Sicher unterwegs: Reflektoren und Kleidung für Radfahrer

Fahrradfahrer und Fußgänger sollten sich richtig ausstatten, damit sie frühzeitig wahrgenommen werden. In der dunklen Jahreszeit gibt es viele Situationen, in denen Fahrradfahrer und Fußgänger schwer oder kaum zu sehen sind: Diesiges Wetter, Sprühregen in der Dämmerung, Nebelschwaden am Morgen, Starkregen oder gar Schneefall. Hinzu kommt: Die Sichtweite von Autofahrern verkürzt sich in den Wintermonaten erheblich. Folglich gibt es zu dieser Jahreszeit mehr Unfälle mit Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind. Es ist im Interesse aller, dass sich Radfahrende und Fußgänger - vor allem auch Kinder und Jugendliche etwa auf dem Weg zur Schule - in der dunklen Jahreszeit durch verschiedene Hilfsmittel für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen.

Die Bedeutung von Beleuchtung und Reflektoren

Es gilt: Sehen und gesehen werden. Dies gelingt zum einen durch eine intakte Beleuchtung. Ein Vorder- und ein Rücklicht am Fahrrad sind ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Funktionierende Beleuchtung sollte am Rad oder in der Tasche dabei sein.

Der ADFC rät, das Licht schon bei Zwielicht einzuschalten - und das ist im Winter relativ oft der Fall. Wer bei jedem Wetter unterwegs sein möchte, dem empfiehlt der ADFC eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik: Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer - am besten auch mit Standlicht. Manche Modelle schalten sich bei Dunkelheit sogar automatisch ein. Nabendynamos rutschen, anders als Seitenläufer-Dynamos, bei Nässe oder Schneematsch nicht durch und erzeugen auch im Winter jederzeit genügend Strom.

Batteriebeleuchtung ist ebenfalls zulässig. Sie sollte immer dabei sein, um auch tagsüber auf schlechter werdende Lichtverhältnisse vorbereitet zu sein. Aber Vorsicht: Akkus halten bei Kälte oft deutlich weniger lange durch. Regelmäßiges Nachladen ist daher wichtig.

Empfehlungen des ADFC:

  • das A und O: funktionierendes Licht am Fahrrad
  • alle vorgeschriebenen Reflektoren am Fahrrad
  • Reflexstreifen an Reifen, Taschen und Bekleidung

Spätestens im Herbst sollte die Lichtanlage des Fahrrads geprüft werden. Übrigens: Wenn das Fahrrad-Rücklicht durch einen Anhänger verdeckt ist, braucht der Anhänger eine eigene Schlussleuchte. Ein Rückstrahler allein reicht dann nicht.

Sichtbarkeit durch Kleidung

Im Winter sollte Kleidung nicht nur warmhalten, sondern auch gut sichtbar sein. Dafür ist es nicht notwendig, sich in neonfarbene Jacken oder Warnwesten zu hüllen. In der Stadt gibt es so viele Lichtquellen, dass man, sofern die vorgeschriebene Beleuchtung am Rad funktioniert, auch in dunkler Kleidung ausreichend sichtbar ist. Um das zu unterstützen, reichen kleine Details: Ein reflektierendes Hosenband zum Beispiel. Durch die radfahrtypische Auf- und Ab-Bewegung wissen andere Verkehrsteilnehmende direkt, was sie vor sich haben.

Sollte die Jacke keine reflektierenden Elemente aufweisen, kann man so ein Band auch um den Arm schlingen. Zudem gibt es Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern.

Möglichst helle Kleidung: Das Tragen heller Kleidung verbessert die Sichtbarkeit in der Dunkelheit auf rund 40 Meter. Kleidung und Applikationen mit reflektierendem Material: Dies erhört die Sichtbarkeit auf eine Entfernung von bis zu 140 Metern. Katzenaugen und andere Speichen-Reflektoren: Zusätzliche Reflektoren am Fahrrad - über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus - erhöhen die Sichtbarkeit für Radfahrer deutlich. Es gibt auch komplett reflektierende Kleidungstücke und Accessoires wie Winterjacken, Umhängetaschen und Rucksäcke.

Verkehrssicherheit: Was schreibt die StVZO vor?

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Vorschriften laut StVZO:

  • 1x weißer Reflektor vorn (darf auch kombiniert in einem Scheinwerfer enthalten sein)
  • 1x roter Reflektor hinten (darf auch kombiniert in einem Rücklicht enthalten sein)
  • 4x Speichen-Reflektoren ("Katzenaugen")
  • 4x Reflektoren an den Pedalen (zwei pro Pedal)

Worauf sollten Radfahrer achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

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