Eine rote Ampel ist nicht nur zur Dekoration da, sondern muss natürlich von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und eingehalten werden. Auch Fahrradfahrer müssen diese Lichtzeichen beachten und sich entsprechend verhalten. Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, handelt es sich hier genauso um einem Rotlichtverstoß wie beim Auto.
Welche Ampel müssen Radfahrer beachten?
Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht.
Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie. Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden. Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.
Bußgelder bei Rotlichtverstößen
Missachten Sie als Radfahrer eine rote Ampel müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Einen Punkt in Flensburg bringt das ebenfalls ein. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen. Wurden Sie erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, ist vergleichsweise teuer und schlägt mit 60 bis 180 Euro zu Buche. Darüber hinaus erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldkatalog: Rote Ampel mit dem Fahrrad
Im Bußgeldkatalog Fahrrad gibt es einige Regelungen zum korrekten Verhalten an einer Ampel. Auch Fahrradfahrer müssen sich auf Bußgelder in Höhe von über hundert Euro einstellen, wenn sie mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fuhren. Sofern eine Gefährdung oder gar ein Unfall an den Rotlichtverstoß gekoppelt war, so erhöhen sich natürlich auch diese Bußgeld noch einmal.
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel zu fahren, ist in jedem Fall keine gute Idee. Neben den Bußgeldern riskieren Sie auch Unfälle, die für Radfahrer meist weniger glimpflich ausgehen.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Genauso wie auch bei Rotlichtverstößen bei Autofahrern ist für Radfahrer bei der Ermittlung der Sanktionen maßgeblich, wie lange die Ampel bereits in der Rotphase war. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der einfache Verstoß bedeutet, dass der Radfahrer eine rote Ampel überquerte, die weniger als eine Sekunde leuchtete. Das qualifizierte Vergehen definiert einen Rotlichtverstoß, bei der die Farbe Rot länger als eine Sekunde leuchtete.
Ist die Ampel just auf Rot gesprungen - also weniger als eine Sekunde - bei Überquerung, werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Zeigt die Ampel schon länger Rot (über 1 Sekunde) und der Radfahrer ignoriert es, verlangt der Gesetzgeber 100 Euro und trägt einen Punkt in das Fahreignungsregister ein.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Bußgeldtabelle für Rotlichtverstöße
| Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war maximal eine Sekunde rot) | 90 | 1 | |
| … mit Gefährdung | 200 | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 240 | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) | 200 | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfall | 360 | 2 | 1 Monat |
Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit
Jeder Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt einen A-Verstoß dar. Dabei ist es nebensächlich, ob die Ampel unter oder über eine Sekunde Rot leuchtete. Bereits ein „normaler“ Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann also den Führerschein gefährden und die Probezeit verlängern.
Was passiert also, wenn Sie die rote Ampel überfahren, mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich noch in der Probezeit befinden? Dabei ist es zunächst interessant, ob Sie bereits einen A- oder B-Verstoß begangen haben. Ist das bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeit, also Ihr erster in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Haben Sie jedoch bereits zwei A-Verstöße begangen und haben nun eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, entziehen Ihnen die Behörden umgehend die Fahrerlaubnis. Danach folgt eine Sperrfrist für den Radfahrer, in der Sie erst einmal keinen neuen Führerschein erlangen dürfen. Ein begangener Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann sich so also auch auf den Autoführerschein auswirken.
Rotlichtverstoß und der Führerschein
Was geflissentlich unterschätzt wird: Punkteeinträge in Flensburg sind nicht zwingend abhängig vom Besitz eines Führerscheins.
Theoretisch ist es möglich, dass für Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für Radfahrer einem Verkehrsteilnehmer der PKW-Führerschein entzogen wird. Denn bei 8 Punkten wird der Führerschein bekanntermaßen entzogen, und dazu können auch Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO, die mit dem Fahrrad begangen wurden, ihren Teil beitragen. Der Führerscheinentzug entspricht einem dauerhaften Fahrverbot.
Aufgrund der Maximalanzahl von 8 Punkten im Verkehrszentralregister kann es also vorkommen, dass Sie, wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, den Führerschein entzogen bekommen. Wer beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, sollte mit dem Fahrrad also doppelte Aufmerksamkeit an den Tag legen, um auf dem Drahtesel nicht Punkt nach Punkt zu sammeln.
Wie wird ein Rotlichtverstoß beim Fahrrad geahndet?
Ampelblitzer können übrigens auch Radler beim Überqueren einer roten Ampel fotografieren! Allerdings ist die Ermittlung des Verkehrssünders relativ schwierig, wenn die Beamten nicht vor Ort sind und den Radler anhalten können. Einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten Radfahrer also nur dann, wenn ein Polizeibeamte den Vorfall selbst beobachten konnte. Der Betroffene wird dann für eine Verkehrskontrolle aus dem Verkehr herausgewunken und muss seine Personalien sofort dem Beamten mitteilen.
Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten. In der Regel wird nach der Feststellung des Verstoßes der Sachverhalt aufgenommen und das Bußgeld ausgesprochen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Vor allem, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.
Richtiges Verhalten an der Ampel
Bei Gelb noch schnell über die Ampel? Auch bei einer gelben Ampel gilt: Auto zum Stehen bringen und die Ampel nicht mehr überqueren! Bei Missachtung drohen zehn Euro Bußgeld.
Auch bei Rotlichtverstößen mit dem Fahrrad ist es wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein und entsprechend vorsichtig zu fahren. Rote Ampeln signalisieren: „Stehen bleiben“. Das gilt für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer ohne Ausnahme.
FAQ: Rote Ampel beim Fahrrad
Dürfen Radfahrer rote Ampeln überfahren?
Nein, für Fahrradfahrer gelten ebenso die Vorschriften der StVO. Missachten Sie die Lichtzeichen, handelt es sich hier ebenso um einen Rotlichtverstoß wie beim Auto oder Motorrad.
Welche Sanktionen drohen für den Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad?
Missachten Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad, müssen Sie mit mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 180 Euro rechnen. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Macht es einen Unterschied, was für eine Ampel überfahren wurde?
Nein, bei einem Rotlichtverstoß mit dem Rad wird grundsätzlich nicht differenziert, ob es sich um eine Fußgänger- oder Straßenampel handelt.
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