Über 97.000 Velo- und Pedelecfahrer sind 2022 nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes bei Verkehrsunfällen verletzt oder gar getötet worden. Das ist seit der Wiedervereinigung der höchste Stand. Über die Jahre gesehen stieg die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden, immer weiter an. Im Jahr 1990 waren bei den Velofahrern noch knapp 71.000 Verkehrsopfer zu beklagen, zehn Jahre waren es bereits 74.000. 2016 erlitten über 81.000 und 2021 fast 84.000 Rad- und Pedelecfahrer bei Unfällen gesundheitliche Schäden. Letztes Jahr stieg die Anzahl der verletzten Velo- und Pedelecfahrer auf über 97.000 an. Dies belegen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Eine Statistik über die Ursachen von Verkehrsunfällen belegt, welche häufigen Fahrfehler von Radfahrern immer wieder zu schweren Unfällen führen, auch wenn in den meisten Fällen Radler nicht die Hauptverursacher sind. Von allen knapp 288.000 Verkehrsunfällen, bei denen 2021 Personen verletzt oder getötet wurden, waren allerdings nur in knapp 16 Prozent Fahrradfahrer die Hauptverursacher. Betrachtet man die Unfallursachen, so zeigt sich, dass den Radlern besonders häufig eine falsche Straßenbenutzung vorgeworfen wurde. Auf Platz zwei liegen Fahrfehler in Bezug auf die Vorfahrt oder den Vorrang. Häufig machen Radler zudem Fehler beim Abbiegen und Wenden sowie beim Ein- und Anfahren. Weitere Unfallursachen seitens der Fahrradfahrer waren eine der Verkehrssituation oder den Straßenverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit oder Alkoholeinfluss.
Die Problematik der falschen Straßenbenutzung durch Radfahrer
Die Polizeistatistik zeigt, wie risikoreich Radeln gegen den Strom ist. Daraus geht hervor: Bei den Unfällen, an denen Radler schuld sind, ist die "verbotswidrige Nutzung von Straßenteilen oder Fahrbahnen" die Hauptursache. Im vergangenen Jahr waren an 6 089 Verkehrsunfällen Radfahrer beteiligt. 2 896 Mal wurden sie von der Polizei als Hauptverursacher ermittelt. In 1 268 Fällen krachte es, weil dort geradelt wurde, wo es nicht erlaubt war. Allerdings haben Frontalzusammenstöße zwischen Radlern meist ernste Folgen für die Beteiligten - das Verletzungsrisiko ist groß. Weitere Gefahren entstehen, wo "Geisterradler" Straßen überqueren.
Die meisten Radelpisten auf den Gehwegen sind nur ein bis anderthalb Meter breit - trotzdem müssen Radfahrer dort immer wieder mit unerlaubtem Gegenverkehr rechnen. Dabei ist es "saugefährlich", einen dafür nicht freigegebenen Radweg in der falschen Richtung zu benutzen, sagt Berlins Fahrradbeauftragter Benno Koch.
Unfallstatistik Neumünster 2016/2017: Die Polizeidirektion Neumünster hat die Ursachen für Fahrradunfälle 2016/2017 ausgewertet. Vor allem in Neumünster, Rendsburg, Eckernförde waren das Fahren auf der falschen Seite und Telefonieren während der Fahrt die größte Unfallursache. An 25 Prozent aller Unfälle sind Radfahrer beteiligt.
Kontrollaktionen und ihre Ergebnisse
Aus diesen Gründen wurde von Mai bis September 2018 im Bereich der Polizeidirektion Neumünster eine Kontrollaktion für mehr Radfahrsicherheit unter Berücksichtigung dieser Schwerpunkte durchgeführt. Rund 1650 Verstöße von Radfahrern registrierten die Dienststellen der Polizeidirektion Neumünster für den Aktionszeitraum. In 305 Fällen wurden Radfahrer gestoppt, da sie den falschen Radweg benutzten. In 262 Fällen spielten andere Gründe missbräuchlicher Straßenbenutzung eine Rolle, zum Beispiel das Fahren auf dem Gehweg. Rund 600 Radfahrer wurden angehalten, weil sie während der Fahrt telefonierten. In 477 Fällen wurden Radfahrer verwarnt, weil sie Verkehrszeichen missachteten (zum Beispiel Ampeln, Einbahnstraße, Vorfahrt), freihändig, zu zweit auf dem Rad oder im Dunkeln ohne Licht fuhren. Alkohol und Drogeneinfluss wurden in elf Fällen festgestellt.
Der Eindruck der kontrollierenden Beamten: Einem Großteil der Radfahrern sei ihr regelwidriges Verhalten oftmals nicht klar. Vielen sei nicht bewusst, dass man das Smartphone auch auf dem Rad nicht nutzen darf. Außerdem sei häufig für die Fahrer die Beschilderung und Wegführung nicht klar erkennbar, so die Polizei Neumünster.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Die rechtliche Grundlage für Radwege ist der § 4 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei falscher Nutzung des Radwegs (z.B. Missachtung des Richtungsgebots) kann es zu Verkehrsunfällen kommen. Ein Fahrradfahrer kann bei einem Unfall ein Mitverschulden haben, wenn er den Radweg verkehrswidrig nutzt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 254 Abs.
Es muss jedoch eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen den sogenannten benutzungspflichtigen Radwegen und den nicht benutzungspflichtigen Radwegen. Benutzungspflichtige Fahrradwege werden lediglich dann angeordnet, wenn die vorhandene Fläche dies ermöglicht. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass gem. § 4 Abs. 2 StVO dem reinen Grundsatz nach die Radwege auch einem sogenannten Richtungsgebot unterliegen. Dieses Richtungsgebot ist vergleichbar mit dem Fahrgebot, das auch für die Autos im Straßenverkehr gilt. Ist ein derartiges Richtungsgebot vorhanden, so gilt das Rechtsfahrgebot für die Fahrradfahrer verbindlich.
In der gängigen Praxis entstehen Verkehrsunfälle dann, wenn ein Fahrradfahrer seinen Radweg auf die falsche Art und Weise nutzt - sprich, sich an das Richtungsgebot nicht gehalten wird. Rechtlich betrachtet handelt es sich hierbei um eine verkehrswidrige Nutzung, die jedoch im Fall eines Verkehrsunfalls nur bedingt negative Auswirkungen für den Fahrradfahrer hat. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Fahrradfahrer alleinig aus der verkehrswidrigen Nutzung heraus seinen bestehenden Vorfahrtsanspruch nicht verliert.
Mitverschuldensquote: Obgleich der BGH durch seine ständige Rechtsprechung die Vorfahrtsregelung der Fahrradfahrer dem reinen Grundsatz nach gestärkt hat, so hat die verkehrswidrige Nutzung des Radwegs im Fall eines Unfalls für Fahrradfahrer natürlich auch Konsequenzen. Die Rede ist an dieser Stelle von dem Mitverschulden. Als Mitverschulden wird rechtlich das Verschulden einer geschädigten Person an dem entstandenen Schaden verstanden. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 254 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch dar. Auf der Grundlage dieses Paragrafen kommt im Fall eines Unfalls, bei dem der Fahrradfahrer den Radweg falsch genutzt hat, auch die Mitverschuldensquote zur Anwendung. Diese Quote bezieht sich sowohl auf den Schadensersatz als auch auf das Schmerzensgeld.
Verkehrszeichen und ihre Bedeutung: Verkehrszeichen spielen eine entscheidende Rolle, um den Straßenverkehr sicher und geordnet zu halten, insbesondere für Fahrradfahrer. Benutzungspflichtiger Radweg(Verkehrszeichen 237)Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Radweg ausschließlich für Radfahrer und E-Scooterfahrer vorgesehen. Jegliche Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer ist untersagt, sofern kein Zusatzschild eine Ausnahme kennzeichnet. In außerörtlichen Bereichen ist die Benutzung durch Mofas und E-Bikes ebenfalls gestattet.
Fahrradunfälle und ihre Ursachen
Die Unfallstatistik zeigt, dass das Fahren mit Krafträdern und Fahrrädern Risiken birgt. Ein Fahrradunfall kann durch verschiedene Ursachen entstehen, darunter die Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen, das plötzliche Öffnen von Autotüren und die falsche Nutzung von Radwegen, Gehwegen oder Straßen. Interessanterweise wurden 59 Prozent dieser Unfälle von den Radfahrenden selbst verursacht. Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Wer dieses Gebot nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Das Befahren eines ausgeschilderten Radwegs in falscher Richtung kann ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Ein gleiches Bußgeld von 20 Euro wird auch fällig, wenn das Straßenschild „Verbot der Einfahrt“ missachtet wird. Wenn ein Radfahrer den beschilderten Radweg nicht benutzt, kostet dies ebenfalls 20 Euro.
Sicherheitstipps und Präventionsmaßnahmen
Grundsätzlich sollten sich alle Verkehrsteilnehmer, also auch Rad- und Pedelecfahrer, an die geltenden Verkehrsregeln halten, um das Unfallrisiko zu minimieren. Detaillierte Informationen dazu enthält die Broschüre „Sicher Rad fahren - mit und ohne Elektroantrieb“. Diese ist im Webauftritt des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. kostenlos downloadbar.
An die Autofahrer appelliert Brockmann angesichts der oft unübersichtlichen Abbiegesituationen, den Schulterblick konsequent anzuwenden und im Zweifel auch mehrmals zu schauen. „Radfahrer sollten an Kreuzungen besonders aufmerksam sein und zur eigenen Sicherheit auch einmal auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten“, rät Brockmann.
Tabelle: Unfallursachen und Verantwortlichkeit
| Unfallursache | Anteil der Fälle |
|---|---|
| Falsche Straßenbenutzung durch Radfahrer | Häufig vorgeworfen |
| Missachtung der Vorfahrt | Platz zwei der Fahrfehler |
| Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- und Anfahren | Häufige Ursache |
| Unangepasste Geschwindigkeit | Weitere Unfallursache |
| Alkoholeinfluss | Ebenfalls eine Ursache |
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