Radfahrer beim Rechtsabbiegen: Unfallursachen und Präventionsmaßnahmen

Innerorts ist jeder vierte Getötete im Straßenverkehr ein Radfahrer. Als besonders gefährlich haben sich Konflikte zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeausfahrenden Radfahrern herausgestellt. Eine Unfallart, die fast ausschließlich vom Autofahrer verursacht wird und in 80 Prozent der Fälle mit Verletzten endet.

Ein aktueller Fall verdeutlicht die Komplexität solcher Unfälle, die nicht nur rechtliche, sondern auch menschliche Aspekte beinhalten. Ein folgenschwerer Verkehrsunfall zwischen einem 18-jährigen Radfahrer und einem Taxifahrer beschäftigte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Ursachen von Unfällen

Autofahrer vergessen beim Abbiegen viel zu oft den Schulterblick oder können wegen Sichtbehinderungen und ungünstig geführter Radwege gar nichts sehen. Deshalb kommt es häufig zu schweren Unfällen mit geradeausfahrenden Radfahrern. Bei der Verhaltensbeobachtung wurde vor allem der fehlende Schulterblick festgestellt (in jedem 5. Fall). Bei Konflikten mit Radfahrern hatte sogar jeder dritte Autofahrer den Schulterblick „vergessen“.

Häufigste Fehler bei den Radlern: Fahren in falscher Richtung und queren an Fußgängerfurten.

„Die Ursache für solch einen Unfall liegt häufig in einer fehlerhaften Blickstrategie der Autofahrer, die aufbauend auf einer falschen Erwartungshaltung dazu führt, dass die Radfahrer nicht wahrgenommen werden“, stellen Frauke Luise Berghöfer und Anja Katharina Huemer, Psychologinnen an der Universität Braunschweig, fest. Neben der „visuellen Unaufmerksamkeit“ machen die Forscherinnen gleich zwei Arten von Blickfehlern aus, die einen Unfall maßgeblich begünstigen.

Zum einen schauen rechtsabbiegende Autofahrerinnen und Autofahrer sehr viel seltener nach rechts als nach links. Zum anderen kommt es gar nicht so selten vor, dass beim Rechtsabbiegen zwar zum Radweg geschaut wird, der Fahrer einen herankommenden Radfahrer trotzdem nicht wahrnimmt. Die Ursache für diese psychologische Erscheinung liegt in einer falschen Erwartungshaltung.

So weiß man, „dass Menschen ihre Aufmerksamkeit unter anderem dorthin lenken, wo sie häufig und für sie wichtige Reize erwarten“, erläutern Berghöfer und Huemer. Wenn sie rechts abbiegen, fixieren sich optisch vor allem auf die Fahrzeuge, die von links kommen.

Es liegt jedoch nicht immer allein am Autofahrer, wenn beim Rechtsabbiegen ein Radler angefahren wird. Ein solcher Unfall kann auch damit zu tun haben, dass die Sicht auf den Radweg von der Fahrbahn aus eingeschränkt ist, etwa durch eine Hecke.

Unfallbegünstigende Faktoren: Linksfahrende Radfahrer, Radfahrer auf dem Gehweg und abschüssige Straßen.

Ergebnisse der UDV-Studie

  • Unfälle mit abbiegenden Kfz und geradeausfahrenden Radlern passierten zu zwei Drittel beim Rechtsabbiegen.
  • Unfälle mit Verletzten waren sechsmal so häufig wie im Gesamtunfallgeschehen.
  • In 90 Prozent der Fälle hatte der Kfz-Fahrer die Hauptschuld.
  • Anteil der Lkw und Lieferwagen unter den Unfallgegnern: 11 Prozent.
  • Unfallauffällig waren an Ampeln vor allem Radwege, die zwischen zwei und vier Meter von der Straße abgesetzt waren. Bei Kreuzungen ohne Ampeln waren es die, die mehr als vier Meter abgesetzt waren. Hier waren oft Sichtbehinderungen vorhanden.

Rechtliche Aspekte

Die Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Radfahrern und rechtsabbiegenden Pkw hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht die Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem Rechtsabbieger und einem querenden Fahrradfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg befahren hatte, festgelegt.

Der Gehweg war durch das Verkehrszeichen 239 ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Der Fahrradfahrer hätte die Fahrbahn nutzen müssen und handelte damit grob fahrlässig (Verstoß gegen § 2 Abs. 1, Abs. 5 StVO).

Obwohl der Fahrradfahrer verbotswidrig handelte, hätte der Pkw-Fahrer als Rechtsabbieger bei größerer Sorgfalt den Fahrradfahrer rechtzeitig erkennen und den Unfall vermeiden können (Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot nach § 1 Abs. 2 StVO).

Präventionsmaßnahmen

Aus den gewonnenen Erkenntnissen stellt sich die Frage, was zur Verhinderung von Rechtsabbiegeunfällen getan werden kann. Die Braunschweiger Psychologinnen schlagen vor, weiße und rote Markierungen auf Radwegen anzubringen. Wenn der Radstreifen rot eingerahmt und mit weißen Linien kenntlich gemacht ist oder wenn die Fahrradfurt durch einen kräftig rot leuchtenden Belag von der Fahrbahn abgegrenzt wird, schauen Autofahrer deutlich häufiger und länger nach rechts, als wenn der Radweg nicht markiert wäre.

Derartige Schritte erhöhen die visuelle Aufmerksamkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer gegenüber dem Radweg und lenken den Blick auf eventuell passierende Radler. Auf jeden Fall „sind an Einmündungen Radfahrende von rechts einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt, was es zu senken gilt“, betonen die Wissenschaftlerinnen resümierend.

An die Autofahrer appelliert Brockmann angesichts der oft unübersichtlichen Abbiegesituationen, den Schulterblick konsequent anzuwenden und im Zweifel auch mehrmals zu schauen. „Radfahrer sollten an Kreuzungen besonders aufmerksam sein und zur eigenen Sicherheit auch einmal auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten“, rät Brockmann.

Schließlich müssen die Verkehrsräume so gestaltet werden, dass im Kreuzungsbereich eine freie Sicht auf die Radfahrer gegeben ist. Der Radverkehr sollte daher auf Radwegen nahe an der Fahrbahn oder auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt werden. Wo möglich, sollten eigene Ampelphasen für Radfahrer geschaltet werden.

Für Kinder bis zum vollendeten 10. Wie wird die Haftungsquote bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen ermittelt? Die Haftungsquote bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen basiert auf dem Verschuldensprinzip nach § 254 Abs.

Bei Kollisionen zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug gilt zunächst eine Grundhaftung des Kraftfahrzeugs von mindestens 25-30% aufgrund der Betriebsgefahr. Die konkrete Haftungsverteilung wird durch das Verhalten der Unfallbeteiligten bestimmt. Wenn Sie als Radfahrer grobe Verkehrsverstöße begehen, kann Ihre Haftungsquote deutlich steigen.

Bei Abbiegeunfällen ist der Kraftfahrzeugführer in 91% der Fälle der Hauptverursacher.

Technische Mängel am Fahrrad, wie defekte Bremsen, können zu einer erheblichen Mithaftung führen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt vor, dass Ihr Fahrrad mit zwei unabhängig wirkenden Bremsen ausgestattet sein muss.

Technische Unterstützung

Bei den Kraftfahrzeugen sollten nach Ansicht der UDV Abbiegeassistenten weiterentwickelt und die Chancen der Vehicle-to-Vehicle-Kommunikation (Informationsaustausch zwischen Fahrrad und Auto) genutzt werden.

Befindet sich beim Abbiegen eine Person in jenem Bereich, der für den Fahrer nicht einsichtbar ist, ertönt ein lautes Warnsignal. Bereits zuvor wird der LKW-Fahrer im Kombiinstrument des Lastwagens durch eine Leuchte darauf aufmerksam gemacht, dass sich jemand im Toten Winkel befindet.

Statistik zu Radverkehrsunfällen in Deutschland

Im Jahr 2012 gab es 74.961 Unfälle mit Radfahrern und Personenschaden.

Wichtige Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer

  • LKW-Spiegel richtig einstellen und beim Abbiegen gewissenhaft benutzen.
  • Langsam abbiegen: Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen wiegen, dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
  • Andere Verkehrsteilnehmer sollten beim Überqueren einer Straße die eingeschränkte Sicht eines LKW Fahrers bedenken.
  • Autofahrer müssen damit rechnen, dass andere die Straße verkehrswidrig queren - und entsprechend umsichtig agieren.

Zusammenfassung des Urteils

Das Gericht lastete dem Radfahrer ein erhebliches Mitverschulden an. Er hatte nicht nur verbotswidrig den Gehweg benutzt, sondern auch seine Wartepflicht beim Überqueren der Straße missachtet. Dem Taxifahrer wurde hingegen ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vorgeworfen.

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