Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen.
Anstieg der Todesfälle bei Radfahrern
Im vergangenen Jahr starben nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 441 Radfahrerinnen und Radfahrer bei einem Unfall. Jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete war mit dem Fahrrad unterwegs. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen.
Die Zahlen der im Straßenverkehr getöteten Fahrradfahrer entwickeln sich im Zehnjahresvergleich gegenläufig zur Gesamtstatistik. So kamen vergangenes Jahr insgesamt 18,3 Prozent weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben als vor zehn Jahren.
Besonders gefährdete Gruppen
Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter.
Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen. Von den 2024 getöteten Fahrradfahrern waren 192 mit einem Pedelec unterwegs. 2014 habe diese Zahl noch bei 39 gelegen.
Unfallursachen und Verantwortlichkeiten
An einem Großteil (67,7 %) der 92 882 Fahrradunfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt. Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an rund der Hälfte der Unfälle die Schuld (50,7 %).
Je nach Unfallgegnerin oder Unfallgegner zeigen sich allerdings Unterschiede:
- Bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern wurde der Person auf dem Fahrrad häufiger (57,0 %) die Hauptschuld angelastet.
- Kollisionen mit Krafträdern wurden in der Hälfte (50,2 %) der Fälle von den Radfahrerinnen und -fahrern verschuldet.
- Waren Autofahrerinnen oder -fahrer beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 24,7 % der Fälle die Hauptschuld.
Die größte Gefahr für Fahrradfahrende stellen der Auswertung nach Autos dar: 70,7 Prozent der 92.882 Fahrradunfälle mit Personenschaden waren Kollisionen mit Autos.
Sonderstellung der Fahrradunfälle
Fahrradunfälle nehmen eine Sonderstellung ein, da sie im Gegensatz zu Unfällen mit anderen Verkehrsmitteln in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Da seit der Jahrtausendwende immer mehr Menschen das Fahrrad für den Weg zur Ausbildung und zur Arbeit nutzen, hat sich diese Entwicklung in den letzten Jahren weiter verstärkt.
Von insgesamt 91 533 Fahrradunfällen mit Personenschaden waren 28,3 % Alleinunfälle. Insgesamt galten 49,4 % aller unfallbeteiligten Radfahrer als Hauptverursacher ihres Unfalls.
Alleinunfälle
Immer häufiger verunglücken Fahrradfahrer ohne Fremdeinwirkung. Besonders in den Wintermonaten ist die Gefahr dazu laut einer Studie groß. Bei jedem dritten tödlichen Unfall mit dem Fahrrad sind keine weiteren Verkehrsteilnehmer beteiligt. Die Zahlen bezogen sich auf das Jahr 2023. Bei knapp 27.400 Radunfällen ohne weitere Beteiligte verletzten sich demnach rund 6.400 Menschen schwer und 147 tödlich.
Risikofaktoren bei Alleinunfällen
Die UDV sieht für den Anstieg mehrere Gründe. Außerdem gehe der Polizei zufolge jeder dritte Alleinunfall auf das Konto mangelhafter Infrastruktur, Verunglückte selbst sähen darin sogar die Hauptursache. Vor allem Bordsteinkanten und Straßenbahnschienen machen es Radfahrenden der Studie zufolge schwer.
Die meisten Stürze passierten zwischen Dezember und Februar. Nässe, Eis, Schnee und Laub seien besonders gefährlich. Fast zwei Drittel der betroffenen Radfahrenden hätten außerdem eingeräumt, dass auch ihre Fahrweise zum Unfall führte.
Abbiegeunfälle
Innerorts ist jeder vierte Getötete im Straßenverkehr ein Radfahrer. Als besonders gefährlich haben sich Konflikte zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeausfahrenden Radfahrern herausgestellt. Eine Unfallart, die fast ausschließlich vom Autofahrer verursacht wird und in 80 Prozent der Fälle mit Verletzten endet.
Unfälle mit abbiegenden Kfz und geradeausfahrenden Radlern passierten zu zwei Drittel beim Rechtsabbiegen. In 90 Prozent der Fälle hatte der Kfz-Fahrer die Hauptschuld.
Empfehlungen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
An die Autofahrer appelliert Brockmann angesichts der oft unübersichtlichen Abbiegesituationen, den Schulterblick konsequent anzuwenden und im Zweifel auch mehrmals zu schauen. „Radfahrer sollten an Kreuzungen besonders aufmerksam sein und zur eigenen Sicherheit auch einmal auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten“, rät Brockmann.
Bei den Kraftfahrzeugen sollten nach Ansicht der UDV Abbiegeassistenten weiterentwickelt und die Chancen der Vehicle-to-Vehicle-Kommunikation (Informationsaustausch zwischen Fahrrad und Auto) genutzt werden.
Schließlich müssen die Verkehrsräume so gestaltet werden, dass im Kreuzungsbereich eine freie Sicht auf die Radfahrer gegeben ist. Der Radverkehr sollte daher auf Radwegen nahe an der Fahrbahn oder auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt werden. Wo möglich, sollten eigene Ampelphasen für Radfahrer geschaltet werden.
ADFC: Einsatz für mehr Sicherheit
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) setzt sich auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Worauf sollte ich als Radfahrer achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle.
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