Radfahren mit Handy erlaubt? Was Sie wissen müssen

Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zur Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Dabei hören sie unterwegs gerne ihre Lieblingslieder - entweder über das Handy oder ein entsprechendes Gerät. Doch ist die Nutzung von einem Handy auf dem Fahrrad zulässig? Und ist nur das Telefonieren untersagt?

Handyverbot auf dem Fahrrad: Was sagt das Gesetz?

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer elektronische Geräte nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Demnach ist es auch Radfahrern untersagt, das Handy beim Fahrradfahren zu nutzen. Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung.

§ 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar. Wörtlich steht in der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten. Nutzen Sie auf dem Fahrrad ein Handy oder Smartphone, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Zwar birgt ein unaufmerksamer Radfahrer nicht dasselbe Gefahrenpotenzial wie ein Pkw-Fahrer mit Handy am Ohr - dennoch kann er den Verkehr empfindlich stören.

Der Terminus „Benutzung“ ist absichtlich gewählt, da er mehr umfasst, als das reine Telefonieren. Auch das Tippen einer SMS ist verboten und wird geahndet. Grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker frei sein.

Bußgelder bei Verstößen

Nutzen Sie ein Handy beim Fahrradfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen. So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten.

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt).

Die folgende Tabelle fasst die Bußgelder für die unerlaubte Handynutzung auf dem Fahrrad zusammen:

Verstoß Bußgeld
Unerlaubte Handynutzung 55 Euro
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 75 Euro
Verursachung eines Unfalls 100 Euro

Erlaubte Nutzungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen nämlich nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder halten müssen und für die Bedienung oder Nutzung eine längere Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist.

Handy als Navigationssystem

Montieren Sie das Handy am Fahrrad, können Sie dieses als Navigationssystem nutzen. Allerdings dürfen Sie dabei, ebenso wie Autofahrer beim Handy am Steuer, den Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, anzuhalten.

Freisprechanlage

Durch eine Freisprechanlage bzw. Für Fahrräder gibt es entsprechende Halterungen, an denen das Handy befestigt werden kann. Ihre Hände bleiben so frei. Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch das Telefonieren trotz Handyhalterung abgelenkt werden könnten.

Musik hören beim Radfahren

Musikhören ist beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich untersagt. Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Verkehr bzw. die Umgebung nicht mehr wahrgenommen wird. Zu laute Musik kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Sie dürfen die Musik beim Radfahren also nur so laut stellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche - etwa eine Hupe oder ein Martinshorn - noch gut wahrnehmen können. Geht dies nicht mehr, gefährden Sie nicht nur sich selbst sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Achten Sie also auf die Lautstärke des Smartphones, wenn Sie Musik hören auf dem Fahrrad.

Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei insbesondere auf Hupgeräusche oder das Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt.

Wer aufgrund von Musik seine Umgebung nicht wahrnimmt, muss 15 Euro Bußgeld zahlen.

Alternativen und Tipps

  • Handyhalterung: Wer auf sein Mobiltelefon auf dem Fahrrad also nicht verzichten kann, hat die Möglichkeit, eine entsprechende Halterung zu nutzen, um das Handy am Fahrrad anzubringen. Die Kosten für ein solches Hilfsmittel belaufen sich je nach Modell im Durchschnitt auf 5 bis 20 Euro.
  • Bluetooth-Headset oder Kopfhörer: Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer.
  • Sprachsteuerung: Geräte, die am Fahrrad befestigt oder am Körper getragen werden, können per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Ablenkung und Verkehrssicherheit

Handy auf dem Fahrrad benutzt? Jeder Autofahrer weiß, dass Handys am Steuer von Pkw strikt verboten sind - bei Verstößen folgen drastische Sanktionen. Aus welchen Gründen sind Handys und Smartphones während des Fahrens so gefährlich?

Dieses Experiment zeigt eindrucksvoll auf, wie sehr unsere Aufmerksamkeit von dem kleinen Gerät in Anspruch genommen wird. Dies geht zu Lasten des Fahrverhaltens und stellt ein großes Risiko im Straßenverkehr dar. Gerade in der Großstadt oder im Feierabendverkehr ist zum Fahren die volle Konzentration notwendig.

Ungeachtet dessen sollten sich Radfahrer dennoch bewusst sein, wie gefährlich die Ablenkung durch ein Mobiltelefon bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist und sich bei der Nutzung unbedingt an die geltenden Vorschriften halten.

Unser Ratgeber klärt: Droht ein Bußgeld.

Über den Autor
Mathias Voigt hat ein Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolviert. Nach seinem Referendariat in NRW erhielt er im Jahr 2013 die Zulassung als Rechtsanwalt.

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