Eine rote Ampel ist nicht nur zur Dekoration da, sondern muss natürlich von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und eingehalten werden. Auch Fahrradfahrer müssen diese Lichtzeichen beachten und sich entsprechend verhalten. Wer mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Ampel müssen Radfahrer beachten?
Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht.
Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie. Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt.
Für Radfahrer gelten die Ampeln der Autofahrer. Nur wenn sie sich auf einer Radverkehrsführung befinden, gelten die besonderen Radfahrerampeln oder kombinierte Ampeln für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.
Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden.
Wenn auf Radwegen, die neben Gehwegen liegen, keine Fahrradampeln angebracht sind, gilt für Fahrradfahrer die Fußgängerampel fürs Fahrrad.
Bußgelder für das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad
Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren: Die Strafe dafür kann kostspielig werden. Missachten Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel, ist die Strafe gemäß Bußgeldkatalog 2025 aus einem Bußgeld zwischen 60 Euro und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg zusammengesetzt.
Das Überfahren einer bereits seit Sekunden roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt und wird daher mit hohen Bußgeldern geahndet. Je länger die Ampel bereits rot angezeigt hat, umso höher fällt auch das Bußgeld aus.
Entsprechend hoch ist das Bußgeld. Wie hoch ist das Bußgeld? Das Bußgeld passt sich je nach Verstoß an.
Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.
Auch für Fahrradfahrer gibt es den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor: Dies kostet 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro und bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 180 Euro - sowie einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldtabelle: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren
Hier ist eine Tabelle, die die Bußgelder für verschiedene Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad zusammenfasst:
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte |
|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde rot) | 60 | 1 |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 100 | 1 |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall oder Sachbeschädigung | 120 | 1 |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sekunde rot) | 100 | 1 |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 160 | 1 |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall oder Sachbeschädigung | 180 | 1 |
Was droht, wenn Fahrradfahrer eine rote Ampel überfahren?
Missachten Fahrradfahrer eine rote Ampel, müssen sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen und je nach Schwere des Verstoßen zwischen 60 und 180 Euro zahlen.
- Wird eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, gilt für die Höhe der Sanktion wie beim Kfz die Dauer der roten Anzeige.
- Leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, steigt das Bußgeld.
Fahren Radfahrer über eine rote Ampel, stellt dies einen massiven Eingriff in den laufenden Verkehr dar. In Deutschland verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer nahezu blind auf die Ampeln - bei grün geben sie Gas. Fährt nun ein Fahrrad bei Rot über die Ampel, müssen Autofahrer schnell reagieren und Ausweichmanöver durchführen. Schnell kommt es in dieser Situation zum Unfall.
Überfahren Radfahrer ein rotes Verkehrslicht mit dem Fahrrad, kann ein Ampelblitzer sie erwischen. Werden Sie bei einer Kontrolle dann erwischt, wie Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, liegt es meist im Ermessen des Beamten. Aber auch Ampelblitzer reagieren auf Radfahrer und halten den Verstoß fest.
Auswirkungen auf den Führerschein
Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viel auf dem Konto die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Auch Autofahrer sollten angepasst mit dem Rad fahren: Je nachdem, wie viele Punkte sich bereits auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben, können Sie jedoch „das Fass zum Überlaufen“ bringen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Dies passiert, wenn schon sieben Punkte in Flensburg liegen.
Rotlichtverstoß in der Probezeit
In der Probezeit für Fahranfänger wird führerscheinrechtlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder Verstöße gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger. Auch ein Rotlichtverstoß fällt in diese Kategorie. Dabei ist es egal, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
- In der Probezeit bedeutet dies zusätzlich zum Bußgeld und Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
- Wer das nicht macht, dem kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wie man sich richtig verhält
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel zu fahren, ist in jedem Fall keine gute Idee. Neben den Bußgeldern riskieren Sie auch Unfälle, die für Radfahrer meist weniger glimpflich ausgehen.
Generell sollte jeder Fahrradbesitzer beim Fahren darauf achten, das Umschalten von Ampeln richtig einzuschätzen, keine Fußgänger zu gefährden und vor allem keinen Unfall zu provozieren. Rote Ampeln signalisieren: „Stehen bleiben“. Das gilt für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer ohne Ausnahme.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Vor allem, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Blitzer fehlerhaft messen oder falsch angebracht wurden.
Hast du einen Bußgeldbescheid im Briefkasten? Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen - besonders, wenn du Zweifel an der Richtigkeit hast. Am besten lässt du dich von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Verkehrsrecht beraten. Er oder sie kann dir sagen, wie gut deine Chancen stehen und wie du vorgehen solltest.
Sonderfälle
- Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.
- Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen.
- Wenn als Zusatzschild ein Grünpfeil an der Ampel angebracht ist, erlaubt das das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Dabei muss auf den Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer geachtet werden. Wichtig: Autofahrer müssen zunächst an der Haltlinie stoppen, sonst werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
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