Das Abbiegen stellt eine der größten Herausforderungen für Radfahrer im Straßenverkehr dar, insbesondere das Linksabbiegen. Häufig mangelt es am richtigen Verhalten, was zu teils schweren Unfällen führt. Dieser Artikel erläutert das richtige Verhalten beim Abbiegen mit dem Fahrrad, basierend auf der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Grundlagen der StVO zum Abbiegen
Die StVO regelt für Radfahrende, wie abgebogen werden muss, abhängig von der Beschaffenheit der Straße. Die StVO lässt für den Radfahrenden je nach Anlage der Straße verschiedene Möglichkeiten zum Abbiegen zu. Aber auch auf Fahrradwegen gilt die StVO §9! Während auf den Fahrbahnen wegen des Autoverkehrs intuitiv mehr Vorsicht waltet, kommt es auf den Fahrradwegen häufig zu gefährlichen Situationen und Unfällen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 9 Abbiegen (Auszug):
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen (per Handzeichen). Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen. Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ansonsten droht ein Bußgeld. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder indirekten Linksabbiegen zu beachten.
Das Rechtsfahrgebot
Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot - und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Fahrradstraßen und auch Schutzstreifen.
Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.
15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, obwohl eine Schutzstreifenmarkierung vorhanden ist. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.
Richtiges Abbiegen: Schritt für Schritt
Richtig rechts abbiegen
Folgende Punkte sollte man einhalten, damit man sicher rechts abbiegen kann:
- Nach rechts hinten umschauen und auf Fußgänger, Kinder und Radfahrende auf nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen achten. Sie alle haben aus beiden Richtungen kommend Vorfahrt.
- Rechten Arm herausstrecken.
- Zügig abbiegen.
Richtig links abbiegen
Folgende Punkte muss man einhalten, damit man sicher links abbiegen kann:
- Schulterblick über die linke Schulter nach hinten
- Linken Arm deutlich ausstrecken
- In die Mitte der Fahrbahn bzw. Linksabbiegerspur fahren und Arm wieder zurücknehmen
- Vorfahrt des Querverkehrs und des entgegen kommenden Verkehrs beachten wie auch den Fußgänger- und möglichen Fahrradverkehr auf der linken Seite.
- Zügig im großen Bogen einschwenken und am rechten Rand mit dem gebotenen Abstand weiterfahren.
Während des Abbiegevorgangs die Hände am Lenker halten. Zum Linksabbiegen darf der Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg nach der Rechtsprechung rechtzeitig verlassen, um sich dann auf der Fahrbahn einordnen zu können. Dies kann mit abgesenkten Bordsteinkanten unterstützt werden.
Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
An Kreuzungen und Einmündungen lässt die StVO unterschiedliche Abbiegemöglichkeiten zu, unabhängig davon, ob die Übergänge ampelgesteuert sind. Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, hat die Wahl zwischen dem direkten oder indirekten Abbiegen bzw. dem nicht direkten Abbiegen.
Direktes Abbiegen
Das direkte Abbiegen führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung oder Einmündung. Dabei nutzen Radfahrende, falls vorhanden, die Abbiegestreifen für Pkw bzw. Abbiegefahrstreifen für Fahrräder. Dies ist die übliche Art für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und hat einige Vorteile:
- Es geht schneller, weil nur eine Ampelphase zu beachten ist.
- Es ist sicher, weil sich die abbiegenden Radfahrenden bereits frühzeitig einordnen. Die anderen Verkehrsteilnehmenden erfassen sie und können sich rechtzeitig darauf einstellen.
- Es entfallen Konfliktbereiche, die beim indirekten oder nicht direkten Abbiegen entstehen.
Indirektes Abbiegen
Beim indirekten Abbiegen an Kreuzungen fährt man zunächst geradeaus, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen, um dann nach links abbiegen zu können. Danach fährt man - bei Ampel gesteuerten Übergängen bei der nächsten Grünphase - auf die andere Seite und fädelt sich unter Beachtung der Vorfahrtsregeln in den fließenden Verkehr ein. Dieses System benötigt etwas mehr Zeit. Es handelt sich hierbei also nicht um einen klassischen Abbiegevorgang, sondern um das Queren von zwei Fahrbahnen geradeaus. Bei Einmündungen auf der linken Seite steigt man zunächst am rechten Fahrbahnrand ab und verhält sich dann entsprechend wie oben beschrieben.
Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.
Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.
Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus.
Geradeaus über die Kreuzung fahren und dann von rechts die Straße überqueren (s. grüne Linie): Dieses indirekte Linksabbiegen wird Radfahrenden empfohlen.
Auf dem Fahrrad ist Linksabbiegen besonders risikoreich. Daher empfehlen Fachleute den indirekten Weg. Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders verletzlich und können leicht übersehen werden.
Grünpfeil für den Radverkehr
Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts. „Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“ (Aus § 37 der StVO) Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Bußgelder bei falschem Abbiegen
Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.
15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen machen. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro.
Wer als Radfahrer nicht die Vorfahrt bei der Überquerung einer Kreuzung beachtet, muss mit einer Buße von 15 Euro rechnen. Auf 25 Euro steigt es, wenn ein Radfahrer zusätzlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Kommt nun noch eine Sachbeschädigung dazu, entstehen Kosten von 30 Euro.
Verhaltensweisen und Tipps für sicheres Abbiegen
- Radfahrer müssen per Handzeichen deutlich und rechtzeitig ankündigen, wenn sie abbiegen bzw. die Richtung ändern wollen.
- Zeigen Sie Ihre Absicht rechtzeitig mit Handzeichen an und achten Sie beim Rechtsabbiegen auf Fußgänger.
- Achten Sie auch auf besondere Abbiegestreifen für Radfahrer.
- Wer rechts abbiegen will und mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss als Radfahrer Vorfahrt gewähren. Dies gilt lediglich für Fußgänger. Bei Zebrastreifen ist besondere Vorsicht geboten.
- Fahrer, die links abbiegen und mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen zuerst ein Handzeichen geben, damit der restliche Verkehr weiß, dass der Radfahrer nun abbiegen möchte.
- Beim Linksabbiegen ist zu beachten, dass Sie den Kreuzungsbereich rasch verlassen und stets auf entgegenkommenden Verkehr achten.
- Gleichzeitig heißt dies aber auch, dass die Vorfahrtsregeln für Radfahrer auch bei 30er Zonen die gleichen sind wie für Kraftfahrzeuge.
Noch vor dem typischen Fahrrad-Handzeichen gilt es, zurückzuschauen. Nachdem Sie sich versichert haben, dass keine gefährliche Situation entstehen könnte und ein gefahrloses Abbiegen mit dem Fahrrad möglich ist, geben Sie das Handzeichen.
Nehmen Sie nun beide Hände an den Lenker vom Fahrrad. Fahren Sie jetzt am rechten Fahrbahnrand weiter. Hierbei ist die korrekte Straßenbenutzung von Radlern wichtig.
Wichtig: Beim Rechtsabbiegen besteht immer die Gefahr, dass Radfahrer in den toten Winkel eines Lkw gelangen und dadurch vom Fahrer übersehen werden. Dies kann dazu führen, dass Fahrradfahrer abgedrängt oder sogar überfahren werden.
Verkehrssicherheit und Infrastruktur
Der ADFC setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Um sicher mit dem Fahrrad abzubiegen, sollten Radfahrer die folgenden Punkte beachten:
- Rechtzeitig und deutlich Handzeichen geben.
- Die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten.
- Sich der Verkehrssituation entsprechend verhalten und vorausschauend fahren.
- Besonders auf Fußgänger achten.
- Beim Linksabbiegen zwischen direktem und indirektem Abbiegen wählen.
Durch die Beachtung dieser Regeln und Tipps können Radfahrer sicher und unfallfrei am Straßenverkehr teilnehmen.
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