.
Die Abschaffung der Zwei-Meter-Regel hätte keine haftungsrechtlichen Folgen für die Besitzer der dann »entsperrten« Wege, betont die DIMB, »es gilt vielmehr wie überall auf Waldwegen wie schon vor 1995: ›Benutzung auf eigene Gefahr, vor allem ist aufwaldtypische Gefahren zu achten‹«.
Möglichkeiten zur Einrichtung von Mountainbike-Strecken
Ja. Nach Paragraf 37 Absatz 3 Landeswaldgesetz kann auch bei Wegen unter zwei Meter Breite das Fahrradfahren erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Beteiligten vor Ort auf eine gemeinsame Lösung verständigen und die örtliche Forstbehörde diese genehmigt.
Ziel der Landesregierung ist es, die Möglichkeiten der bestehenden Ausnahmeregelung verstärkt zu kommunizieren. So können überall dort, wo Bedarf für Singletrails gesehen wird, die Beteiligten vor Ort im Dialog Lösungen finden, die auf die lokalen Gegebenheiten optimal angepasst sind.
Bisher wurden auf diese Weise in 17 Stadt- bzw. Landkreisen rund 80 Kilometer speziell ausgewiesene Singletrails für Mountainbiker eröffnet, die schmäler als zwei Meter sind.
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Rad- und Mountainbike-Fahren im Wald. Sie macht sich dafür stark, dass auf Basis der möglichen Ausnahmeregelung mehr Wege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald eingerichtet und zugänglich gemacht werden.
Daher wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verstärkt für die Konzipierung und Ausweisung neuer Singletrails auf kommunaler Ebene werben. Zuständig für die Ausweisung sind die Unteren Forstbehörden.
Die bestehende Möglichkeit der Ausnahmeregelung soll dadurch flächendeckend bekannt gemacht werden. Die Unteren Forstbehörden werden entsprechend informiert und aufgefordert, die Konzeption von Singletrails auf lokaler Ebene konstruktiv zu begleiten und die Ausweisung von Radwegen bedarfsgerecht voranzutreiben.
Der Dialog vor Ort ist entscheidend
Es ist wichtig, dass die jeweils Beteiligten vor Ort einschließlich der Waldbesitzenden in einen konstruktiven Dialog kommen und gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Interessengruppen abgestimmte und angepasste Lösungen für konkrete Wege entwickeln.
Die Auswahl, welche Wege mit einer Breite von unter zwei Metern für die gemeinsame Benutzung freigegeben werden können, muss aus Sicht der Landesregierung durch die Verantwortlichen vor Ort gemeinsam erfolgen.
Bedeutung des Radfahrens im Wald
Radfahren ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten in Deutschland und rund 80 Prozent der Haushalte besitzen ein oder mehrere Fahrräder, die sie regelmäßig nutzen. Über 16 Mio. Menschen begeistern sich in Deutschland für das Mountainbiken.
Der Wald hat für die Menschen eine besondere Bedeutung und erbringt wichtige Leistungen für das Gemeinwohl. Er erfüllt eine Vielfalt an Aufgaben für das Klima, als Rohstofflieferant, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Ort der Erholung.
Die Erholung im Wald fördert dabei gleichzeitig den respektvollen Umgang mit der Natur und das Bewusstsein für den notwendigen Schutz dieses wertvollen Ökosystems. Naturnahe Erholung und Waldschutz gehen dabei Hand in Hand.
Gesundheitsförderung und Prävention
Eng mit dem Bewegungsmangel verbunden sind auch starke Defizite bei der Entwicklung der motorischen Fähigkeiten, die zu sichtbaren koordinatorischen Defiziten führen.
Ideale Voraussetzungen, um die motorischen Fähigkeiten zu schulen und das Radfahren sicher und nachhaltig zu erlernen, bieten geschützte Räume und Wege abseits der Straße und hier insbesondere Waldgebiete mit unterschiedlichen Untergründen, Hindernissen und Steigungen.
Nicht zu vergessen sind auch die Auswirkungen von ausreichender Bewegung auf die mentale Gesundheit. Bewegung macht uns körperlich und auch psychisch stark.
Radtourismus als Wirtschaftsfaktor
Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), trägt der Radtourismus mit 12 Milliarden Euro Bruttoumsatz einen Anteil von rund 12 Prozent an der Gesamtwertschöpfung im Deutschlandtourismus.
Auch viele Regionen, die mittlerweile mit schlechten Schneebedingungen zu kämpfen haben, setzen vermehrt auf das Fahrrad und das Mountainbiken als Ganzjahresaktivität.
Verhalten im Wald: Rücksichtnahme und Respekt
Respekt vor der Natur und Umwelt im Allgemeinen. Respekt vor den Mitmenschen, die gleichermaßen ein Recht auf ungestörte Erholung im Wald haben. Respekt vor dem Lebensraum Wald mit der ganzen Vielfalt von Pflanzen und Tieren.
Viele Menschen suchen Ausgleich, Ruhe und Erholung bei Spaziergängen im Wald. Dieses Erholungsbedürfnis wird stark beeinträchtigt, wenn einzelne Radlerinnen oder Radler verbotenerweise Fußpfade und schmale Wege benutzen oder mit hoher Geschwindigkeit an Spaziergängern vorbeiflitzen. Zu Fuß hat man auch im Wald Vorrang vor Radlern.
Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden.
Die Position des ZIV (Zweirad-Industrie-Verband)
Die Erholung ist eine eigenständige Ökosystemleistung und sollte als eigenständiges Schutzgut im Bundeswaldgesetz aufgenommen werden, die es gemeinsam mit dem Wald und seinen weiteren Leistungen zu erhalten und zu schützen gilt.
Dazu zählt ein freies Betretungsrecht für Radfahrer:innen auf Straßen und Wegen im Bundeswaldgesetz, sowie eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen in den Landeswaldgesetzen.
Mountainbike-Wege Charakterisierung
Wenn man sich an die Sportart neu heranwagt oder auch als erfahrene*r Biker*in eine neue Region erkundet, ist man für eine Klassifizierung der Wege vermutlich dankbar. Im deutschsprachigen Raum kommt als einheitliches Tool die Singletrail-Skala (STS) zum Einsatz. Diese ist auch im DAV Alpinlehrplan inkludiert. Sie ist unterteilt in die drei Klassen Leicht (blau), Mittel (rot) und Schwer (schwarz), die anhand von sechs Schwierigkeitsgraden (S-Grade) noch genauer differenziert werden.
Dabei sind die Schwierigkeitsstufen nicht an die konditionellen Fähigkeiten, sondern an das technische Fahrkönnen (Gefälle, Stufen, Spitzkehren usw.) geknüpft. Die Trails werden auf Grundlage objektiver Charakteristika unter idealen Bedingungen wie ausreichendem Tageslicht und trockenem Untergrund eingestuft.
- Leicht (blau) = S0 - S1: Auf dem Trail gibt es voraussichtlich kaum Tragestrecken und keine exponierten Passagen. Fahrtechnik für leichtes Gelände sollte vorhanden sein.
- Mittel (rot) = S2: Hier kann es passieren, dass ihr euer Rad tragen müsst. Außerdem solltet ihr auf exponierte Passagen vorbereitet sein. Eure Fahrtechnik sollte für mittelschweres Gelände reichen, das heißt enge Kurven, größere Wurzeln und Steine oder flache Treppen sollten für euch machbar sein.
- Schwer (schwarz) = S3 - S5: Auf diesen Trails kann es lange Tragepassagen und ausgesetzte Stellen geben. Fahrtechnik für schweres Gelände solltet ihr gut beherrschen, denn von größeren Felsbrocken und Wurzelpassagen über loses Geröll und extreme Steilrampen bis hin zu Spitzkehren und Hindernissen in extremer Steilheit müsst ihr mit allem rechnen.
Überblick über die Waldgesetze in Deutschland
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Waldgesetze der verschiedenen Bundesländer in Bezug auf das Radfahren:
| Bundesland | Regelung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Radfahren nur auf Wegen über 2 Meter Breite erlaubt. |
| Bayern | Radfahren nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. |
| Berlin | Radfahrer dürfen alle Waldwege benutzen, außer Uferpromenaden (Ausnahmen möglich). |
| Brandenburg | Radfahren auf Wegen gestattet. |
| Bremen | Befahren von Waldwegen mit Fahrrädern ohne Motorkraft erlaubt. |
| Hamburg | Radfahren im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. |
| Hessen | Radfahren im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet. |
| Niedersachsen | Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. |
| Rheinland-Pfalz | Radfahren auf allen Straßen und Waldwegen erlaubt. |
| Sachsen | Radfahren nur auf Straßen und Wegen gestattet. |
| Schleswig-Holstein | Radfahren im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. |
| Thüringen | Radfahren auf geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen gestattet. |
Verwandte Beiträge:
- Wadenkrämpfe beim Radfahren: Ursachen, Vorbeugung & Behandlung
- Schlafende Zehen beim Radfahren? Ursachen & Lösungen
- Ironman Radzeiten: Optimierung & Strategien für die perfekte Performance
- Radfahren auf Dugi Otok: Die schönsten Routen & Tipps
- Enduro vs. Motocross: Die entscheidenden Unterschiede, die jeder Fahrer kennen muss!
- Fahrrad für 6 Personen kaufen: Das ultimative Gruppenerlebnis entdecken!
Kommentar schreiben