Unfallstatistik: Radfahrer im Fokus – Eine Analyse der Gefahren und Verantwortlichkeiten

Ein Video aus dem Jahr 2018, das die gefährliche Situation von Radfahrern in der Greifswalder Straße in Berlin zeigte, verdeutlichte, wie lebensgefährlich Infrastruktur sein kann. Drei Radfahrer wurden an einer Baustelle von einem Lkw mit geringem Abstand überholt, wobei die rechten Räder des Lkw-Gespanns den schmalen Radstreifen befuhren. Die Polizei ermittelte wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den Lkw-Fahrer, das Verfahren wurde jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Dass Lastwagen im Stadtverkehr nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv gefährlich sind, zeigt die Unfallstatistik der Polizei: 2017 war nur an jedem zehnten der 143.000 registrierten Verkehrsunfälle ein Lkw beteiligt. Bei der Verursacherquote sind Lkw-Fahrer allerdings stärker vertreten, nämlich mit knapp 13 Prozent. Sie verursachen also die Mehrzahl "ihrer" Unfälle selbst.

Ein besonders schwerer Unfall, bei dem im Oktober 2015 eine Radfahrerin von einem Betonmischer überrollt wurde, wurde vor dem Landgericht verhandelt. Der Lkw-Fahrer hatte Berufung gegen ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung eingelegt, was dazu führte, dass die schwer verletzte Radfahrerin seit Jahren auf die Begleichung ihrer Behandlungskosten wartet.

Strafen und Konsequenzen für Lkw-Fahrer nach Unfällen

Susanne Grittner vom ADFC berichtet, dass die übliche Strafe für Lkw-Fahrer, die tödliche Unfälle verursacht haben, zwischen 40 und 90 Tagessätzen liegt. Nur selten werden härtere Strafen verhängt, und den Führerschein müsse fast keiner abgeben. In den vergangenen Jahren starben allein in Berlin jeweils etwa fünf Radfahrer und ebenso viele Fußgänger unter den Rädern rechts abbiegender Lastwagen.

Die Polizeidirektion Leipzig kontrolliert die Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern nicht explizit. Auf Anfrage von MDR AKTUELL heißt es: "Derzeit sind die Kontrollen kaum gerichtsfest zu gewährleisten, da es bis heute an festen Markierungen oder Fixpunkten auf der Fahrbahn mangelt." Im November plant die Direktion jedoch einen Aktionstag speziell zu dieser Thematik. Dann soll ein System zur Abstandsmessung getestet werden.

Im Jahr 2020 und 2021 waren das jeweils zwei Unfälle, 2022 waren es fünf. Die Landespolizeidirektion Thüringen in Erfurt teilte auf Anfrage lediglich mit, die Abstandskontrollen würden im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle durchgeführt. Eine Statistik dazu werde jedoch nicht geführt, dementsprechend gebe es auch keine Zahlen zu den Verwarngeldern.

Der Paragraf 5, Absatz 8 der StVO erlaubt es Radfahrern, an einer Ampel an stehenden Autos langsam am rechten Fahrbahnrand vorbeizufahren - aber nur, wenn ausreichend Platz ist. Nach Angaben der Polizeidirektion Leipzig gilt beim Anfahren dann wieder der Mindestabstand. Das bedeutet, dass etwa ein Autofahrer warten und einen neben ihm haltenden Radfahrer vorfahren lassen muss.

Vorbildliche Kontrollen in Hannover

In Hannover kontrolliert die Polizei bereits Überholmanöver. Die Beamten arbeiten mit Markierungen auf der Straße und einer Videokamera und können so feststellen, ob der Abstand zwischen Außenspiegel und Fahrradlenker zu gering war. Bei einer der ersten Aktionen im Juli 2021 wurden 17 von 33 Radfahrern zu eng überholt und die Verwarngelder dementsprechend erteilt.

Todesfälle und Verletzungen von Radfahrern in Deutschland

Insgesamt sind im vergangenen Jahr 445 Radfahrerinnen und -fahrer durch einen Unfall getötet worden. Dies waren genau so viele wie im Jahr 2018, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. 118 von ihnen fuhren demnach ein Pedelec, also ein Rad mit Unterstützungsmotor bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Dies ist eine Entwicklung gegen den Trend, denn die Zahl der Verkehrstoten insgesamt lag im Jahr 2019 um 16,5 Prozent niedriger als 2010. Es starben also relativ betrachtet mehr Radfahrende im Straßenverkehr als früher, teilte das Statistische Bundesamt in seinem neuen Bericht der Kraftrad- und Fahrradunfälle mit.

Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an weniger als der Hälfte der Unfälle die Schuld (45,4 Prozent). Bei Radunfällen mit Güterkraftfahrzeugen lag der Anteil noch darunter: Nur zu 18,8 Prozent wurde die Hauptschuld bei der Radlerin oder dem Radler gesehen.

Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen zum Überholen von Radfahrern

Wer Radfahrer überholt, muss Regeln befolgen. Das bestätigt ein Gutachten. Aber zu wenige Autofahrer befolgen diese Vorschriften, zeigt eine Studie. Hinter dem Steuer müssen Sie beim Überholen innerorts mindestens 1,50 Meter seitlichen Abstand zum Radfahrer einhalten, außerorts mindestens zwei Meter. Wenn das nicht möglich ist, muss der Autofahrer auf eine passende Gelegenheit warten.

Eine Untersuchung in Berlin ergab: Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt. Allein in 2020 wurden laut Dekra bei riskanten Überholversuchen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet. Das größte Unfallrisiko herrscht demnach auf Landstraßen.

Wichtige Regeln beim Überholen:

  • Überholen darf er nur, wenn während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist.
  • Überholende müssen zudem deutlich schneller fahren als die zu Überholenden, und sie dürfen ein bestehendes Tempolimit nicht überschreiten.
  • Überholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von Überholverbotsschildern. Eine durchgezogene weiße Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise.
  • Ebenso ist das Überholen im Bereich von Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen tabu.

Ebenfalls wichtig: Radfahrer, Krafträder und andere einspurige Fahrzeuge dürfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, außerorts mit zwei Meter Abstand überholt werden, wobei sich die größere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls zwei Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht Überholverbot. Haltende Busse mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nur in Schritttempo passiert werden.

Die Bedeutung des Überholabstands für die Sicherheit von Radfahrern

Fehlender Abstand ist gefährlich, fühlt sich gefährlich an und hält Menschen vom Radfahren ab. Wie eine Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt, halten Sicherheitsbedenken viele Menschen vom Radfahren ab: 42 Prozent der Befragten halten Radfahren im Straßenverkehr für zu gefährlich.

Ursache für dieses gefährliche Verhalten ist zum Teil die Unkenntnis der Autofahrenden, eine falsche Einschätzung des tatsächlichen Abstandes und eine mangelnde Einsicht. Zu enges Überholen wird in der Unfallstatistik unter “ungenügender Sicherheitsabstand” als fünfthäufigste Hauptunfallursache zusammengefasst. Doch die Druck- und Sogwellen beim Überholen von Radfahrenden gleichen denen einer Zugdurchfahrt am Bahnsteig, wie Forscher:innen des Karlsruhe Institute of technology dokumentiert haben.

In vielen Berliner Nebenstraßen, die üblicherweise als Tempo-30-Zonen ausgeschildert sind, können Kfz-Fahrer:innen mangels Fahrbahnbreite nicht überholen. Ohne richtungsgetrennte Fahrstreifen ist der gesetzliche Überholabstand unmöglich einzuhalten: Dazu wären mehr als 5,2 Meter Fahrgasse nötig. Autofahrer:innen sind auf schmaleren Straßenabschnitten gezwungen, bis zur nächsten Ausweichstelle hinter Radfahrenden zu bleiben.

Empfehlungen für Radfahrer zur Erhöhung der Sicherheit

Bis es in Berlin durchgehende getrennte Radwege an allen Hauptstraßen oder Fahrradstraßen im Nebennetz gibt, empfehlen wir:

  • Ein Rückspiegel am Lenker oder am Helm erlaubt, von hinten herannahende Kfz wahrzunehmen.
  • Nicht einschüchtern oder abdrängen lassen: Wenn die Breite der Straße dafür nicht ausreicht, dürfen Autofahrer:innen nicht überholen.
  • Defensiv, aber selbstbewusst fahren: Im Nebennetz gilt als optimale Fahrlinie die Position der rechten Autoreifen.

Der Radverkehr muss sicherer werden - nicht nur in Abgrenzung zum Kraftverkehr, sondern auch für die Radfahrenden untereinander. Dazu gehört eine Mindestbreite von 2,50 Meter für Radverkehrsanlagen zum Überholen.

Fehlauswertungen von Unfallstatistiken

Im Artikel „Die Unfallstatistik für Radfahrer im Tagesspiegel“ wird auf eine häufig zu findende Fehlauswertung von polizeilichen Unfallstatistiken aufmerksam gemacht. Dabei werden alle Unfälle unter Fahrradbeteiligung summiert und mit der Anzahl der durch Radfahrer verursachten Unfälle verglichen.

Grundsätzlich gab es bei über 4.052 Unfällen im Stadtgebiet Osnabrück insgesamt 462 mit Fahrrad- und Pedelecbeteiligung, wovon etwa 230 Unfälle den Rad- und Pedelecfahrenden angelastet werden. Das sind insgesamt etwa 11,4 bzw. 5,7 Prozent aller Unfälle.

Update 3. Ich habe nun doch noch Zahlen von der Polizei bekommen. Danke dafür. Und daraus ergeben sich 104 Alleinunfälle - 81 bei Rad- und 23 bei Pedelecfahrenden. Zieht man die bei der Zahl der Unfallverursacher ab, was man tun sollte, wenn man die Schuld- und Präventionsfrage näher beleuchten will, bleiben nicht mehr 230 sondern „nur“ noch 126 übrig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr ein komplexes Thema ist, das sowohl infrastrukturelle Maßnahmen, die Einhaltung von Verkehrsregeln als auch eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer erfordert.

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