Werden Elektroroller gefordert: Regeln und Vorschriften

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

Die gesetzlichen Vorgaben, die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben.

Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen. Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.

Alter und Helmpflicht

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

In § 21a Abs. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden.

Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren.

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist.

Promillegrenze

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann.Die Promillegrenze und ihre Folgen:

  • Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht.
  • E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren.

E-Scooter und öffentliche Verkehrsmittel

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf.

Fördermöglichkeiten

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Gefördert werden Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Gefördert werden Pedelec oder E-Bike, E-Roller und E-Scooter und Elektroautos. Grundsätzlich werden nur Neufahrzeuge gefördert. Gefördert wird der Kauf eines E-Bikes, eines E-Rollers, eines E-Scooters bzw.

E-Scooter im Stadtbild und geplante Neuregelungen

E-Scooter sind seit fünf Jahren ein fester Bestandteil des Straßenbildes in vielen deutschen Städten. Besonders in Metropolen wie Berlin sind sie an jeder Ecke zu finden. Das Bundesverkehrsministerium plant eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Im Fokus stehen dabei die Angleichung der Regeln für E-Scooter an die des Radverkehrs.

Fahrer sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Zudem sollen Schilder wie „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten. Die Bußgelder sollen steigen: 25 Euro für das illegale Fahren auf Gehwegen und 35 Euro für gefährliches Slalomfahren.

Kritik an den geplanten Änderungen

Der Fußgänger-Fachverband Fuss e.V. sieht in den geplanten Änderungen eine „grobe Attacke“ auf Fußgänger. Besonders die Abschaffung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern stößt auf Kritik. Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind besorgniserregend. Im vergangenen Jahr gab es über 2.000 Unfälle mit mehreren Schwerverletzten.

Ausblick auf das Jahr 2025

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

E-Scooter mit Straßenzulassung

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Bußgelder bei Verstößen

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

TatbestandBußgelder
Bei Rot über die Ampelzwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis70 €
Nebeneinander fahren15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt100 €, 1 Punkt

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Umweltaspekte von E-Scootern

Elektrische Tretroller, wie sie aktuell vor allem in Innenstädten zum Verleih angeboten werden, sind zurzeit kein Umweltgewinn: Erste Studien zeigen, dass sie oft den umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr ersetzen. Zudem ist die Lebensdauer der Leih-Roller offenbar eher gering.

Vorab kann man als Fazit festhalten: Als Leihfahrzeug in Innenstädten, wo ÖPNV-Netze gut ausgebaut sind und kurze Wege zu Fuß und mit Fahrrad zurückgelegt werden, bringen die Roller eher Nachteile für die Umwelt mit sich. Sie laufen Gefahr als zusätzliche Mobilitätsform bestehende Infrastruktur für das Zufußgehen und Fahrradfahren unattraktiver zu machen.

Die durchschnittliche Länge der mit Leih-E-Scootern zurückgelegten Wege liegen verschiedenen Erhebungen zufolge mit 2 km im Bereich von Strecken, die üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. E-Scooter-Verleiher geben längere Durchschnittsentfernungen an.

Herstellung und Rohstoffe

Größtenteils handelt es sich bei den Akkus in E-Scootern um Lithium-Ionen-Akkus. Vor allem aufgrund ihrer hohen Energiedichte werden diese beispielsweise auch für den Antrieb von E-Bikes, Pedelecs oder Elektro-Pkw genutzt.

Aufladeprozess und Betrieb

Es ist offen, wie viele Pkw-Kilometer weiterhin durch die Aktivitäten der sogenannten „Juicer“ in Deutschland entstehen, die die E-Scooter meist nachts mit Pkw oder Kleintransportern zum Aufladen zu Ladepunkten oder für Reparaturen transportieren.

Lebensdauer der E-Scooter

Bisher liegen dem ⁠UBA⁠ keine gesicherten Erkenntnisse zur Haltbarkeit und Lebens- bzw. Nutzungsdauer von E-Scootern vor. Da die größten Umweltbelastungen von E-Scootern durch deren Produktion, insbesondere der Produktion der zumeist enthaltenen lithiumhaltigen Akkus, verursacht werden, ist die Lebensdauer der Roller ein wichtiger Aspekt zur Gesamtbewertung ihrer Umweltfreundlichkeit.

Entsorgung der E-Scooter

Nach dem ElektroG haben Besitzer von Elektroaltgeräten diese einer getrennten Erfassung zuzuführen und dürfen sie nicht über den Hausmüll entsorgen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) abgegeben werden.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0