Verkehrsschilder können verwirrend sein, da viele sich ähnlich sehen. Was genau bedeuten die verschiedenen Schilder für Radfahrer und Radfahrerinnen? Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Verkehrsregeln und Infrastruktur für Radfahrende. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im deutschen Straßenverkehr begegnet man immer häufiger dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“, oft auch „Radfahrer frei“ genannt. Doch was bedeutet dieses Schild genau und welche Auswirkungen hat es auf die Rechte und Pflichten von Radfahrern?
Was bedeutet "Radfahrer frei"?
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht, befahren dürfen. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt das Radfahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen.
Das bedeutet, dass du als Radfahrer den Gehweg auf der rechten und linken Seite benutzen darfst. Zudem werden aus der Einmündung ausfahrende Fahrzeuge durch Zusatzzeichen “Radverkehr von links und rechts” über “Vorfahrt gewähren” oder “Halt.
Regeln und Verhalten
Für RadlerInnen bedeutet es dass sie Gast auf diesem Weg sind und sich auch so benehmen. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger dürfen nicht zur Seite geklingelt werden. Eventuell müssen RadlerInnen absteigen und schieben.
Für FußgängerInnen bedeutet es dass sie hier immer Vorrang haben und dem Radler keine Vorfahrt gewähren müssen und auch beim Klingeln nicht zur Seite springen müssen.
Allerdings gilt für Alles: StVO Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Verschiedene Verkehrssituationen und ihre Bedeutung
Radwege
Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. Das Verkehrszeichen muss an bzw.
Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Das Verkehrszeichen muss an bzw.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240). Das Verkehrszeichen muss an bzw.
Fußweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"
Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht!
Kinder auf Gehwegen
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw.
Fahrradstraßen
Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
Einbahnstraßen
Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
Weitere Verkehrssituationen
Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein. Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen. Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
Grünpfeil für Radfahrer
Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
Die Rolle des ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
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