Dürfen Radfahrer an der Ampel rechts vorbeifahren? Was die StVO sagt

Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln fürs Fahrrad gelten? Wir haben die wichtigsten für Dich zusammengestellt.

Rechts vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen

Als Fahrradfahrer rechts an einem Auto vorbeizufahren ist nicht nur gefährlich, sondern in den meisten Fällen auch verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Fahrzeuge - zum Beispiel an einer roten Ampel - stehen und rechts ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist. Dann darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren.

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 8) dürfen Radfahrer rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn sie dabei einen ausreichenden Abstand von etwa einem Meter einhalten. Allerdings gilt das nur für den Fall, dass sich rechts neben der Autokolonne der Bordstein befindet. Denn zwischen zwei wartenden Autoreihen ist es auch Fahrradfahrern untersagt, rechts zu überholen. Wichtig ist ebenfalls, dass das Fahrzeug durch den Überholvorgang nicht behindert werden darf und die Verkehrssituation klar eingesehen werden kann.

Die Straßenverkehrsordnung im Detail

Die Straßenverkehrsordnung legt in Paragraf 5, Absatz 8 fest: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“

„Ausreichender Raum meint etwa einen Meter Abstand“, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC). In einem Infoblatt des Vereins heißt es weiter: „Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, ...“ Das Hindurchschlängeln zwischen einzelnen Fahrzeugen ist indes verboten.

Zudem gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer in einem Stau oder vor einer Ampel ausreichend Platz für Radfahrer lassen müssen. Wer sich vorbeiquetscht und Schäden am Auto verursacht, muss dafür aufkommen. Die eigene körperliche Unversehrtheit sollte ein weiterer Grund sein, nicht um jeden Preis zu überholen.

Roland Huhn: „Wenn das zu überholende Fahrzeug ein Lkw ist, besteht die Gefahr, dass man bei der anschließenden Weiterfahrt übersehen und vom rechts abbiegenden Lkw überfahren wird.“ Auch beim Pkw rät er zum Blickkontakt. „Darauf, dass Autofahrer vor dem Rechtsabbiegen blinken, verlässt man sich als Radfahrer besser nicht.“ So gelte wie immer: Auf der Hut sein. Auch vor sich spontan öffnenden Autotüren.

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

Neben dem Rechtsüberholen gibt es noch weitere Verkehrsregeln, die für Radfahrer von Bedeutung sind:

  • Radwegbenutzung: In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Ist das nicht der Fall, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
  • Rechtsfahrgebot: Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg.
  • Einbahnstraßen: Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.
  • Überholen: Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt.
  • Zebrastreifen: Generell darfst Du auch als Fahrradfahrer den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen. Allerdings gilt das Vorrecht, das Fußgänger und Rollstuhlfahrer vor dem querenden Straßenverkehr haben, für Dich dann nicht. Das heißt, auf dem Fahrrad musst Du warten, bis die Straße frei ist, bevor Du sie überquerst.

Bußgelder für Verstöße

Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt dabei nicht nur davon ab, welche Regeln Du missachtet hast, sondern auch, ob Du dadurch andere behinderst, gefährdest oder sogar einen Unfall verursachst. Die für Fahrradfahrer festgelegten Regelsätze reichen dabei von 5 Euro.

Hier einige Beispiele für Bußgelder:

  • Rotlichtverstoß: 60 Euro (bei Gefährdung anderer bis zu 100 Euro, bei Unfallfolge oder Sachbeschädigung bis zu 120 Euro)
  • Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille): Geldstrafe und Punkte in Flensburg

Irrtümer im Radverkehr

Es ist kein Geheimnis, dass Autofahrer und Radfahrer nicht gerade die besten Freunde sind. Schließlich kommt es immer wieder in verschiedenen Verkehrssituationen zu unnötigen Unfällen, die zu Spannungen zwischen beiden Parteien führen können. Doch dafür muss nicht erst ein Unfall passieren, damit ein Konflikt entsteht, in dem sich beide Seiten im Recht fühlen. Es kann bereits eine Situation wie morgens an der Ampel ausreichen, bei der ein Fahrradfahrer rechts an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren möchte. Doch wer ist in diesem Fall im Recht, wenn der Fahrradfahrer versucht, auf diese Weise zu überholen?

Weitere Rechte und Pflichten von Radfahrern

Hier sind einige weitere Rechte und Pflichten von Radfahrern im Straßenverkehr:

  • Fahrradverband: Wer mit 15 anderen Radfahrern zusammenfährt und dies nach außen hin auch deutlich kennzeichnet, darf im Straßenverkehr als „ein Fahrzeug“ bzw. Fahrradverband agieren. So beschreibt es die StVO in § 27.
  • Nebeneinander fahren: Auch wenn es aus Sicht der Autofahrer nicht nachvollziehbar ist, dürfen Radfahrer unter bestimmten Umständen tatsächlich nebeneinander fahren. Laut StVO (§ 2, Abs. 4) dann, „wenn der Verkehr nicht behindert wird“.
  • Smartphone-Nutzung: Bedienen darf man das Smartphone während der Fahrt nicht, aber man kann es zur Navigation, zum Musikhören oder zum Telefonieren via Freisprechanlage nutzen.
  • Mitnahme von Personen: Lediglich Kinder bis zum siebten Lebensjahr dürfen in einem passenden Sitz auf dem Gepäckträger mitgenommen werden. Alles darüber hinaus ist nicht erlaubt.

Verkehrssicherheit geht vor

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 40 % sparen.

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