Kreisverkehre sind in Deutschland und in vielen anderen Ländern allgegenwärtig. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts und damit vor der automobilen Revolution wurden die ersten Kreisel bzw. Teller eingerichtet. Die berühmten Kreisverkehre in New York und Paris, nämlich der Columbus Circle und die Straßenführung um den Arc de Triomphe, entstanden z.B. schon 1904 bzw. 1907.
Der Kreisverkehr stellt einen Verkehrknotenpunkt dar, bei dem sich mindestens zwei Straßen kreuzen. Anstatt den Fluss für einen Teil der Verkehrsteilnehmer zu stoppen, wie dies an einer Kreuzung mit Ampelschaltung geschieht, wird der gesamte Verkehr in eine Kreisfahrbahn geleitet. Die Kreisbahn führt um eine Mittelinsel herum und fungiert als Einbahnstraße, die im Rechtsverkehr entgegen dem Uhrzeigersinn verläuft (linksdrehend).
Statistisch gesehen zeichnen sich Kreisverkehre durch eine höhere Verkehrssicherheit aus. Sie sind in der Regel übersichtlich und die gefahrenen Geschwindigkeiten sind niedriger. Da der Verkehr nicht gestoppt werden muss, ist die Durchlassgeschwindigkeit höher, d.h. Ein Kreisverkehr kann prinzipiell jede erdenkliche Kreuzung auch mit mehreren Straßen abbilden, ohne dass aufwendige und komplexe Steuerungstechnik notwendig wäre. Kreisverkehre bieten außerdem Vorteile in ihren Wartungskosten und sind bei ausreichender Größe auch für den Schwerverkehr geeignet.
Im Vergleich zu einer normalen Straßenverkehrskreuzung ist der Platzbedarf eines Kreisverkehrs wesentlich größer. Zudem kann der Kreisverkehr eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger darstellen. Vor allem bei stark frequentierten Kreisverkehren kann sich ein höheres Unfallrisiko ergeben. Oft bilden sich lange Rückstaus an den Einfahrten, wodurch es aus Zeitdruck oder Ungeduld nicht selten zu einer Fehleinschätzung seitens der Autofahrer kommt. Kleine Lücken werden aggressiv genutzt und es kann zur Kollision kommen.
Obwohl das Verhalten im Kreisverkehr genau in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, kommt es immer noch zu Fehlverhalten. Insbesondere die Vorfahrtsregeln und die Regelungen zum Blinken stellen Autofahrer regelmäßig vor Probleme.
Grundlagen und Beschilderung
Ein Kreisverkehr wird in Deutschland in aller Regel durch zwei Verkehrsschilder gekennzeichnet. Zunächst signalisiert ein weißes Dreieck mit rotem Rand "Vorfahrt gewähren!", bevor darunter ein blaues rundes Verkehrsschild mit drei weißen Pfeilen, verdeutlicht, dass es sich um einen Kreisverkehr handelt. Die beiden Schilder treten immer zusamen auf und haben zur Konsequenz, dass Autos im Kreisverkehr immer Vorfahrt haben und die sonst übliche Vorfahrtsregel "rechts vor links" nicht gilt.
Für den Fall, dass das Schild "Vorfahrt gewähren!" nicht vorhanden sein sollte, dann müssten die Autos im Kreisel entsprechend den üblichen Vorfahrtsregeln den einfahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Dies hätte jedoch zur Folge, dass einfahrende Autos den Kreisverkehr verstopfen und den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen könnten.
Blinken und Befahren
Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf in Deutschland nicht geblinkt werden. Betätigen Sie den Fahrtrichtungsanzeiger nur bei Ausfahren aus dem Kreisverkehr. An dieser Stelle ist das Blinken jedoch Pflicht. Bei kleinen Kreisverkehren mit nur einer Spur ist die Mittelinsel meist asphaltiert und befahrbar, um großen Transportern die sichere Passage zu ermöglichen. Für Pkw gilt jedoch das Rechtsfahrgebot und ein Überfahren der Mittelinsel ist verboten.
Handelt es sich um einen mehrspurigen Kreisverkehr, wie z.B. der Große Stern um die Berliner Siegessäule, bleiben Sie auf der innenliegenden Fahrbahn, bis Sie kurz vor Ihrer Ausfahrt sind. Ordnen Sie sich dann ein und blinken Sie beim Verlassen des Kreisels. Wie in allen Kreisverkehren gilt, dass ein Zurücksetzen beim Verpassen der Ausfahrt nicht möglich ist. Fahren Sie stattdessen den Kreisel erneut.
Der Kreisverkehr wird aufgrund seiner Kostenvorteile bei Bau und Wartung und der geringen Behinderung des Verkehrsflusses bei moderater Straßennutzung sehr gerne von kleineren Gemeinden genutzt. Besonders im Südwesten Deutschlands kommen in manchen Landkreisen mehr als ein Kreisverkehr auf 1.000 gemeldete Autos. Die Spitze nimmt die Stadt Kaufbeuren ein. Mit einigem Abstand folgen Bayreuth und der Kreis Heinsberg in NRW. Im Kyffhäuserkreis Thürigens werden Sie ebenfalls auf zahlreiche Kreisel stoßen.
Regeln für Radfahrer und Fußgänger
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.
Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt.
Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Ausnahme: Wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet, gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.
Besonderheiten für Radfahrer
Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) gibt es immer wieder Nachfragen „Wie soll ich mich als Radler, wie als Autofahrer verhalten?“ Bezüglich der Führung der Radler gibt es sehr unterschiedlich gestaltete Kreisverkehre -. Ein echter Kreisverkehr hat eine Mittelinsel und Verkehrsschilder mit weißen Pfeilen auf blauem Grund und an den Einfahrten „Vorfahrt gewähren“ Schilder.
Es habe sich gezeigt, dass es zu den wenigsten schweren Unfällen kommt, wenn Radler im Kreisel die Fahrbahn nutzen. Mündet in den Kreisel eine Straße mit seitlichem Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, sollen Radler vor dem Kreisel auf die Fahrbahn geführt werden. Sie sind gleichberechtigt mit den Autos. Gefährlich werde es, wenn Autofahrer im Kreisel überholen und dann bei der Ausfahrt Radler schneiden, die im Kreisel weiterfahren.
Radler sollten daher zügig und so auf der Kreiselspur fahren, dass sie nicht überholt werden können, Autos aber auch nicht zur Schleichfahrt gezwungen werden. Bei den älteren Bauformen verlaufen gesonderte Radwege rund um den Kreisel, oft kombiniert mit danebenliegenden Zebrastreifen für Fußgänger.
Nach Ansicht des ADFC sollten Kreisel so gestaltet werden, dass Radler aus allen Richtungen rechtzeitig sicher auf die Fahrbahn geführt werden. Zebrastreifen für Fußgänger sollten grundsätzlich dazugehören. Den Radlern wird geraten, zügig auf der Fahrbahn zu radeln. Wenn sie vor dem Kreisel von einem begleitenden Radweg auf die Straße wechseln, immer genau auf die Autofahrer achten: Blickkontakt aufnehmen, sich auch per Handzeichen bemerkbar machen. Die vielen Regeln führen immer wieder zu Missverständnissen.
7 Tipps für Radfahrer in Kreisverkehren
- Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Wer im Kreisverkehr auf der Fahrbahn fährt, hat Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen. Besitzt der „Kreisverkehr“ kein blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen, handelt es sich um selten vorkommende „unechte Kreisverkehre“, sodass rechts vor links gilt.
- Nicht jeder Kreisverkehr ist gleich: Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Kreisverkehren inner- und außerorts. „Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autos beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr nur Fußgängern Vorrang einräumen, Radfahrern dagegen nicht. Diese werden den Autos durch Vorfahrtszeichen in der Regel untergeordnet“, weiß Volker Wittenbreder, Leiter der Direktion Verkehr beim Polizeipräsidium Münster. Währenddessen gelten innerorts andere Regeln. Dort haben meist sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch farbig markierte Überquerungshilfen Vorrang.
- Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden. Ist der Radweg direkt neben den Übergängen für Fußgänger - diese sind meist Zebrastreifen - haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Gibt es keine Zebrastreifen, gelten die zuvor genannten Vorfahrtsbeschilderungen. Die Radwege sollten Sie nur entgegen dem Uhrzeigersinn, also parallel zu den Fahrzeugen im Kreisverkehr, befahren, um andere Fahrzeuge nicht von rechts zu überraschen.
- Toten Winkel vermeiden: Ein toter Winkel kann beispielsweise entstehen, wenn ein Radfahrer rechts neben einem Auto fährt und im Kreisverkehr bleiben möchte, während der Autofahrer diesen verlassen möchte und den Radfahrer dabei möglicherweise übersieht. Fahren Sie daher immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos. „Radfahrer haben oft das Gefühl, wenn sie direkt im Kreisverkehr mit den Autos fahren, seien sie gefährdeter als neben den Fahrzeugen oder auf einem gesonderten Radweg. Die polizeiliche Erfahrung zeigt aber, dass das Gegenteil der Fall ist“, stellt Volker Wittenbreder heraus.
- Sichtbarkeit erhöhen: Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
- Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Fahren Sie vorausschauend und machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Das gilt sowohl, wenn Sie auf der Fahrbahn mit den Autos fahren als auch, wenn Sie sich auf dem Radweg befinden. Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
- Rücksicht nehmen: Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen. Natürlich gilt das auch für Kreisverkehre. „Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf ihre Intuition und nehmen Sie Rücksicht“, empfiehlt Wittenbreder.
Unfallforschung und Empfehlungen
Die Anzahl der Unfälle in Kreisverkehren hängt in erster Linie von der Führungsform im Kreisverkehr ab. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in einer Studie die Unfallkosten verschiedener Führungsformen im Kreisverkehr ermittelt. Die geringsten Unfallkosten haben Radwege mit Wartepflicht, gefolgt von der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr.
In einer weiteren Studie hat die UDV die Situation umlaufender Radwege an innerörtlichen Kreisverkehren (2017) untersucht. In dieser Studie wird auf eine Vielzahl von Parametern bei der Gestaltung von Kreisverkehren eingegangen mit durchaus überraschenden Ergebnissen:
- Außendurchmesser: die Unfallkostenrate für Kreisverkehre mit einem Außendurchmesser unter 29,5 Meter liegt um etwa 40 Prozent höher als bei größeren Außendurchmessern.
- Innenring: bei einer Innenringbreite von 3 Meter und mehr steigt die Unfallkostenkostenrate um bis zu 140 Prozent an.
- Ein-/zweirichtungsverkehr: Dort, wo Radwege in beiden Richtungen befahren werden dürfen, liegt die Unfallkostenrate für den Unfalltyp 244 viermal höher als bei solchen mit Einrichtungsverkehr.
- Piktogramme: Tendenziell weisen Radfurten ohne Piktogramme eher eine um 20 Prozent geringere Unfallrate auf.
- Verzweigungspunkt: Bei einem über 4 Meter entfernten Verzweigungspunkt im Bereich der Ausfahrt steigen die Unfallkenngrößen um ein Vielfaches an.
Innenringe sollten baulich ausgebildet werden. Ein Zweirichtungsverkehr für Radfahrer sollte grundsätzlich vermieden werden. Radwege sollten in den Zufahrten zum Kreisverkehr bereits im Vorfeld fahrbahnnah geführt werden. Die Führung des Radwegs um den Kreisverkehr sollte insgesamt möglichst fahrbahnnah erfolgen, damit Radfahrer im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs sind.
Vorfahrt: Wo darf man fahren und wo muss man warten?
In der StVO § 8 wird die Vorfahrt für alle Fahrzeuge (also auch für Fahrräder) im Straßenverkehr an einer Einmündung und einer Kreuzung bzw. einem Kreuzungsbereich geregelt. Die StVO §§ 7 und 10 regeln den Spurwechsel und das Einfädeln. Es ist wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer von beiden Seiten rechtzeitig erkennen, wer Vorrang hat. Beachtet man die Vorfahrt nicht, kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Ist man unsicher, sollte man den Augenkontakt suchen und sich mit Handzeichen verständigen.
StVO § 8 Vorfahrt (Auszug)
- (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205 und 206 Wartepflicht sowie 301 und 306 Vorfahrtsrecht) oder
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
- (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt (…).
- (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird (…).
Umsetzung im Verkehr
Soweit Verkehrsschilder aufgestellt sind, ist die Vorfahrtsregelung eindeutig. Man hat ein Vorfahrtsrecht oder man ist wartepflichtig. Ansonsten gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ immer auf gleichberechtigten Straßen, somit auch für öffentliche Feld- und Waldwege. Wanderwege und Trails gehören nicht dazu. Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat keine Vorfahrt.
Radwegführung auf die Fahrbahn
Radverkehrsanlagen an oder neben Straßen „erben“ die auf der Fahrbahn geltende Vorfahrtsregelung, soweit nicht anders beschildert.
Stoppschild Verkehrszeichen 306
Das Stoppschild kennt man bereits als Kind. Was es bedeutet, dürfte soweit auch klar sein, nämlich: Anhalten! Auch Radfahrende! Stoppschilder signalisieren besonders gefährliche Kreuzungen und zeigen an, dass man unbedingt an der Haltelinie stehen bleiben muss. Egal wie gut man vermeintlich in die Kreuzung einsieht. Wer ein Stoppschild überfahrt, zahlt ein Bußgeld und kassiert einen (1) Punkt, auch Radfahrende
Kreisverkehr
Befindet sich bei der Einmündung des Kreisverkehrs ein „Vorfahrt gewähren“-Schild, bedeutet dies, der fließende Verkehr im Kreisverkehr hat Vorrang. Gibt es keinen Fahrradweg um den Kreisverkehr, sollten Radfahrende zu ihrer eigenen Sicherheit immer in der Mitte der Spur fahren, um zu verhindern, dass sie kurz vor einer Ausfahrt noch geschnitten und überholt werden. Radwege, die parallel zu einem Kreisverkehr geführt sind, erben die dort geltende Vorfahrtsregel. Das heißt, Radfahrende, die in der richtigen Fahrtrichtung dem Radweg um den Kreisverkehr folgen und auf den Radverkehrsfurten die Fahrbahnen überqueren, haben gegenüber den ein- und ausfahrenden Kfz Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr müssen sie jedoch den im Kreisverkehr fahrenden Kfz Vorfahrt gewähren. Radverkehrsfurten werden mit zwei unterbrochenen Linien und Fahrradpiktogrammen markiert. Sollten an einem um den Kreisverkehr führenden Radweg „Vorfahrt-Achten“-Schilder stehen, sind diese zu beachten.
Vorfahrt bei Zweirichtungsradwegen
Ist ein Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben, so haben Radfahrende an Einmündungen von Straßen Vorfahrt. Das gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Aus den Einmündungen kommende Fahrzeugführer*innen werden mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ über Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über den kreuzenden Zweirichtungsradweg in Kenntnis gesetzt. Im Idealfall sind die Radverkehrsfurten an solchen Stellen mit Piktogrammen und gegenläufigen Pfeilen versehen. Das gilt auch für Zweirichtungsradwege an oder um Kreisverkehre. Sind Querungen und Furten mit davon abweichenden Verkehrsschildern geregelt, so gelten diese natürlich.
StVO §§ 7 und 10 - Spurwechsel und Einfädeln
Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dies gilt analog auch für Fahrzeuge, die nicht Kraftfahrzeuge (hier Fahrräder) sind. Schon alleine deshalb, weil man sich nicht gefährden darf. Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, ist dieser in aller Regel dem Verkehrsteilnehmer anzulasten, der die Spur gewechselt hat. Das gilt auch für Radfahrende. Das Einfädeln beim Anfahren vom Fahrbahnrand erfordert ebenso große Aufmerksamkeit auf dem von hinten kommenden fließendem Verkehr. Radfahrende sind hier aber durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand oft in einer besonderen Situation. Viele Radfahrende weichen in mehr oder weniger große Lücken zwischen parkenden Autos aus. Sei es, weil sie sich beim rechts fahren sicherer fühlen, sei es, um den rückwärtigen Verkehr vorbei zu lassen. Damit begeben sie sich auf eine andere Spur. Wenn sie sich hinter dem nächsten geparkten Auto wieder einfädeln wollen, müssen sie den rückwärtigen Verkehr beobachten, denn dieser hat in diesem Fall Vorfahrt. Deshalb sollten Radfahrende, wenn die Lücken zwischen parkenden Autos nicht zu groß sind, nicht in diese Lücken einscheren, sondern geradeaus fahren.
Weitere Informationen
- ADFC Köln: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit.
- Fahrrad-Entscheid Köln: Der Fahrrad-Entscheid Köln ist eine Bewegung von Kölnerinnen und Kölnern, die sich für mehr und bessere Fahrradwege einsetzen.
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